Hallo Zusammen,
folgende Situation. Im vergangenen Jahr ist eine Bekannte meiner Freundin bei ihrem Freund raus geflogen und hat einen Unterschlupf gesucht. Da wir eine große Wohnung und ein fast ungenutzten Raum hatten, haben wir ihr angeboten kurzfristig bei uns einzuziehen, bis Sie was neues gefunden hat.
Zu Erst wollten wir keine Miete, da es für uns eine Gastfreundschaft war und wir dachten, dass es nicht von langer Dauer sei, jedoch war ihr das unangenehm und Sie hat uns eine Kostenpauschale von 250€ gegeben. Dann verlor sie leider ihren Job, da der Vertrag nicht verlängert wurde und Sie bat um einen Untermietvertrag, damit Sie sich auf dem Amt melden kann. Nach Rücksprache mit dem Vermieter haben wir dann im November den Vertrag geschlossen, worin ich normal die 250€ Miete eingetragen habe.
Da Sie immer noch bei uns wohnt und keine neue bleibe hat und die Nebenkosten natürlich auch angestiegen sind (Stromverbrauch ist stark in die Höhe, sodass wir den Abschlag schon um 30€ angehoben haben), habe ich mich mal hingesetzt und durchkalkuliert.
Wir haben eine Wohnung von 77m² und insgesamt steht uns allen eine gemeinsame Nutzfläche von 53m² zur Verfügung. Der m² Preis liegt bei fast 10€. So kam ich auf eine Miete von 172€ für Sie. Dazu kommen Nebenkosten (Strom, Heizung, Wärme, Müllabfuhr, Telefon, ... ) in Höhe von 315 € ( ihr Anteil wäre somit 105€). Die Wohnung und ihr Zimmer ist komplett Möbliert. Da sie alles mitbenutzen kann und auch mal etwas kaputt geht oder ein Verschleiß entsteht, würden wir gerne eine Pauschale von 50-75€ entrichten (Wohnung wurde 2016 bezogen und ihr Zimmer wurde komplett neu eingerichtet). So käme ich auf eine Miete von 327-352€. Damals habe ich aus dem unwissenden herausgehandelt und das Geld mit Freude angenommen, doch nun merke ich, dass unsere Kosten deutlich gestiegen sind und sicherlich eine Nachzahlung ins Haus kommt. Da ich den MV mit 0-Ahnung, anhand einer Vorlage und den 250€ erstellt habe, wollte ich fragen, ob ich den ändern kann. Gerne würde ich die Miete erhöhen, nicht um Sie zu ärgern, sondern einfach damit alle Kosten gedeckt sind. Zudem ist auch ein Elektrogerät kaputt gegangen, welches meine Freundin und ich ersetzen dürfen. Hierdurch ist uns ein zusätzlicher Aufwand von 500€ entstanden. Wie sieht es hier die Rechtslage vor. Darf ich Ihren Anteil auf 325-350€ erhöhen, wenn ich es begründe?
Ich danke für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Mieterhöhung, da Miete falsch kalkuliert wurde
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatZudem ist auch ein Elektrogerät kaputt gegangen, welches meine Freundin und ich ersetzen dürfen. :
Dürfen darf man immer.
Die relevante Frage ist, ob man muss.
ZitatDa ich den MV mit 0-Ahnung, anhand einer Vorlage und den 250€ erstellt habe :
Pech des Vermieters.
Einvernehmlich mit dem Mieter kann man den sicherlich ändern.
Allerdings wird das Amt bei ALG-II-Bezug da nicht mitspielen und die höheren Kosten nicht tragen. Was die Kooperationbereitschaft des Mieters durchaus senken dürfte ...
Zitathabe ich mich mal hingesetzt und durchkalkuliert. :
Das hätte man besser mal vor Abschluss eines Vertrages gemacht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja na klar wäre es besser gewesen, vorher zu kalkulieren, aber da wussten wir nicht, dass sie über ein halbes Jahr bleibt. Anfangs hat es uns nicht gestört da wir uns über den Ausmaß der Kosten nicht so bewusst waren.
Nun verschärft sich auch noch die Situation, dass sie seit gut einem Monat einen neuen Freund hat. Der schläft seitdem fast jede Nacht bei uns. Duscht, etc. Sie wäscht auch schon teilweise seine Wäsche mit, obwohl er eine Wohnung hat. Hier werden zusätzliche Kosten verursacht.
Wegen dem Amt, sie hatte inzwischen einen neuen Job, ist jedoch derzeit krankgeschrieben und muss sich danach einen neuen suchen, da sie den Job nicht mehr ausüben kann. Da haben wir uns vielleicht was eingebrockt -.-
ZitatDa sie alles mitbenutzen kann und auch mal etwas kaputt geht oder ein Verschleiß entsteht, würden wir gerne eine Pauschale von 50-75€ entrichten :
Vergiss es. Solche Kosten müßt Ihr als Vermieter tragen.
Wenn eine einvernehmliche Anpassung der Miete nicht möglich ist bleibt Euch nur die Miete gem. den gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen. Das wäre frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn zu Beginn den des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens möglich. Erhöhen dürft Ihr die Miete um maximal 20 % wenn für den Ort nicht nur 15 % gelten.
ZitatDa haben wir uns vielleicht was eingebrockt -.- :
Dafür gibt es eine ziemlich einfache Lösung. Erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters.
Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet?
ZitatDie Wohnung und ihr Zimmer ist komplett Möbliert. :
Zitat:ZitatDie Wohnung und ihr Zimmer ist komplett Möbliert. :
Na dann ist doch eine Kündigung sowas von einfach.
Abs. 3
https://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
47 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten