Ich habe im Mai eine Küche geliefert bekommen. Die EBK hatte nach dem Einbau Mängel und war unvollständig. Nach 2 Monaten habe ich dem Verkäufer eine Frist zur Mängelbeseitigung etc. gesetzt und gleichzeitig mitgeteilt dass ich wenn die Frist nicht eingehalten wird, 500 Euro vom Restkaufpreis einbehalte. Die Frist verstrich ohne dass die Mängel behoben wurden.
Zu einem späteren Zeitpunkt kam ein Monteur und reparierte einen Teil der Mängel. Dannach gab es aber weitere Mängel und noch immer fehlten Teile. Ich habe wieder eine Frist gesetzt und mitgeteilt dass ich bei Nichteinhaltung nochmals 500 Euro vom Restbetrag einbehalten werde. Wieder verstrich die Frist ohne dass etwas passierte. Dann habe ich dem Verkäufer geschrieben dass ich letztmalig einen Termin für die Mängelbeseitigung etc. setze und habe Wandelung angedroht. Dieser Termin wurde dann eingehalten und alle Mängel beseitigt.
Frage: habe ich Anspruch auf die 2x500 euro wegen Fristüberschreitung?
Mängelbeseitung und Minderung
28. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2016 | 17:29
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitung und Minderung
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#1
Antwort vom 28. September 2016 | 17:39
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Nein...Zitat:Frage: habe ich Anspruch auf die 2x500 euro wegen Fristüberschreitung?
#2
Antwort vom 28. September 2016 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatNach 2 Monaten habe ich dem Verkäufer eine Frist zur Mängelbeseitigung etc. gesetzt :
War des eine Frist nach Datum?
Der Zugang des Schreibens kann gerichtsfest nachgewiesen werden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. September 2016 | 22:11
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
ZitatWar des eine Frist nach Datum? :
jeztz leckst mi am oasch !
jo sog oamoi H.v.S., kimmsd du aa aus bayern?
gruß charly
#4
Antwort vom 28. September 2016 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Na, i hob grod a originoi Wiesn-Brezl gegessn.
I glaube i hob mi do infiziad?
#5
Antwort vom 28. September 2016 | 23:14
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Und selbst wenn, was bringts?Zitat:Der Zugang des Schreibens kann gerichtsfest nachgewiesen werden?
Der TE gibt js selber an, mehrer Fristen gesetzt zu haben, dann hat der VK Jemanden geschickt, der es erledigt hat.
Der TE hat weder Jemanden beauftragt (ausser den VK) das Problem zu lösen, noch hat er einen Erstazkauf vorgenommen, somit sollte doch alles geklärt sein, der TE kann nichts einbehalten...
#6
Antwort vom 29. September 2016 | 07:56
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
make an educated guess..Zitathabe ich Anspruch auf die 2x500 euro wegen Fristüberschreitung? :
ist egal. Da sie die 1000€ Einbehalt in keinster Weise verargumentieren kann, ist es egal, ob der VK den Zugang nachweisen kann oder nicht..ZitatUnd selbst wenn, was bringts? :
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