Eigenbedarfskündigung, habe ich den nötigen Bedarf dazu?

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Patrick187
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung, habe ich den nötigen Bedarf dazu?

Hallo Alle zusammen.
Ich, 25, habe vor mir eine Eigentumswohnung für den Eigenbedarf zu finanzieren. Derzeit mietet diese Wohnung ein junges Pärchen seit 1,5 Jahren.
Diese Wohnung ist nun zum Verkauf inseriert und ich habe mich schonmal ein wenig eingelesen im Thema Eigenbedarfskündigung.
Nun stellt sich mir aber sofort die Frage, ob ich einen geltenden Bedarf habe, den Mietvertrag zu kündingen.
Es heißt man müsse auch einen Grund angeben -wieso- man dort selber einziehen möchte.
Also erschließt sich für mich nur der Selbsteinzug ist nicht geltend, oder verstehe ich das falsch?
Reicht für mich der Grund für Eigenbedarf aus, weil ich bei meinen Eltern ausziehen möchte?

Vielen Dank im Vorraus und herzliche Grüße
Patrick

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Also erschließt sich für mich nur der Selbsteinzug ist nicht geltend, oder verstehe ich das falsch?


Das verstehst Du falsch. Der Selbsteinzug reicht prinzipiell aus, allerdings muss das Kündigungsschreiben Gründe enthalten, warum Du selbst einziehen möchtest.

Da das Verfassen eines rechtssicheren Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf nicht ganz trivial ist, sollte ein juristischer Laie das einem Anwalt überlassen. Die anfallenden Gebühren sind gut investiertes Geld.

Zitat:
Reicht für mich der Grund für Eigenbedarf aus, weil ich bei meinen Eltern ausziehen möchte?


Ja, das reicht aus, dennoch sollte ein Anwalt für das Kündigungsschreiben beauftragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Patrick187):
Reicht für mich der Grund für Eigenbedarf aus, weil ich bei meinen Eltern ausziehen möchte?

Mit der beste Grund überhaupt.
Einen Anwalt die Kündigung schreiben lassen, damit keine Formfehler gemacht werden, bei 1,5 Jahren ist die Kündigungsfrist 3 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Die Wohnung soll verkauft werden und du interessierst dich dafür. Ich würde empfehlen, vor einem Kauf die Risiken abzuprüfen. Insbesondere sollte man sich überlegen, was passiert, wenn du aus irgendwelchen Gründen doch nicht kündigen kannst. Dann darf die ganze Finanzierung nicht zusammenfallen.

Mögliche Probleme könnten sein: Kündigungsverzicht (Mietvertrag vor Kauf prüfen und in den Kaufvertrag Klausel aufnehmen lassen, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen), kurze Mietdauer (kann problematisch werden, wenn die Wohnung gerade erst aufwändig vom Mieter renoviert wurde) oder Härtefall (z.B. Frau schwanger, irgendwelche Krankheiten o.ä.).

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