Eigenbedarfskündigung nach 11 Monaten Mietdauer erhalten

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
angiefischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung nach 11 Monaten Mietdauer erhalten

Hallo zusammen
Ich habe heute ein Einschreiben bekommen mit der Kündigung wegen Eigenbedarf.
Wohne seit August 17 erst in der Wohnung.
Bei der damaligen Vorsprache beim Vermieter bzgl der Anmietung wollte evtl die Enkelin der Vermieterin in die Wohnung einziehen. Die Vermieterin teilte mir dann aber mit, dass die Enkelin doch nicht einzieht und ich die Wohnung mieten kann.
Jetzt nach einem Jahr kommt ein Kündigungsschreiben mit der Begründung, dass die Enkelin aus dem elterlichem Haus auszieht und eine eigene Wohnung braucht :???:
Hinzuzufügen ist noch, dass das Haus, in dem ich wohne, vor 4 Wochen an die Tochter der Vermieterin übergeben wurde. Diese hat mir vor 4 Wochen schriftlich mitgeteilt, dass die Miete ab Juli18 auf ihr Konto geht und das das bestehende Mietverhältnis mit mir aufrecht erhalten bleibt.
Und nun 4 Wochen später die Kündigung wegen Eigenbedarf....?
Hab ich das Chancen, dagegen vorzugehen?
Sie kündigt zum 31.10.18
Das Haus hat 3 Parteien.
Vielen Dank für Euren Rat und Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von angiefischer):
Hinzuzufügen ist noch, dass das Haus, in dem ich wohne, vor 4 Wochen an die Tochter der Vermieterin übergeben wurde.

Bedeutet was genau?
Wie genau wurde das belegt?



Zitat (von angiefischer):
Und nun 4 Wochen später die Kündigung wegen Eigenbedarf....?

Wer hat denn gekündigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
angiefischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort..
Das ganze ist etwas kompliziert.

Also meine Vermieterin ist 80 Jahre alt und hat die Immobilie ihrer Tochter vermacht.
Hierfür war am 27.06.18 ein Notartermin. Nach meiner Kenntnisnahme war aber bis heute noch keine notarielle Umschreibung des Objektes auf die Tochter.
Die Tochter der Vermieterin hat mir am 01.07.18 schriftlich mitgeteilt, dass das Haus am 01.07.18 von ihrer Mutter an sie übergeben wurde, dass ich die Kontonummer ändern soll und das der Mietvertrag bestehen bleibt.

Das Kündigungsschreiben habe ich von der "alten" Vermieterin erhalten. Also von der Mutter meiner neuen Vermieterin.

Das Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf habe ich heute erhalten.







-- Editiert von angiefischer am 28.07.2018 23:48

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Mutter hat ebenfalls offiziell mitgeteilt, das die Tochter jetzt berechtigte Vermieterin ist?

Ansonsten würde ich die Mietzahlung auf das Konto der Tochter erst mal stoppen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
angiefischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Mutter hat mir das nicht schriftlich mitgeteilt.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Die Eigenbedarfskündigung wäre meiner Meinung nach nur dann unwirksam, wenn der Eigenbedarf Enkelin bei Anmietung konkret absehbar war und dem Mieter dies nicht mitgeteilt wurde. Die kurze Mietdauer mag dir als Mieter helfen, einen Richter davon zu überzeugen. Aber einfach wird das sicher nicht.

Möhlicherweise kann ein anderer Ansatz helfen. Wie groß war dein Aufwand, um diese Wohnung für dich hübsch zu machen und wusste die Vermieterin davon? Denn es gibt einen sogannten Härtefall-Einwand. Demnach kann ein MIeter auch einer berechtigten Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn es für ihn eine besondere Härte bedeuten würde. Erhebliche (finanzielle) Aufwendungen können so eine Härte sein, wenn diese aufgrund der kurzen Mietdauer noch nicht "abgewohnt" wurden. Aber auch das wäre kein Selbstläufer.

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Tochter mitteilen, dass man gerne woandershin überweist, wenn die Vermieterin das mitteilt oder die Umschreibung nachgewiesen wird.

Der Vermieterin mitteilen, dass man die Eigenbedarfskündigung für unwirksam ansieht, aber man gerne über einen Aufhebungsvertrag verhandeln kann. Und dann schauen, was passiert.

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