Hallo zusammen,
folgender Fall:
Es wurde eine Küchenmaschine als B-Ware bei einem Online-Händler gekauft.
Beschrieben wurde unteranderem mit „geprüfte Waren" und „neuwertig".
Nach dem Auspacken stellten wir fest, das die Maschiene gebraucht war und diverse Teigspritzer hatte. Auch das Zubehör war verschmutzt. Zusätzlich waren die Artikel nicht fachgerecht verpackt und teilweise verformt.
Nun wurde in diversen Mails eine Minderung besprochen. Letztendlich wurde unser Betrag abgelehnt und wir wurden aufgefordert die Maschine zurück zu senden. Der Kaufvertrag soll storniert werden.
Dies wollen wir jedoch nicht, da wir die Maschine aktuell nicht mehr zu diesem Preis bekommen und deutlich teurer kaufen müssten.
Ich würde dem Vorschlag nun wiedersprechen und auf Lieferung einer Mangelfreien und vertraglich bestimmten Maschine bestehen.
Kann ich dies tun?
Wie muss ich jetzt am besten Vorgehen?
Da es sich um eine Geschenk handelte bin ich für jeden Tipp gleich doppelt dankbar.
Beste Grüße
Chris
Verkäufer lehnt Minderung ab und will Rücksendung
14. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2018 | 22:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer lehnt Minderung ab und will Rücksendung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. März 2018 | 22:14
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Beschrieben wurde unteranderem mit „geprüfte Waren" und „neuwertig".
Beides schliesst sich nicht aus! Neuwertig heisst nicht unbenutzt! Neuwertig heisst auch nicht sauber!Zitat:Nach dem Auspacken stellten wir fest, das die Maschiene gebraucht war und diverse Teigspritzer hatte. Auch das Zubehör war verschmutzt.
Wie die Artikel verpackt waren ist auch eher irrelevant, lediglich die Verformungen, diese stellen einen Mangel dar.Zitat:Zusätzlich waren die Artikel nicht fachgerecht verpackt und teilweise verformt.
Kann man machen, aber ausser den Verformungen, wird es da nicht viel geben auf was man als MANGEL bestehen kann.Zitat:Ich würde dem Vorschlag nun wiedersprechen und auf Lieferung einer Mangelfreien und vertraglich bestimmten Maschine bestehen.
Beim nächsten mal daran denken, dass neuwertig nicht unbenutzt und sauber bedeutet. Für Geschenke evtl lieber wirklich NEU-Geräte kaufen.Zitat:Da es sich um eine Geschenk handelte bin ich für jeden Tipp gleich doppelt dankbar.
Evtl doch nochmal über eine geringere Minderung mit dem VK sprechen?
#2
Antwort vom 14. März 2018 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Zitatund auf Lieferung einer Mangelfreien und vertraglich bestimmten Maschine bestehen. :
B-Ware ist selten Neuware, im Versandhandel sind es z.B. meist Widerrufsrückläufer.
Unvollständige Verpackung, Gebrauchsspuren, sogar Defekte können also tatsächlich die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit einer B-Ware sein.
Da müsste man also erstmal genau prüfen, was tatsächlich vereinbart wurde.
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