Eigenbedarfskündigung trotz vorhandenem Zimmer im Elternhaus?

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung trotz vorhandenem Zimmer im Elternhaus?

Mein Vermieter hat mir angekündigt, seine Tochter wolle in die von mir und meiner Freundin bewohnte 3 Zimmer Wohnung einziehen.
Die Tochter studiert und wohnt noch zuhause (gleiche Stadt).

Kann die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt werden, obwohl die Tochter doch ein eigenes Zimmer im Elternhaus hat?
Meine Wohnung ist doch viel zu groß für ihn! Ich vermute, die Tochter wird nur ein Zimmer bewohnen, und die beiden anderen Zimmer werden an Studenten vermietet.
Was kann ich dagegen machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie wollen die Tochter zwingen bei den Eltern wohnen zu bleiben? Keine Chance.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von gaga92):
Kann die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt werden, obwohl die Tochter doch ein eigenes Zimmer im Elternhaus hat?
Ja. Die meisten wollen irgendwann zuhause ausziehen.

Zitat (von gaga92):
Meine Wohnung ist doch viel zu groß für ihn!
Wurde bereits höchstrichterlich entschieden. Bei einer Eigenbedarfskündigung geht es nicht darum, ob ein Richter die Wohnung für zu groß befindet. Es ist alleine das Recht des Vermieters bzw. des zukünftigen Bewohners zu entscheiden, wieviel Platz er benötigt.

Zitat (von gaga92):
Ich vermute, die Tochter wird nur ein Zimmer bewohnen, und die beiden anderen Zimmer werden an Studenten vermietet.
Auch das könnte legitim sein.

Zitat (von gaga92):
Was kann ich dagegen machen?
Sofern bei euch keine unangemessene Härte vorliegt, könnt ihr nur nach dem Auszug prüfen, ob wirklich die Tochter einzieht. Tut sie es nicht, dann wäre der Eigenbedarf vermutlich vorgetäuscht und ihr könnt Schadensersatz geltend machen.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von gaga92):
Die Tochter studiert und wohnt noch zuhause (gleiche Stadt).


Die Tochter ist sicher volljährig und hat das Recht eigenständig in einer Wohnung zu leben. Da bietet sich die Eigenbedarfskündigung Ihrer Wohnung schon an. Härtegrund gibt es für Sie und Ihre Freundin wahrscheinlich nicht.

Vorgetäuschter Eigenbedarf ist bekanntlich schwer nachzuweisen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Vorgetäuschter Eigenbedarf ist bekanntlich schwer nachzuweisen.
Das kann man nach diesem BGH Urteil (BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16 ) nicht mehr so einfach behaupten.

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