Hallo,
Ich habe folgende Problem. Ich hatte über ein teil von diesem Problem in anderem Forum gefragt
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=535765&p=1
Aber hier ist mehr an Widerrufsrecht, und ob ich benutzen konnte
Für meine Wohnung habe ich bei Telefon eine Elektriker Firma
beauftragt. Sie benötigten einen Besichtigungstermin. zwei Männer bin
gekommen und nur gekucht und zwei Lampe installiert aber hatten keine
Material für Steckdose und anderes. Sie hatten eine Formular als Tätigkeitsnachweis und fragten für unterschreiben. Sie haben gesagt, dass für uns ist,
dass 1 Stunde wir hier waren! Sie haben gesagt, auf Grund die Firma ist
in gleiche Stadtteil, Fahrkosten wurde nicht berücksichtigt.
Sie haben vorgeschlagen, dass wenn Sie Material (Dose...) selbst
kaufen,wird en Preis weniger. Ich habe akzeptiert. Aber jetzt erhielt ich
eine komische Rechnung, die Sie Fahrkosten + 2 Stunde für ersten Tag (jede Person 1 Stund)
(die Sie haben nichts gemacht) + höher Preis von Material ohne aktuelle
Belege für Material zu mir gesendet haben.
Ich habe mit der Firma per Telefon kontaktiert, und Chef dieser Firma
hat mir sofort für einen Rechtsanwalt bedroht! weil ich nur für eine
Erklärung gefragt und es war noch keine Argument!
Was ich fragte, dass ich die Belege für Material siehe und ihr
Versprochen erinnerte. Aber er hat mir gesagt, dass erstmal ich 500 Euro
bezahle, und danach kann ich selbst zu ihn gehen und neue Rechnung
erhalte! Ich habe gesagt, bitte erstmal neue Rechnung und danach bezahle
ich. So er wieder hat mir für einen Rechtsantwalt bedoht und hat gesagt,
dass ich unterschriebenen! Aber was ich unterschreibe, gibt es keiner
Preis für Material.
Deshalb was ich bisher gemacht, ich habe ein Fax zu diese Firma gesendet
und habe gesagt, dass ich benutzte das Widerrufsrecht und diese Rechnung
widerrufe. und fragte für einen Termin mit mir vereinbart wurde, sodass
Sie alle Material erhalten.
Kann ich widerrufen für alle oder nur Material? Gibt es eine Behörde
oder Amt in Deutschland, dass der Preis kontrolliert und ich kann da
beschweren?
Wann mann kann Widerrufsrecht benutzen?
8. April 2018
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Frage vom 8. April 2018 | 11:25
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
Wann mann kann Widerrufsrecht benutzen?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. April 2018 | 11:42
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatKann ich widerrufen für alle oder nur Material? :
Nein es gibt kein Widerrufsrecht in solchen Angelegenheiten.
ZitatAber was ich unterschreibe, gibt es keiner :
Preis für Material.
Man hat immer die Möglichkeit vor Auftragsvergabe nach dem Preis zu fragen. Die hat man nicht getan.
ZitatAber jetzt erhielt ich :
eine komische Rechnung, die Sie Fahrkosten + 2 Stunde für ersten Tag (jede Person 1 Stund)
(die Sie haben nichts gemacht)
Man widerspricht sich selbst, denn siehe hier:
Zitatzwei Männer bin :
gekommen und nur gekucht und zwei Lampe installiert aber
Einer hat also den Bestand aufgenommen und der andere hat zwei Lampen moniert.
In welchen Land auf der Erde arbeiten die Leute umsonst, und fahren mit dem Auto gratis zum Kunden?
ZitatGibt es eine Behörde :
oder Amt in Deutschland, dass der Preis kontrolliert und ich kann da
beschweren?
Das nennt sich bei uns Gericht, jedoch wenn man die Rechnung nicht begleicht kommt man eh früher oder später vor den Richter. Der Richter wird einen dann schon aufklären was man zu bezahlen hat, gut die Gerichtskosten wird man auch begleichen müssen, wie auch den Anwalt des Handwerkers.
#2
Antwort vom 8. April 2018 | 12:54
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitat:und nur gekucht und zwei Lampe installiert
Zitat:die Sie haben nichts gemacht
Was denn nun. Du hast einen Elektriker beauftragt, der bereits angefangen hat, Den bezahlst du natürlich. Was auch immer die wirklich gemacht haben. Das werden die beiden Mitarbeiter mit dem von dir unterschriebenen Raport doch beweisen können.
Als nächstes geht es vor Gericht. Eine weitere Mahnung ist nicht nötig, da du der Rechnung widersprochen hast. Das wird nun teurer.
Widerrufsrecht gibts nur Online und bei Telefongeschäften.
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#3
Antwort vom 8. April 2018 | 13:08
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
NUR dann, wenn das vertraglich fesstgehalten wurde, oder wenn es sich um einen KAUF handelt, der über Fernkommunikationsmittel durchgeführ wurde...Zitat:Wann mann kann Widerrufsrecht benutzen?
#4
Antwort vom 8. April 2018 | 13:25
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatNUR dann, wenn das vertraglich fesstgehalten wurde, oder wenn es sich um einen KAUF handelt, der über Fernkommunikationsmittel durchgeführ wurde... :
Es gab keinen aktuellen Vertrag zwischen uns. ich habe telefoniert und sagt was ich möchte, Sie fragten für einen Besichtigungstermin, dass sie als Arbeitstag berechnet! und danach die Material kommt und 2 Stunden aktuelle gearbeiten haben.
Es war nur diese Täglichkeitnachweis Formular, dass ich falsch unterschrieben habe. Aber es gibt keine Preis für diese Material. Deshalb habe ich nicht bewusst, dass diese Material sehr hoch wäre...
#5
Antwort vom 8. April 2018 | 13:27
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatEs gab keinen aktuellen Vertrag zwischen uns. ich habe telefoniert und sagt was ich möchte, :
Verträge sind auch mündlich gülitg.
#6
Antwort vom 8. April 2018 | 13:33
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatVerträge sind auch mündlich gülitg. :
ja ich weiß, aber meine Frage ist über diesen Preis für die Material. Weil ich nicht bevor gesehen und in dem Formular, der ich Unterschreibe (als tätigkeitarbeit) , steht kein Preis.
Wenn ich nicht die Leistung widerrufen kann, aber Material, die sind einfach uninstalliert wird... kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?
#7
Antwort vom 8. April 2018 | 13:40
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Natürlich kann man auch etwas unterschreiben wenn der Preis nicht klar ist!Zitat:kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?
Daher mal eine direkte Frage!!! Wieso hast DU nicht nach dem Preis gefragt und dir einen Preis nennen lassen?
#8
Antwort vom 8. April 2018 | 13:49
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat:Natürlich kann man auch etwas unterschreiben wenn der Preis nicht klar ist!Zitat:kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war?
Daher mal eine direkte Frage!!! Wieso hast DU nicht nach dem Preis gefragt und dir einen Preis nennen lassen?
der Formular sagt nur welche Material benötigt. Ich habe einmal gefragt und Sie haben gesagt, dass ich alle in Rechnung erhalte mit allen Belege aber das nicht passiert...
#9
Antwort vom 8. April 2018 | 13:51
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Sie haben zugestimmt, dass das Material von der Firma gekauft wird (was eigentlich normal ist)... Sie haben aber keinen Anspruch darauf, die Ankaufrechnungen für das Material zu sehen. Die Kalkulation geht Sie nichts an.
#10
Antwort vom 8. April 2018 | 13:52
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Die Antworten ändern sich auch nicht, wenn man in zwei Threads das Gleiche fragt.
#11
Antwort vom 8. April 2018 | 13:55
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Doch genau das ist doch passiert, den du hast ja die Endrechnung erhalten, oder etwa nicht?Zitat:Ich habe einmal gefragt und Sie haben gesagt, dass ich alle in Rechnung erhalte mit allen Belege aber das nicht passiert...
#12
Antwort vom 8. April 2018 | 13:59
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatIch habe einmal gefragt und Sie haben gesagt, dass ich alle in Rechnung erhalte mit allen Belege aber das nicht passiert... :
Man hat kein Recht die Einkaufsbelege zu bekommen. Die Rechnung mit dem ausgewiesenem Material und den Stunden ist der Beleg.
#13
Antwort vom 8. April 2018 | 14:13
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatMan hat kein Recht die Einkaufsbelege zu bekommen. Die Rechnung mit dem ausgewiesenem Material und den Stunden ist der Beleg. :
Sie meinen, ich habe kein Recht jetzt, sage, dass diese Preis hoch wäre? das ist denn sehr komisch! eine person hast nicht den Preis gesehen.. dann muss ungesehene Preis am ende bezahlen, ohne widerrufsrecht
#14
Antwort vom 8. April 2018 | 14:38
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatSie meinen, ich habe kein Recht jetzt, sage, dass diese Preis hoch wäre? :
Es gibt kein Anrecht auf den Einkaufspreis des Händler oder Handwerker.
Tipp fürs nächste Mal: Angebot erstellen lassen und danach erst den Auftrag erteilen.
#15
Antwort vom 8. April 2018 | 14:45
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatTipp fürs nächste Mal: Angebot erstellen lassen und danach erst den Auftrag erteilen. :
Dann was ich moment machen kann, nur sehr schlechte Empfehlung in Internet. sodass andere Personen nicht gleiches Problem mit diesem Firma haben
dann mache ist das und diese Rechnung bezahle....
#16
Antwort vom 8. April 2018 | 14:51
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 6x hilfreich)
ich habe diese in Internet gefunden
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
Das sagt, kann ich widerrufe, bis erklärung der Rechnung. Das ist was ich gemacht habe.
#17
Antwort vom 8. April 2018 | 15:18
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatDas sagt, kann ich widerrufe, bis erklärung der Rechnung. Das ist was ich gemacht habe. :
Man sollte wirklich dringend die deutsche Sprache lernen auch zu verstehen.
#18
Antwort vom 8. April 2018 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDas sagt, kann ich widerrufe, bis erklärung der Rechnung. :
Nicht mal ansatzweise.
ZitatDann was ich moment machen kann, nur sehr schlechte Empfehlung in Internet. :
Das sollte man besser bleiben lassen. Sonst kann das sehr teuer werden.
In Deutschland kann man per Anwalt abgemahnt werden, das kostet dann zwischen 500-2000 EUR
ZitatWenn ich nicht die Leistung widerrufen kann, aber Material, die sind einfach uninstalliert wird... kann ich auch nicht, wenn dieser Preis nicht klar war? :
Wenn man nicht nach dem Preis gefragt hat und dann dennoch den Auftrag erteilt, ist man selber schuld.
Wenn der Preis nicht überhöht ist, wird man um eine Zhalung nicht herum kommen.
Man kann die Rechnung der Handwerkskammer vorlegen, die prüfen dann, ob die Rechnung korrekt ist.
ZitatEs gab keinen aktuellen Vertrag zwischen uns. :
Macht nichts.
Den gab es ab hier:
Zitatich habe telefoniert und sagt was ich möchte, Sie fragten für einen Besichtigungstermin, :
Zitatdass sie als Arbeitstag berechnet! :
Ja, das solche Tätigkeiten bezahlt werden müssen ist nicht ungewöhnlich, wer arbeitet schon gratis?
Wenn die einen Arbeitstag da waren, dann ist das auch ok.
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