Miete Nebenkosten Grundsteuer

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.05.2019 13:48:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete Nebenkosten Grundsteuer

Hallo,
habe eine Frage. Nach 6 Jahren Miete will unser Vermieter nun für 2017 Grundsteuer verlangen, ohne uns im Vorfeld darüber zu informieren.
Ich weiß nach der Betriebskostenvereinbarung ist es theoretisch zulässig nun meine Frage kann er das nach Jahren ohne vorher bescheid zu sagen einfach verlangen?
I'm Mietvertrag steht zwar laut BKV aber die einzelnen Nebenkosten sind namentlich benannt und Grundsteuer ist nicht dabei.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Stefan1012):
I'm Mietvertrag steht zwar laut BKV aber die einzelnen Nebenkosten sind namentlich benannt und Grundsteuer ist nicht dabei.
Das reicht so nicht, um eine Einschätzung abzugeben. Scan am besten den entsprechenden Teil des Mietvertrages ein, anonymisier ihn, lad ihn irgendwo hoch und stell den Link hier ein.

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#2
 Von 
guest-12308.05.2019 13:48:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab es hier mal schnell aus dem Vertrag wörtlich abgeschrieben, da ich auf die schnelle nichts zum einscannen habe. Mir ist klar. dass in der BKV auch die Grundsteuer enthalten ist, da in meinem Vertrag aber steht wir zahlen gemäß BKV die Nebenkosten X Y Z.
Wenn hier extra die Nebenkosten erwähnt werden gehe ich davon aus, dass das auch so ist. Das war bei mir ja auch 5 Jahre lang der Fall. Nun 2017 eine fette Nachzahlung dank der Grundsteuer.
Mich interessiert, 1. Ist es zulässig mit diesem Vertrag Grundsteuer zu verlangen. 2. Ist es zulässig ohne schriftliche Ankündigung die Grundsteuer (nicht als monatliche Rate, sondern als Fette Nachzahlung) zu verlangen.

Mietvertrag unter Punkt Mietzins:

Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten:

X gemäß Betriebskostenverordnung:

Heizung, Warum-u. Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom

Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten werden monatlich als Pauschale entrichtet.

Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn der
Vermieter in ihr den Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

grummel. Beschränke dich besser auf einen Thread und nicht zwei. Und da offenbar mehrere Dinge zweifelhaft sind, wäre es vielleicht einfacher, mit dem Vertrag und den Abrechnungen einen Mieterverein aufzusuchen. Klar, die wollen Geld für die Mitgliedschaft. Aber dafür können die dann auch die Unterlagen prüfen. Manchmal sind es minimale Details, die die Situation ändern können.

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#4
 Von 
guest-12308.05.2019 13:48:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist den einfach deine Meinung dazu? Für so etwas ist doch das Forum da.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Stefan1012):
Wie ist den einfach deine Meinung dazu? Für so etwas ist doch das Forum da.
Meine Meinung ist, dass ein Thread reicht und ich nicht vorhabe, in zwei Threads das gleiche zu schreiben.

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#6
 Von 
guest-12308.05.2019 13:48:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hinder dich daran?
Meine Güte mach es doch nicht komplizierter als es ist. Ich schließe den anderen wenn das ein Weltuntergang für dich bedeutet.
Darf ich danach mit DEINER Meinung rechnen???????????????

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#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Stefan1012):
1. Ist es zulässig mit diesem Vertrag Grundsteuer zu verlangen.


Ist es. Allein der Satz
Zitat (von Stefan1012):
Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten:

X gemäß Betriebskostenverordnung:


reicht um alle 16 der insgesamt 17 BK-Arten umzulegen. Unter anderem die Grundsteuer.

Zitat (von Stefan1012):
2. Ist es zulässig ohne schriftliche Ankündigung die Grundsteuer (nicht als monatliche Rate, sondern als Fette Nachzahlung) zu verlangen.


Als Nachzahlung nein, denn es wurde ja eine Pauschale vereinbart. In die künftige monatliche Pauschale einberechnen aber ja.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#8
 Von 
guest-12308.05.2019 13:48:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Aussagen von Anitari teile ich nicht

Zitat:
X gemäß Betriebskostenverordnung:

Heizung, Warum-u. Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom


Die konkrete Nennung der Betriebskosten schränkt den Umfang der umlagefähigen Kosten wieder ein.

Zitat:
Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten werden monatlich als Pauschale entrichtet.


Das führt dazu, dass es keine Abrechnung gibt und somit kann es auch keine Nachzahlung geben.

Zusammen mit der Nennung der konkreten Betriebskosten ist es auch nicht möglich, die Pauschale nachträglich um die Grundsteuer zu erhöhen.

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die konkrete Nennung der Betriebskosten schränkt den Umfang der umlagefähigen Kosten wieder ein.


Dem würde ich zustimmen, falls im Vertrag stehen sollte das andere als die genannten BK in der Miete enthalten sind.

Zitat (von hh):
Das führt dazu, dass es keine Abrechnung gibt und somit kann es auch keine Nachzahlung geben.


Keine Nachzahlung, richtig.

Keine Abrechnung auch.

Aber anhand von Nachweisen das sich die Kosten in den letzten 12 Monaten erhöht haben eine neue, höhere Pauschale.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12308.05.2019 13:48:01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch. Bestärkt meine Meinung nur noch mehr.

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