9 Jahren keine Nebenkostenabrechnung - jetzt plötzlich doch

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Poesi123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
9 Jahren keine Nebenkostenabrechnung - jetzt plötzlich doch

Hallo zusammen,

folgende Situation: wir haben 9 Jahre eine Mietwohnung bewohnt und nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Nun haben wir gekündigt und sind ausgezogen und bekommen nun für das letzte Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung präsentiert. Ist dies zulässig? Letztlich haben wir ja nie Orientierungswerte gehabt, die uns ermöglicht hätten, die Nachzahlung zu verhindern.

Danke und viele Grüße
Poesi123

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Was genau ist denn bezüglich der Nebenkosten vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Poesi123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine monatliche Vorauszahlung für Nebenkosten vereinbart. Die Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Kostenarten wurden dabei nicht angegeben.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung kontrolliert man am besten durch Belegeinsicht, d.h. man lässt sich vom Vermieter die Rechnungen für die abgerechneten Nebenkosten zeigen.
Geht denn aus der Abrechnung hervor, wie die Kosten auf die einzelnen Wohnungen im Haus aufgeteilt wurden?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das ist zulässig. Ihr könnt auch noch die Erstellung der fehlenden Nebenkostenabrechnungen ab 2014 verlangen. Wenn dafür Druck ausüben möchte, kann man die Nebenkostenvorauszahlungen für die betreffenden Jahre zurück fordern.

Sollten dabei auch Nachzahlungen herauskommen, müsst Ihr die nicht zahlen. Auf Erstattungen habt Ihr dagegen noch Anspruch.

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#5
 Von 
Poesi123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima, danke für Eure Antworten. Damit hätten wir natürlich ein "Druckmittel" in der Hand.

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#6
 Von 
Poesi123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch noch eine Frage: Wieso seit 2014? Was ist hierfür die rechtliche Grundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechung 2014 ist in 2015 fällig. Der Anspruch auf Erstellung verjährt nach 3 Jahren.

Das ist nicht damit zu verwechseln, dass der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung bereits nach 12 Monaten verfristet.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau ist denn bezüglich der Nebenkosten vertraglich vereinbart?


Zitat (von Poesi123):
Es ist eine monatliche Vorauszahlung für Nebenkosten vereinbart. Die Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Kostenarten wurden dabei nicht angegeben.


Ja ... aber steht auch im MV, dass die NK jährlich abgerechnet werden?

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ja ... aber steht auch im MV, dass die NK jährlich abgerechnet werden?

Das muss nicht extra im Mietvertrag angegeben werden, das ist bei einer Vorauszahlung gegeben, sonst wäre es ja eine Pauschale.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von AltesHaus):
Ja ... aber steht auch im MV, dass die NK jährlich abgerechnet werden?

Das muss nicht extra im Mietvertrag angegeben werden, das ist bei einer Vorauszahlung gegeben, sonst wäre es ja eine Pauschale.


Ja das ist richtig, mein Fehler.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Poesi123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

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