Problem mit Gewährleistungsabwicklung

7. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
BigMan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Gewährleistungsabwicklung

Hallo Experten,
ein in einem Supermarkt im vergangenen Herbst gekaufter Koffer (ca. 50 €) ist vor ein paar Wochen defekt gegangen. Ich hatte daraufhin bei der Service-Hotline der Supermarkt-Kette angerufen, wo man mir zusagte, die Reklamation an den zuständigen Markt (der sich nicht in meinem Wohnort befindet) weiterzuleiten. Dies geschah nicht, weshalb ich die Service-Hotline nochmals kontaktierte. Dort sagte man mir ich solle direkt per E-Mail an den Markt (wo der Koffer gekauft wurde) ein Foto des defekten Koffers und die Typenbezeichnung schicken. Nachdem ich dieses erledigt hatte, vergingen weitere zwei Wochen ohne eine Reaktion des Kauf-Marktes. Auch eine erneute Kontaktierung der Service-Hotline brachte keine Abhilfe. Ich habe den Eindruck, dass mir eine Gewährleistungsabwicklung subtil verweigert wird. Was sollte ich jetzt unternehmen?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,
auch bei billigen "Garantiepflichtigen" Artikeln sollten beim Kauf Hersteller bzw,. Anbieterunterlagen dabei sein.
Dort mal kontakt aufnehmen.
Bei einer "Kette"(Händler, die Bundesweit aktiv sind), kann man durchaus beim Laden im /nahe Wohnort reklamieren.

Ansonsten; Prüfen, ob Händler(VK) wie Hersteller auch noch nach 6 Monaten "Serviceleisten". Wenn nicht, dann unter Umständen Mülltonne.
Zu guter letzt "pragmatisches" Handeln; Hatte selber mal ne Tasche, wo der Tragegriff defekt.
Nadel, Faden, neu vernieten; Hat beim Fachmann(Schuster) keine 5 Dm gekostet.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BigMan):
Was sollte ich jetzt unternehmen?


Da die Frist der Beweislastumkehr scheinbar abgelaufen ist, beim Händler unter Beifügung des Kaufbeleges die Nachbesserung fordern und sich schon jetzt überlegen, wie man überzeugend darlegen kann, dass der Koffer bereits beim Kauf latent defekt war.

Zitat (von BigMan):
ist vor ein paar Wochen defekt gegangen.
deute nicht auf ein Sachmangel bei Gefahrübergang (Kauf) hin.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von BigMan):
Was sollte ich jetzt unternehmen?

Sich am Ort der Kaufabwicklung mit Kaufbeleg und Kaufgegenstand materialisieren.

Und natürlich
Zitat (von Sir Berry):
sich schon jetzt überlegen, wie man überzeugend darlegen kann, dass der Koffer bereits beim Kauf latent defekt war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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