Hallo zusammen,
folgende Situation: wir haben 9 Jahre eine Mietwohnung bewohnt und nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Nun haben wir gekündigt und sind ausgezogen und bekommen nun für das letzte Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung präsentiert. Ist dies zulässig? Letztlich haben wir ja nie Orientierungswerte gehabt, die uns ermöglicht hätten, die Nachzahlung zu verhindern.
Danke und viele Grüße
Poesi123
9 Jahren keine Nebenkostenabrechnung - jetzt plötzlich doch
Fragen zur Miete?
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Was genau ist denn bezüglich der Nebenkosten vertraglich vereinbart?
Es ist eine monatliche Vorauszahlung für Nebenkosten vereinbart. Die Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Kostenarten wurden dabei nicht angegeben.
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Die Nebenkostenabrechnung kontrolliert man am besten durch Belegeinsicht, d.h. man lässt sich vom Vermieter die Rechnungen für die abgerechneten Nebenkosten zeigen.
Geht denn aus der Abrechnung hervor, wie die Kosten auf die einzelnen Wohnungen im Haus aufgeteilt wurden?
Ja, das ist zulässig. Ihr könnt auch noch die Erstellung der fehlenden Nebenkostenabrechnungen ab 2014 verlangen. Wenn dafür Druck ausüben möchte, kann man die Nebenkostenvorauszahlungen für die betreffenden Jahre zurück fordern.
Sollten dabei auch Nachzahlungen herauskommen, müsst Ihr die nicht zahlen. Auf Erstattungen habt Ihr dagegen noch Anspruch.
Prima, danke für Eure Antworten. Damit hätten wir natürlich ein "Druckmittel" in der Hand.
Doch noch eine Frage: Wieso seit 2014? Was ist hierfür die rechtliche Grundlage?
Die Nebenkostenabrechung 2014 ist in 2015 fällig. Der Anspruch auf Erstellung verjährt nach 3 Jahren.
Das ist nicht damit zu verwechseln, dass der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung bereits nach 12 Monaten verfristet.
ZitatWas genau ist denn bezüglich der Nebenkosten vertraglich vereinbart? :
ZitatEs ist eine monatliche Vorauszahlung für Nebenkosten vereinbart. Die Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Kostenarten wurden dabei nicht angegeben. :
Ja ... aber steht auch im MV, dass die NK jährlich abgerechnet werden?
ZitatJa ... aber steht auch im MV, dass die NK jährlich abgerechnet werden? :
Das muss nicht extra im Mietvertrag angegeben werden, das ist bei einer Vorauszahlung gegeben, sonst wäre es ja eine Pauschale.
Zitat:ZitatJa ... aber steht auch im MV, dass die NK jährlich abgerechnet werden? :
Das muss nicht extra im Mietvertrag angegeben werden, das ist bei einer Vorauszahlung gegeben, sonst wäre es ja eine Pauschale.
Ja das ist richtig, mein Fehler.
Danke für Eure Antworten!
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