iPhone 16 Monate alt, keine Garantie mehr, Gewährleistung mit Gutachten

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
DaveMiller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
iPhone 16 Monate alt, keine Garantie mehr, Gewährleistung mit Gutachten

Hallo liebe Mitglieder,

bei meinem 16 Monate alten iPhone geht das WLAN nicht mehr. Durch ein Gutachten welches von mir beauftragt wurde, ist nachgewiesen worden, dass der Defekt nicht durch mich verursacht wurde und es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt von Anfang an war. Ohne das Gutachten hätte ich das Gerät gar nicht erst reklamieren können, da auf die 12 Monate Garantie von Apple hingewiesen wurde.

Mein Händler (GmbH) hat mir nun gesagt, dass sie noch nie vorher so einen Fall hatten und das Gerät mit dem Gutachten an ihren Distributor gesendet wird und die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern kann. Auch wurde mir gesagt, dass die Kosten für das Gutachten (130€) nicht erstattet werden. Warum muss ich auf deren Lieferanten warten? Ich hab doch nicht bei dem Lieferanten gekauft sondern bei dem Händler?!

Mein Fragen:
1. Ist die Bearbeitungszeit zumutbar und muss ich sie akzeptieren?
2. Bleibe ich auf den Kosten für das Gutachten sitzen?
3. Kann es sein, dass das Gutachten abgelehnt wird oder es nicht akzeptiert wird, obwohl es ein offizielles Gutachten ist?

Ich bin gespannt auf Eure Rückmeldung.
Danke und viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ein Gutachten kann jeder erstellen - der Briefträger genau wie der Präsident vom Hühnerzuchtverein.
Da es für 130 EUR kein qualifiziertes Gutachten für solche Probleme gibt, wäre die spannende Frage wer das erstellt hat.



Zitat (von DaveMiller):
1. Ist die Bearbeitungszeit zumutbar

Ja.
Man muss das Gerät einsenden, dann richtig prüfen und dann kommt das eventuell reparierte Gerät wieder zurück - das dauert.



Zitat (von DaveMiller):
und muss ich sie akzeptieren?

Nö.



Zitat (von DaveMiller):
2. Bleibe ich auf den Kosten für das Gutachten sitzen?

Ja. Die Beweislast liegt bei Dir.
Und für so ein "Wertlos-Gutachten" wie Deines müsst der Verkäufer sowieso nichts zahlen.



Zitat (von DaveMiller):
3. Kann es sein, dass das Gutachten abgelehnt wird oder es nicht akzeptiert wird, obwohl es ein offizielles Gutachten ist?

1. ja, kann passieren.
2. wer hats denn erstellt? TÜV?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DaveMiller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Meinung.

Vielleicht muss ich dazu sagen, dass es ein Kurzgutachten ist. Erstellt wurde es von https://www.smartphone-gutachter.de

Als "Wertlos-Gutachten" würde ich es nicht bezeichnen. Da es bei vielen oder eher allen großen Providern akzeptiert wird.

Naja, aber warum muss ich für die Kosten aufkommen, wenn es doch positiv für mich ausfällt und ich einen Schaden habe der nicht durch mich entstanden ist und der Händler sogar ein Gutachten verlangt damit er das Gerät überhaupt annimmt?

Es ist doch ähnlich wie hier:
https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2014/05/wer-zahlt-gutachter.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von DaveMiller):
Als "Wertlos-Gutachten" würde ich es nicht bezeichnen.

Naja, diese Aussage
Zitat (von DaveMiller):
es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt von Anfang an war

ist im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung so weich wie ein überreifer Camembert.
Deshalb ist es ein "Wertlos-Gutachten".


Es mag aber sein, das man auch hier Glück hat, und die das im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung anerkennen. Dann müssten sie die Kosten des Gutachtens auch erstatten.
Nur wenn die aus "Kulanz" reparieren, wird man wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
So wie ich die kenne, wird zu 99% das letztere eintreten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

.

-- Editiert von fb367463-2 am 30.05.2018 00:30

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von DaveMiller):
Als "Wertlos-Gutachten" würde ich es nicht bezeichnen. Da es bei vielen oder eher allen großen Providern akzeptiert wird.

Solche Gutachten haben rechtlich null Beweislast, zumal es Parteigutachten sind.
Zitat (von DaveMiller):
dass der Defekt nicht durch mich verursacht wurde und es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Defekt von Anfang an war. Ohne das Gutachten hätte ich das Gerät gar nicht erst reklamieren können, da auf die 12 Monate Garantie von Apple hingewiesen wurde.

Das hohe Wahrscheinlichkeit ist wie schon oben genannt keine verwertbare Aussage. Für 130€ kann man kein Gutachten erhalten, welches nicht angreifbar ist.
Und zum Reklamieren braucht man gar kein Gutachten, für die Geltendmachung eines Sachmangel reicht ein Schreiben aus, um den Händler in Verzug zu setzen, wenn er die Annahme verweigert.

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