Fenster im Schlafzimmer/Dachgeschoss kaputt - Mietminderung?

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492232-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster im Schlafzimmer/Dachgeschoss kaputt - Mietminderung?

Hallo,
seit etwas über einer Woche ist unser Fenster im Schlafzimmer (wir haben dort nur eins) kaputt. Es ist morgens nach dem aufstehen auf das Bett gefallen (laut Aussage altersbedingt), was ohnehin schon Lebensgefährlich ist, da es genau auf das Kissen meines Mannes fiehl. Ich bin froh, dass er nicht mehr im Bett lag.
Wir hatten direkt danach die Vermieter angerufen, die jemanden zu uns schickten und der es provisorisch einhing. Er meinte, dass wir es leicht auf machen können aber eben nur einen Asphalt, da die Gefahr besteht, dass es wieder raus fallen kann. Daher sollten wir es wenn überhaupt nur wie ein gekipptes Fenster öffnen, sodass es im Falle des Falles nur auf die Fensterbank und nicht wieder ganz runter fällt. Uns wurde gesagt, dass ein Ersatzteil bestellt wird und es eine Woche später repariert wird. Jetzt war der besagte Mitarbeiter da, welcher aber das Fenster nur ausgemessen hatte und meinte: das wars dann auch! Wie? Ja, wir müssen ein neues Fenster anfertigen. Das dauert 6-8 Wochen. Ich bin fast vom Glauben abgefallen. Denn wir wohnen im Dachgeschoss und es sind in der Wohnung immer um die 30 Grad und mehr. Dazu schläft unser Baby noch bei uns. Wir können nicht richtig lüften, durch den Spalt kommt keine Luft durch und es ist unglaublich stickig und heiss. Jetzt ist meines Frage ob man für diesen Zeitraum eine Mietminderung machen kann oder wir das jetzt aussitzen müssen? Danke im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb492232-24):
Jetzt ist meines Frage ob man für diesen Zeitraum eine Mietminderung machen kann

Die Mietminderung kann man ab dem Zeitpunkt des Defektes beanspruchen.


Ich würde dazu raten die Temperatur regelmäßig zu messen und zu dokumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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