Wann mann kann Widerrufsrecht benutzen?

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)
Wann mann kann Widerrufsrecht benutzen?

Hallo,
Ich habe folgende Problem. Ich hatte über ein teil von diesem Problem in anderem Forum gefragt
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=535765&p=1
Aber hier ist mehr an Widerrufsrecht, und ob ich benutzen konnte

Für meine Wohnung habe ich bei Telefon eine Elektriker Firma
beauftragt. Sie benötigten einen Besichtigungstermin. zwei Männer bin
gekommen und nur gekucht und zwei Lampe installiert aber hatten keine
Material für Steckdose und anderes. Sie hatten eine Formular als Tätigkeitsnachweis und fragten für unterschreiben. Sie haben gesagt, dass für uns ist,
dass 1 Stunde wir hier waren! Sie haben gesagt, auf Grund die Firma ist
in gleiche Stadtteil, Fahrkosten wurde nicht berücksichtigt.
Sie haben vorgeschlagen, dass wenn Sie Material (Dose...) selbst
kaufen,wird en Preis weniger. Ich habe akzeptiert. Aber jetzt erhielt ich
eine komische Rechnung, die Sie Fahrkosten + 2 Stunde für ersten Tag (jede Person 1 Stund)
(die Sie haben nichts gemacht) + höher Preis von Material ohne aktuelle
Belege für Material zu mir gesendet haben.

Ich habe mit der Firma per Telefon kontaktiert, und Chef dieser Firma
hat mir sofort für einen Rechtsanwalt bedroht! weil ich nur für eine
Erklärung gefragt und es war noch keine Argument!
Was ich fragte, dass ich die Belege für Material siehe und ihr
Versprochen erinnerte. Aber er hat mir gesagt, dass erstmal ich 500 Euro
bezahle, und danach kann ich selbst zu ihn gehen und neue Rechnung
erhalte! Ich habe gesagt, bitte erstmal neue Rechnung und danach bezahle
ich. So er wieder hat mir für einen Rechtsantwalt bedoht und hat gesagt,
dass ich unterschriebenen! Aber was ich unterschreibe, gibt es keiner
Preis für Material.

Deshalb was ich bisher gemacht, ich habe ein Fax zu diese Firma gesendet
und habe gesagt, dass ich benutzte das Widerrufsrecht und diese Rechnung
widerrufe. und fragte für einen Termin mit mir vereinbart wurde, sodass
Sie alle Material erhalten.

Kann ich widerrufen für alle oder nur Material? Gibt es eine Behörde
oder Amt in Deutschland, dass der Preis kontrolliert und ich kann da
beschweren?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Kann ich widerrufen für alle oder nur Material?

Nein es gibt kein Widerrufsrecht in solchen Angelegenheiten.
Zitat (von tina110):
Aber was ich unterschreibe, gibt es keiner
Preis für Material.

Man hat immer die Möglichkeit vor Auftragsvergabe nach dem Preis zu fragen. Die hat man nicht getan.
Zitat (von tina110):
Aber jetzt erhielt ich
eine komische Rechnung, die Sie Fahrkosten + 2 Stunde für ersten Tag (jede Person 1 Stund)
(die Sie haben nichts gemacht)

Man widerspricht sich selbst, denn siehe hier:

Zitat (von tina110):
zwei Männer bin
gekommen und nur gekucht und zwei Lampe installiert aber

Einer hat also den Bestand aufgenommen und der andere hat zwei Lampen moniert.
In welchen Land auf der Erde arbeiten die Leute umsonst, und fahren mit dem Auto gratis zum Kunden?

Zitat (von tina110):
Gibt es eine Behörde
oder Amt in Deutschland, dass der Preis kontrolliert und ich kann da
beschweren?

Das nennt sich bei uns Gericht, jedoch wenn man die Rechnung nicht begleicht kommt man eh früher oder später vor den Richter. Der Richter wird einen dann schon aufklären was man zu bezahlen hat, gut die Gerichtskosten wird man auch begleichen müssen, wie auch den Anwalt des Handwerkers.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
und nur gekucht und zwei Lampe installiert


Zitat:
die Sie haben nichts gemacht


Was denn nun. Du hast einen Elektriker beauftragt, der bereits angefangen hat, Den bezahlst du natürlich. Was auch immer die wirklich gemacht haben. Das werden die beiden Mitarbeiter mit dem von dir unterschriebenen Raport doch beweisen können.

Als nächstes geht es vor Gericht. Eine weitere Mahnung ist nicht nötig, da du der Rechnung widersprochen hast. Das wird nun teurer.

Widerrufsrecht gibts nur Online und bei Telefongeschäften.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wann mann kann Widerrufsrecht benutzen?
NUR dann, wenn das vertraglich fesstgehalten wurde, oder wenn es sich um einen KAUF handelt, der über Fernkommunikationsmittel durchgeführ wurde...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
NUR dann, wenn das vertraglich fesstgehalten wurde, oder wenn es sich um einen KAUF handelt, der über Fernkommunikationsmittel durchgeführ wurde...

Es gab keinen aktuellen Vertrag zwischen uns. ich habe telefoniert und sagt was ich möchte, Sie fragten für einen Besichtigungstermin, dass sie als Arbeitstag berechnet! und danach die Material kommt und 2 Stunden aktuelle gearbeiten haben.

Es war nur diese Täglichkeitnachweis Formular, dass ich falsch unterschrieben habe. Aber es gibt keine Preis für diese Material. Deshalb habe ich nicht bewusst, dass diese Material sehr hoch wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Es gab keinen aktuellen Vertrag zwischen uns. ich habe telefoniert und sagt was ich möchte,

Verträge sind auch mündlich gülitg.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Verträge sind auch mündlich gülitg.

ja ich weiß, aber meine Frage ist über diesen Preis für die Material. Weil ich nicht bevor gesehen und in dem Formular, der ich Unterschreibe (als tätigkeitarbeit) , steht kein Preis.

Wenn ich nicht die Leistung widerrufen kann, aber Material, die sind einfach uninstalliert wird... kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?
Natürlich kann man auch etwas unterschreiben wenn der Preis nicht klar ist!

Daher mal eine direkte Frage!!! Wieso hast DU nicht nach dem Preis gefragt und dir einen Preis nennen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?
Natürlich kann man auch etwas unterschreiben wenn der Preis nicht klar ist!

Daher mal eine direkte Frage!!! Wieso hast DU nicht nach dem Preis gefragt und dir einen Preis nennen lassen?

der Formular sagt nur welche Material benötigt. Ich habe einmal gefragt und Sie haben gesagt, dass ich alle in Rechnung erhalte mit allen Belege aber das nicht passiert...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie haben zugestimmt, dass das Material von der Firma gekauft wird (was eigentlich normal ist)... Sie haben aber keinen Anspruch darauf, die Ankaufrechnungen für das Material zu sehen. Die Kalkulation geht Sie nichts an.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Antworten ändern sich auch nicht, wenn man in zwei Threads das Gleiche fragt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einmal gefragt und Sie haben gesagt, dass ich alle in Rechnung erhalte mit allen Belege aber das nicht passiert...
Doch genau das ist doch passiert, den du hast ja die Endrechnung erhalten, oder etwa nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Ich habe einmal gefragt und Sie haben gesagt, dass ich alle in Rechnung erhalte mit allen Belege aber das nicht passiert...

Man hat kein Recht die Einkaufsbelege zu bekommen. Die Rechnung mit dem ausgewiesenem Material und den Stunden ist der Beleg.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Man hat kein Recht die Einkaufsbelege zu bekommen. Die Rechnung mit dem ausgewiesenem Material und den Stunden ist der Beleg.


Sie meinen, ich habe kein Recht jetzt, sage, dass diese Preis hoch wäre? das ist denn sehr komisch! eine person hast nicht den Preis gesehen.. dann muss ungesehene Preis am ende bezahlen, ohne widerrufsrecht

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Sie meinen, ich habe kein Recht jetzt, sage, dass diese Preis hoch wäre?

Es gibt kein Anrecht auf den Einkaufspreis des Händler oder Handwerker.
Tipp fürs nächste Mal: Angebot erstellen lassen und danach erst den Auftrag erteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Tipp fürs nächste Mal: Angebot erstellen lassen und danach erst den Auftrag erteilen.

Dann was ich moment machen kann, nur sehr schlechte Empfehlung in Internet. sodass andere Personen nicht gleiches Problem mit diesem Firma haben :(
dann mache ist das und diese Rechnung bezahle....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
t1200
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 6x hilfreich)

ich habe diese in Internet gefunden
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Das sagt, kann ich widerrufe, bis erklärung der Rechnung. Das ist was ich gemacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Das sagt, kann ich widerrufe, bis erklärung der Rechnung. Das ist was ich gemacht habe.

Man sollte wirklich dringend die deutsche Sprache lernen auch zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von tina110):
Das sagt, kann ich widerrufe, bis erklärung der Rechnung.

Nicht mal ansatzweise.



Zitat (von tina110):
Dann was ich moment machen kann, nur sehr schlechte Empfehlung in Internet.

Das sollte man besser bleiben lassen. Sonst kann das sehr teuer werden.
In Deutschland kann man per Anwalt abgemahnt werden, das kostet dann zwischen 500-2000 EUR



Zitat (von tina110):
Wenn ich nicht die Leistung widerrufen kann, aber Material, die sind einfach uninstalliert wird... kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?

Wenn man nicht nach dem Preis gefragt hat und dann dennoch den Auftrag erteilt, ist man selber schuld.
Wenn der Preis nicht überhöht ist, wird man um eine Zhalung nicht herum kommen.

Man kann die Rechnung der Handwerkskammer vorlegen, die prüfen dann, ob die Rechnung korrekt ist.



Zitat (von tina110):
Es gab keinen aktuellen Vertrag zwischen uns.

Macht nichts.

Den gab es ab hier:
Zitat (von tina110):
ich habe telefoniert und sagt was ich möchte, Sie fragten für einen Besichtigungstermin,




Zitat (von tina110):
dass sie als Arbeitstag berechnet!

Ja, das solche Tätigkeiten bezahlt werden müssen ist nicht ungewöhnlich, wer arbeitet schon gratis?
Wenn die einen Arbeitstag da waren, dann ist das auch ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen