Hallo zusammen,
Ich hoffe auf etwas Hilfe.
Mein Ex ist letztes Jahr zum 03.04. ausgezogen, nun soll ich noch Nebenkosten für Ihn zahlen, weil er sich nicht umgemeldet hat. Der Vertrag läuft über mich allein. Darf der Vermieter das?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Darf Vermieter Nebenkosten für Ex Lg berechnen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie ist denn der Abrechnungsschlüssel bezgl. der NK geregelt?
Durch Personen und qm.
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ZitatDurch Personen und qm. :
Und welche Betriebskosten werden nach Personen abgerechnet?
Schmutz- und Frischwasser.
Davon ausgehend, dass Sie den Wegzug des temporären Lebensbegleiters ordnungsgemäß gemeldet haben, dürften die Wasserkosten ab Auszug auch nur noch mit einer Person angerechnet werden.
ZitatSchmutz- und Frischwasser. :
Okay, womit wurde der Vermieter darüber informiert, dass eine Person weniger in der Wohnung lebt, kann man das beweisen? Ist die Wohnung in einem Bundesland, in dem keine Einzelwasseruhren vorgeschrieben sind?
https://www.groeber.immo/wasserkosten-wenn-der-mieter-eine-wasseruhr-will/
http://www.erwin-ruff.de/wasserzaehler.html
Ich habe das der Hausverwaltung per E-Mail mitgeteilt. Zeugen wären noch meine Familie. Wie haben keine Wasserzähler. Die Wohnung ist in NRW.
-- Editiert von LuckyAngel80 am 18.06.2018 16:05
Altes Haus
Ja, die E-Mail würde sogar bestätigt. Gibt es denn anfallende Kosten, wenn sich die Person nicht ordnungsgemäß ummeldet?
ZitatAltes Haus :
Ja, die E-Mail würde sogar bestätigt. Gibt es denn anfallende Kosten, wenn sich die Person nicht ordnungsgemäß ummeldet?
Klar, solange die Person noch an Ort und Stelle gemeldet ist, wird sie mitberechnet, egal ob Sie zugegen ist oder nicht.
Die Abrechnung muss sich nach der tatsächlichen Zahl der Personen richten. Es kommt nicht darauf an, wieviele Personen gemeldet sind. Das geht aus dem BGH-Urteil vom 23.01.2008 (Az.: VIII ZR 82/07
) hervor.
Eine abweichende Antwort kann sich jedoch ergeben, wenn im Mietvertrag die Betriebskosten ausdrücklich nach gemeldeten Personen verteilt werden sollen.
Zitat:Gibt es denn anfallende Kosten, wenn sich die Person nicht ordnungsgemäß ummeldet?
Es droht ein Bußgeld durch das Einwohnermeldeamt. Der Ex-LG sollte damit rechnen, dass der Vermieter nunmehr eine Zwangsabmeldung veranlasst.
Danke, kann ich ihn irgendwie ummelden? Mag auf diese Angelegenheit nicht noch weiter drauf zahlen.
Aber bis zur Zwangsabmeldung zahle ich weiter oder?
Zitat:Aber bis zur Zwangsabmeldung zahle ich weiter oder?
Hast Du meine Antwort nicht verstanden?
Zitat:Danke, kann ich ihn irgendwie ummelden?
Ja, das kannst Du. Teile einfach dem Einwohnermeldeamt mit, dass er nicht mehr bei Dir wohnt und wenn Du seine neue Anschrift kennst, dann kannst Du die auch mitteilen.
Hab die Antwort verstanden, hatte meins geschrieben, nachdem altes Haus geantwortet hat. Sorry. Danke für die Infos. Ich werd das dann morgen in die Hand nehmen.
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