Hallo Zusammen,
und zwar wollte ich fragen, ob die folgenden Mietminderungen in Ordnung sind.
Der Mieter beklagt sich über Schimmel in der Wohnung und dass das Waschbecken, die Badewanne sowie das WC undicht wären.
Er gibt dem Vermieter zwei Wochen Zeit diesen Mängel zu beseitigen, ansonsten wird er die Miete mindern.
Der Mieter geht also nicht explizit darauf ein, wie hoch (absolute Zahl, Prozent) die Miete gemindert wird. Er erwähnt ausschließlich, dass die Miete gemindert wird.
Zwei Monate später kürzt er die Miete um33%.
Nach weiteren 8 Monaten wird die Miete um weitere 51% gekürzt, ohne dies vorher in einem weiterem Schreiben zu erwähnen.
Muss man den Vermieter über die höhe der Mietminderung
in Kenntnis setzten, damit die Mietminderung rechtens ist?
Ist eine weitere Abmahnung nötig um die Miete von 33% auf 51% zu mindern?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Antworten.
-- Editiert von Vermieter1210 am 08.10.2018 14:52
Fehlerhafte Mietminderung
8. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2018 | 14:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Fehlerhafte Mietminderung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2018 | 15:31
Von
Status: Richter (8413 Beiträge, 3774x hilfreich)
Hier zur Orientiertung: https://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle/feuchtigkeit-schimmel.html
Die genannten Minderungen könnten hier passen, allerdings kommt es immer auf den einzelnen Fall an.
Zitat:Muss man den Vermieter über die höhe der Mietminderung in Kenntnis setzten, damit die Mietminderung rechtens ist?
Nicht unbedingt: https://www.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-ankuendigen/#
Die erste Minderung war mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel angekündigt, die zweite könnte - bei andauernder Verschlechterung der Mietsache - durchaus ohne Ankündigung berechtigt sein.
Aber ob etwas im Einzelfall "rechtens" ist, entscheidet letztendlich ein Gericht.
Der Mieter hat nach erster Fristsetzung erst 3 Monate später gemindert und nun nach acht weiteren Monaten wieder. Warum reagiert der VM hier nicht?
-- Editiert von HeHe am 08.10.2018 15:34
#2
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 10:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatDer Mieter beklagt sich über Schimmel in der Wohnung und dass das Waschbecken, die Badewanne sowie das WC undicht wären. :
ZitatZwei Monate später kürzt er die Miete um33%. :
ZitatNach weiteren 8 Monaten wird die Miete um weitere 51% gekürzt, ohne dies vorher in einem weiterem Schreiben zu erwähnen. :
Über die Höhe der Minderung lässt sich nichts sagen, dafür sind die Information viel zu allgemein gehalten, wo ist der Schimmel, über was für eine Fläche reden wir hier, was heißt "Badewanne und WC sind undicht"? Kommen da Wasser und Fäkalien raus?
Der VM wird selber merken, dass immer weniger Miete eingeht. Könnte Kalkül sein, evtl. wartet er, bis ein paar Mieten zusammen sind um dann zu agieren.
Sind Sie der Mieter oder Vermieter?
-- Editiert von AltesHaus am 09.10.2018 10:52
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