Ich habe einen Mietvertrag ohne Nebenkosten Vereinbarung

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
HannaManna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe einen Mietvertrag ohne Nebenkosten Vereinbarung

Hallo zusammen!
Ich brauche bitte einen Rat.
Ich habe einen Mietvetrag abgeschlossen und der Vermieter sagte, ich zahle keine Nebenkosten. Nur soll ich monatlich den Wasserbeitrag zahlen. Gas musste ich such selber anmelden und wird über mich direkt vom Anbieter abgerechnet. 4 Jahrr später kam dann doch eine Nebenkostenabrechnug. Sein Anwalt beruft sich auf diese Klausel im Mietvetrag : neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne von § 1 und § 2.
Mein Anwalt sagte wird schwierig, wenn das vor Gericht geht, weil es normal ist, dass Mieter Nebenkosten zahlen müssen.
Was sagt ihr ?
Danke und Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von HannaManna):
. 4 Jahrr später kam dann doch eine Nebenkostenabrechnug


für welche Abrechnungsperiode?

Zitat (von HannaManna):
Sein Anwalt beruft sich auf diese Klausel im Mietvetrag : neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne von § 1 und § 2.


OK, dann müssen Sie zahlen, nur eben keine Vorauszahlungen.

Zitat (von HannaManna):
Mein Anwalt sagte wird schwierig, wenn das vor Gericht geht, weil es normal ist, dass Mieter Nebenkosten zahlen müssen.


Nicht weil sie einfach so zahlen müssen (die Mieter), sondern weil es vertraglich vereinbart wurde.

Jetzt kommt es auf die Abrechnungsperiode an. Ist diese vom 01.01. - 31.12., dann sind ist 2014 - 2016 verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne von § 1 und § 2.


Und was steht in § 1 und § 2?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Echt jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von HannaManna):
Mein Anwalt sagte wird schwierig, wenn das vor Gericht geht, weil es normal ist, dass Mieter Nebenkosten zahlen müssen.


Ich glaube nicht das er das so gesagt hat. Aber egal.

Laut der vertraglichen Vereinbarung mußt Du die anfallenden Betriebskosten tragen. Aber nur die gem. § 2 Betriebskostenverordnung.

Das der VM jahrelang keine Abrechnung erstellt hat ist dein Glück.

Zitat (von HannaManna):
4 Jahrr später kam dann doch eine Nebenkostenabrechnug.


Wäre interessant die mal sehen zu können.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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