Mieterhöhungsschreiben mit Fehler. Dennoch unterzeichnen?

1. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)
Mieterhöhungsschreiben mit Fehler. Dennoch unterzeichnen?

Hi @ all,

Mieter X liegt eine Mietererhöhung vor und die soll unterschrieben zurück an die Kanzlei, wozu Mieter X auch bereit ist, aber ist sich unsicher ob durch die Unterschrift Nachteile entstehen, da zum einen in diesem Schreiben die Grundmiete mal falsch beziffert ist, zum anderen stehen dort Hinweise wann und wieviel der VM erhöhen darf, diese Zahlen und Zeiträume stimmen aber nicht mit denen überein, die man z.B in diesem Forum o.ä findet.

Da der VM bisher eine Offensive gegen die "alten Mieter" fährt und dabei auch mit dubiosen Mitteln zu Werke geht, ist eine simple Unterschrift nun zu einem "russisch Roulette" geworden, jedenfalls für Mieter X.

In diesem Schreiben heisst es z.B

"Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Sie zahlen bereits seit einem längeren Zeitpunkt eine unveränderte Grundmiete.
Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.
Innerhalb der letzten 12 Monaten gab es kein Mieterhöhungsverlangen im Sinne § 558 BGB in Bezug auf die von Ihnen gemietete Wohnung"


Im Schreiben ist einmal die Grundmiete zu gering angegeben, berechnet wurde aber nach der richtigen Grundmiete - gemäß Tabelle 2 mit folgenden Zuschlägen

- gehobene Wohnlage
- Balkon
- 2 Zimmer Wohnung mit Küche

Wenn das so i.O ist, unterschreibt Mieter X sofort, leider ist aber soviel Misstrauen zwischen den Mietern und VM, das sich die Mieter des Hauses keinen Fehler erlauben dürfen.


Für eure Mühe schon mal rechtherzlich Danke,

Grüße aus FFM


-- Editiert von ana.dot am 01.05.2018 09:33

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie müssen doch nicht unterschreiben.

Wieso muss das Schreiben zurück an die "Kanzlei"?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie müssen doch nicht unterschreiben.

Wieso muss das Schreiben zurück an die "Kanzlei"?


Steht drin..."Gemäß Paragraph 558b Abs. 2 S.2 BGB kann und wird unsere Mandatschaft auf Erteilung der Zustimmung klagen, sollten Sie nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangen zugestimmt haben"

Der VM hat auch schon Anwaltsschreiben zu Nachbarn geschickt weil diese "dreckige Fenster" hatten und wenn diese nicht gereinigt werden, beauftragt er auf deren Kosten eine Firma *tztztztz* Da ist die Rede von 2 normalen Schlafzimmer Fenster.

Daher ist hier wirklich jeder sehr beunruhigt wenn sowas hier eintrifft, da man immer und überall eine List vermutet und auch echt nicht auszuschliessen ist.

Das er die alten Mieter raus haben will ist mir nun auch verständlich. Neue Mieter unter mir zahlen für die gleiche Wohnung (allerdings Top renoviert auf Jugendstil) um einiges mehr, da muss anscheinend ein anderer Mietspiegel gelten *ironieausschalt*

Nachtrag.

Wäre die Abmahnung nun aber richtig adressiert? Dann auch "hinnehmen" oder ist dann die Lage anders?

-- Editiert von ana.dot am 01.05.2018 10:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Aha, Sie haben also schon nicht reagiert und nun ist ein Anwalt eingeschaltet?

Zitat (von ana.dot):
da zum einen in diesem Schreiben die Grundmiete mal falsch beziffert ist, zum anderen stehen dort Hinweise wann und wieviel der VM erhöhen darf, diese Zahlen und Zeiträume stimmen aber nicht mit denen überein, die man z.B in diesem Forum o.ä findet.


Nicht alles was hier steht, kann man 1:1 über alles drüberstülpen. Bei vorhandener RS würde ich das Schreiben durch einen Fachmann prüfen lassen ..., zumal Ihnen bekannt ist, dass der VM offensichtlich die Mieter auswechseln möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aha, Sie haben also schon nicht reagiert und nun ist ein Anwalt eingeschaltet?



Naja, bei dem VM ist ein Anwalt nicht nur IMMER eingeschaltet, er ist sogar stets dabei wenn der VM hier im Haus den Fortschritt der Renovierungen begutachtet.

Und ich habe bisher noch nicht auf die Bitte nach einer Wohnungsbegehung reagiert, weil sie mir erst seit Donnerstag bekannt ist und ich wissen will wen ich rein lassen muss und wen ich vor der Tür stehen lassen kann.

Auf der Abmahnung steht leider Datum drauf, somit weiss ich nciht wann welche Frist abläuft.

Da ich gelesen habe das nur Personen in die Wohnung mit dürfen, die für den Zweck der Begehung relevant sind wie z.B Handwerker, mag ich nicht ohne Bestätigung meiner Rechte eine Begehung zulassen. EInen Anwalt sehe ich da nicht als relevant und da dieser bei einer anderen Begehung schon den Larry machte (z.B bekam der Nachbar den Brief wegen der Fenster), will ich wissen ob ich ihn rein lassen muss? Laut Mieterschutzbund nicht.


-- Editiert von ana.dot am 01.05.2018 10:38

Zitat (von AltesHaus):
. Bei vorhandener RS würde ich das Schreiben durch einen Fachmann prüfen lassen ..., zumal Ihnen bekannt ist, dass der VM offensichtlich die Mieter auswechseln möchte.


Leider habe ich die nicht, seit einem Arbeitsunfall auch nicht mehr Vollzeit - ich weiss halt leider nicht ob ein Beratungsschein vom Gericht mir da hilft denn Beratung ansich ist ja nichts womit ich gegenhalten kann. Prüfen allerdings könnte das zwar ein Fachmann, dacvhte aber das bei Wortlaut und Paragraphen aus dem Brief auch Fachkundige hier mir Auskunft geben können.

Das ist alles sehr zerrend, musste bereits die Telefonleitung in Ersatzvornahme neu legen lassen - nun wurden alle Kabel unter Putz gelegt und nun ist meine Leitung tot. Bin natürlich direkt zu den Fasaden Handwerker aber sie waren es natürlich nicht. Es schlaucht einfach übel. Mal ist Strom weg, mal Gas, mal die Abflussrohre der rechten Haushälfte (links gehen durch ein Keller an den man zur Zeit nicht ran kommt und und und...)

-- Editiert von ana.dot am 01.05.2018 10:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mmh, die Grundmiete wurde zu gering angegeben, Sie zahlen eine höhere (vertraglich vereinbarte) Grundmiete und nach der tatsächlichen wurde dann das Erhöhungsbegehren berechnet? Dann würde ich mal von einem Übertragungsfehler ausgehen und wenn ansonsten alles OK ist, einfach darauf hinweisen, um ein berichtigtes Exemplar bitten und dann unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von ana.dot):
Auf der Abmahnung steht leider Datum drauf, somit weiss ich nciht wann welche Frist abläuft.


?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
um ein berichtigtes Exemplar bitten


Das würde ich mir verkneifen.

Wenn außer der bisherigen Grundmiete alles richtig ist, würde ich einfach unterschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Mmh, die Grundmiete wurde zu gering angegeben, Sie zahlen eine höhere (vertraglich vereinbarte) Grundmiete und nach der tatsächlichen wurde dann das Erhöhungsbegehren berechnet? Dann würde ich mal von einem Übertragungsfehler ausgehen und wenn ansonsten alles OK ist, einfach darauf hinweisen, um ein berichtigtes Exemplar bitten und dann unterschreiben.


Die Grundmieten Angabe ist auch nicht das was ich als Problem sehe, mein Problem ist das ich nicht so fachkundig bin um zu verstehen wie das mit der "Erhöhung nach einem Jahr" ist z.B - ich fixiere mich zwar wohl falsch gerade aber ich lass was von max. 20% alle 3 Jahre - haben die Zahlen in meinem Brief damit gar nichts zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn außer der bisherigen Grundmiete alles richtig ist, würde ich einfach unterschreiben.


Ja ... OK ..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von ana.dot):
Auf der Abmahnung steht leider Datum drauf, somit weiss ich nciht wann welche Frist abläuft.


?


Da fehlt ein "KEIN" - ich habe ja laut Abmahnung (bzw mein NAchbar) eine Woche Zeit das zu beheben sonst wird mir gekündigt......nun weiss weder ich wann der Brief bei ihm einging, noch ich wann die Woche rum ist.

Gibts da keine Standarts die an Infos in so einem Brief stehen müssen? Also tatsächlich kann ein VM, genug kriminelle Energie vorausgesetzt natürlich) eine Abmahnung nach der anderen schreiben, abheften und während er sicher immer einen "Zeugen" hat, kann ich nicht nachweisen niemals eine bekommen zu haben - bei Gericht dann sehr doof für den Mieter, wem wird wohl geglaubt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von ana.dot):
Da fehlt ein "KEIN" - ich habe ja laut Abmahnung (bzw mein NAchbar) eine Woche Zeit das zu beheben sonst wird mir gekündigt......nun weiss weder ich wann der Brief bei ihm einging, noch ich wann die Woche rum ist.


?

Hier geht es um die Mieterhöhung oder?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von ana.dot):
Da fehlt ein "KEIN" - ich habe ja laut Abmahnung (bzw mein NAchbar) eine Woche Zeit das zu beheben sonst wird mir gekündigt......nun weiss weder ich wann der Brief bei ihm einging, noch ich wann die Woche rum ist.


?

Hier geht es um die Mieterhöhung oder?


Ach Tatsache, ich bin nicht multitaskingfähig. Wie lösche ich die Beiträge? :-) *sorry*

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ana.dot):
mein Problem ist das ich nicht so fachkundig bin um zu verstehen wie das mit der "Erhöhung nach einem Jahr" ist z.B - ich fixiere mich zwar wohl falsch gerade aber ich lass was von max. 20% alle 3 Jahre


vermutlich falsch verstanden.

Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. In vielen Städten dürfen Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen und es darf nicht mehrmals im Jahr erhöht werden.

Es wäre aber möglich jedes Jahr zu erhöhen, solange unterm Strich die 20 % (15% bei Kappungsgrenze) nicht überschritten wird.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ana.dot):
leider ist aber soviel Misstrauen zwischen den Mietern und VM, das sich die Mieter des Hauses keinen Fehler erlauben dürfen.

Dann sollte man sich am besten eines Fachanwaltes bedienen, damit Waffengleichheit herrscht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen