Möbel beschädigt - hab ich ein Recht auf Preisminderung?

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2019 12:20:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Möbel beschädigt - hab ich ein Recht auf Preisminderung?

Ich habe mir vor ca. 5 Wochen eine neue Couch (900 €) und 2 Wandregale (170 €) bei einem Möbelhaus gekauft. Nachdem ich es abgeholt und ausgepackt hatte, fiel mir auf, das beide beschädigt waren. Beim Regal war ein Brett aufgerissen und bei der Couch fehlte sogar ein größeres Stück aus dem Holz. Natürlich reklamierte ich es sofort, machte Fotos und beschrieb alles Detailgetreu. Nach ca. 2 Wochen bekam ich dann ein Schreiben, indem man mich bat, die Stücke zurück zu bringen, damit diese ausgetauscht werden. Die Rede ist nur von den beschädigten Stücken. Die Couch müsste ich aber im ganzen zurück bringen, da das Stück nicht ausbaufähig ist. Dies wäre allerdings schwachsinnig, da ich allein für den Transport und die Fahrt selbst mehr Geld ausgeben müsste, als die Teile wert sind, da der Laden nicht gerade ums Eck liegt.
Wäre in so einem Fall ein Preisnachlass etwa nicht möglich? Und wenn doch, auf welchen Paragraphen kann ich mich da berufen? Denn vom Kauf zurück treten ist auch nicht möglich, allein schon wegen der Fahrt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Ni8ke):
Wäre in so einem Fall ein Preisnachlass etwa nicht möglich?

Doch, denn der Kunde entscheidet welche Art der Nachbesserung (Nachlass oder Neulieferung) er möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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