Kohle-grill Online bestellt und nicht zufrieden --> Widerruf

14. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael 123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kohle-grill Online bestellt und nicht zufrieden --> Widerruf

Hi,

ich bin neu hier, sonst hab ich nicht so viele Probleme bei denen ich eine Beratung brauche. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.

Ich habe mir in einem Online-Shop am 02.05.18 einen Kohle-grill bestellt. Dieser kam am 05.05.18 bei mir an. Ich habe ihn dann aufgebaut und am selben Tag noch benutzt um ihn zu testen. Darauf hin war ich mit der Ware absolut nicht zufrieden und kontaktierte am 07.05.18 den Verkäufer. Mit der Aussage das ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte weil ich mit der Qualität nicht zufrieden bin und der Rost wackelt. Daraufhin schickte ich ihm am selben Tag einen ausgefüllten Widerrufs vordruck, den er bereit stellte, zu.
Als der Verkäufer verstanden hat das ich den Grill aufgebaut und einmal benutzt habe teilte er mir mit, das sich das Widerrufsrecht nur auf Ware bezieht die ausgepackt wurde und nicht auf Aufgebaute oder benutzte Ware. Und wenn ein Mangel vorliegt er sich mit dem Hersteller des Gills in Verbindung setzen möchte und er ein Video des Mangels brauch. Wenn der Mangel dann akzeptiert wird er den Grill gerne zurück nimmt.

(Stellt sich mir die Frage, woher will der Händler wissen das es ein Mangel ist und nicht bei jedem Grill so ist.)

Daraufhin habe ich dem Händler nochmal geschrieben das ich Ware Auspacken, Aufbauen und benutzen darf, um alle Funktionen des Produktes zu testen und er sie trotzdem wieder zurück nehmen muss. Auch wenn dadurch leider ein Wertverlust entstanden ist. Da dieser Wertverlust aber nicht durch unsachgemäßes behandeln des Produktes entstanden ist, sondern eben durch das Aufbauen und einmalige Benutzen ich somit das anrecht auf die volle Kaufsumme habe.

Ich hoffe ich habe das richtig verstanden und wiedergegeben. Falls nicht wäre ich froh wenn ihr mich aufklären könntet.

Noch zur info, Bezahlt habe ich über Paypal und seit meiner letzten Mail Antwortet er nicht mehr.

Ich wäre euch super dankbar wenn ihr mir Tips geben könntet wie ich nun weiter vorgehn soll.

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Michael 123123):
Auch wenn dadurch leider ein Wertverlust entstanden ist. Da dieser Wertverlust aber nicht durch unsachgemäßes behandeln des Produktes entstanden ist, sondern eben durch das Aufbauen und einmalige Benutzen ich somit das anrecht auf die volle Kaufsumme habe.


Zitat (von Michael 123123):
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden und wiedergegeben. Falls nicht wäre ich froh wenn ihr mich aufklären könntet.


Das hast was Du nur bedingt richtig verstanden.
Beim Wertverlust kommt es hier nämlich nicht auf die (un)sachgemäße Nutzung an, sondern darauf, was Du in einem stationären Ladengeschäft zur Prüfung des Gerätes machen kannst. Dir wird kaum jemand erlauben den Grill im Geschäft zu benutzen.
Es hat bereits der BGH klargestellt, dass das Prüfungsrecht des Verbrauchers seine Grenzen in dem Vergleich mit den Prüfungsmöglichkeiten des Kunden in dem Ladengeschäft findet. (BGH 12. Oktober 2016 - VIII ZR 55/15 )

Also, auspacken und aufbauen, ja, aber das "Angrillen" geht weit darüber hinaus.
Der Wertverlust geht meiner Ansicht nach voll zu Deinen Lasten.
Wenn der klapprige, angegrillte Grill jetzt unverkäuflich ist, kann der Wertersatz auch übrigens 100% betragen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von Michael 123123):
Daraufhin habe ich dem Händler nochmal geschrieben das ich Ware Auspacken, Aufbauen und benutzen darf, um alle Funktionen des Produktes zu testen und er sie trotzdem wieder zurück nehmen muss.
Das ist schlicht falsch! Richtig wäre es:
Du darfst die Ware Auspacken, Aufbauen und benutzen, um die Funktionen des Produktes zu testen WIE DIES ÜBLICHERWEISE IN EINEM LADENGESCHÄFT DER FALL WÄRE und er sie trotzdem wieder zurück nehmen muss. Mir ist jetzt allerdings kein Laden bekannt in welchem ich den Grill tatsächlich benutzen darf um diesen auszuprobieren. Deine Handlung geht also weit über das hinaus was in einem Lagengeschäft üblich wäre.
Schadenersatz wäre also in jedem Fall zu leisten. Wieviel wärst du denn bereit für einen gebrauchten, benutzten Grill zu bezahlen? Meine persönliche Grenze wäre da bei 0% bei einem Billigprodukt bis etwa 50% bei einem High End Produkt.

Daher:
Zitat (von Michael 123123):
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden und wiedergegeben.
Nein, hast du nicht.

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