Kaufpreisminderung bei Lieferverzug: Höhe?

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fionaparadis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufpreisminderung bei Lieferverzug: Höhe?

Hallo!

Brauche bitte Rat in folgender Sache: habe bei *********** am 2.1.2018 eine Küche bestellt, voraussichtliche Lieferung 23.3.2018. Habe die Küche dann auch (großteils) erhalten, es fehlte aber das Kochfeld (worauf bei der Lieferung übrigens nicht hingewiesen wurde). Vor zwei Tagen - also mehr als vier Monate nach eigentlichem Liefertermin - erhielt ich nun endlich einen Ersatz und eine vorgeschlagene Kaufpreisminderung iHv 40€, was meines Erachtens in Relation zum Gesamtpreis einer Küche doch ziemlich frech (gering) ist. So also zu meiner Frage: was kann ich denn in diesem Fall realistischerweise verlangen?

Danke im Voraus und viele Grüße

-- Editiert von Moderator am 02.08.2018 13:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Schilderung nach gab es keinen verbindlichen Liefertermin, somit keine Verzug und somit auch keinen Anspruch auf Minderung.

Wir bewegen uns also im Bereich der Kulanz.



Zitat (von fionaparadis):
So also zu meiner Frage: was kann ich denn in diesem Fall realistischerweise verlangen?



Da relevante Daten wie Kaufpreis, was genau alles fehlte, etc. nicht genannt wurden wird man das nicht realistisch einschätzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fionaparadis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Also Liefertermin wurde dann letztendlich auf den 24.3. festgelegt, Küche kam, aber beim Herd fehlte das Kochfeld (also das Ding mit den 4 Kochplatten). Der Kaufpreis der Küche (gesamt) waren knapp 1.000€.
Kann man daraufhin eine ungefähre Schätzung machen?
Danke im Voraus

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Welcher Schaden ist Dir denn entstanden? Hast Du zwischenzeitlich ein Kochfeld gekauft? Hast Du den Lieferanten überhaupt in Verzug gesetzt?

P.S.: Bei 1.000 Euro Kaufsumme entsprechen die 40 Euro also 4 % ... als Kulanzzahlung hervorragend.

-- Editiert von guyfromhamburg am 02.08.2018 16:05

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#4
 Von 
fionaparadis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zum Schaden: mehr als 4 Monate hausen ohne kochen zu können ist schon mal nicht ganz angenehm. Demnach habe ich mir 2 Camping-Kochplatten zugelegt. Und in Verzug gesetzt wurde der Lieferant ca. eine Woche nach Lieferung. Über die letzten Monate gingen dann einige Mails hin und her, wo ich immer wieder vertröstet wurde mit "der Zulieferer hat Probleme in der Beschaffung" und man würde sich bei mir melden.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann wären zumindest mal die Kochplatten im Rahmen des Verzugsschadens zu ersetzen.

Für die Unannehmlichkeiten würde ich noch mal 50 EUR oben drauf packen.




-- Editiert von Harry van Sell am 02.08.2018 17:04

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fionaparadis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebe Community!

Wen es interessiert: hab mit dem Kundendienst sehr nett gequatscht und erklärt,dass man mir z.B. für Annahmeverzug auch genügend Gebühren verrechnen würde und hab damit nen Gutschein für 100€ ausgehandelt (erstes Angebot war 40) :)

LG und danke für die Ratschläge und Meinungen!

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