Hallo zusammen!
Ich brauche bitte einen Rat.
Ich habe einen Mietvetrag abgeschlossen und der Vermieter sagte, ich zahle keine Nebenkosten. Nur soll ich monatlich den Wasserbeitrag zahlen. Gas musste ich such selber anmelden und wird über mich direkt vom Anbieter abgerechnet. 4 Jahrr später kam dann doch eine Nebenkostenabrechnug. Sein Anwalt beruft sich auf diese Klausel im Mietvetrag : neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne von § 1 und § 2.
Mein Anwalt sagte wird schwierig, wenn das vor Gericht geht, weil es normal ist, dass Mieter Nebenkosten zahlen müssen.
Was sagt ihr ?
Danke und Grüße
Ich habe einen Mietvertrag ohne Nebenkosten Vereinbarung
19. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2018 | 19:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe einen Mietvertrag ohne Nebenkosten Vereinbarung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. September 2018 | 19:53
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat. 4 Jahrr später kam dann doch eine Nebenkostenabrechnug :
für welche Abrechnungsperiode?
ZitatSein Anwalt beruft sich auf diese Klausel im Mietvetrag : neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne von § 1 und § 2. :
OK, dann müssen Sie zahlen, nur eben keine Vorauszahlungen.
ZitatMein Anwalt sagte wird schwierig, wenn das vor Gericht geht, weil es normal ist, dass Mieter Nebenkosten zahlen müssen. :
Nicht weil sie einfach so zahlen müssen (die Mieter), sondern weil es vertraglich vereinbart wurde.
Jetzt kommt es auf die Abrechnungsperiode an. Ist diese vom 01.01. - 31.12., dann sind ist 2014 - 2016 verjährt.
#2
Antwort vom 19. September 2018 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne von § 1 und § 2.
Und was steht in § 1 und § 2?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. September 2018 | 23:42
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Echt jetzt?
#4
Antwort vom 20. September 2018 | 09:02
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatMein Anwalt sagte wird schwierig, wenn das vor Gericht geht, weil es normal ist, dass Mieter Nebenkosten zahlen müssen. :
Ich glaube nicht das er das so gesagt hat. Aber egal.
Laut der vertraglichen Vereinbarung mußt Du die anfallenden Betriebskosten tragen. Aber nur die gem. § 2 Betriebskostenverordnung.
Das der VM jahrelang keine Abrechnung erstellt hat ist dein Glück.
Zitat4 Jahrr später kam dann doch eine Nebenkostenabrechnug. :
Wäre interessant die mal sehen zu können.
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten