Kundin bestellt ein Kleid nach Maß. Sie sendet ein Bild wie das Kleid aussehen soll. Nun kommt das Kleid bei der Kundin an un der Rock sieht etwas anders aus als auf der Vorlage. Der Kundin gefällt das Kleid trotzdem und sie trägt es zu Ihrer Hochzeit. Gleichzeitig schreibt sie dem Verkäufer aber, dass sie einen Preisnachlass möchte. Verkäufer fordert Bilder an und meldet sich dann zwei Wochen lang nicht. Kundin schaltet Anwalt ein und dieser fordert 100 EUR Preisnachlass für die Kundin. Also 1/3 des Kaufpreieses.
Fragen:
Hat die Kundin überhaupt ein Anrecht auf Minderung, wenn sie das Kleid so angenommen hat wie es war und es zur Hochzeit trägt? Die Kundin hat den Verkäufer direkt darüber informiert, dass sie es trotzdem behalten möchte.
Wer muss den Anwalt der Kundin zahlen?
Was meint ihr?
Kaufpreisminderung Preisnachlass beim Brautkleidkauf
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Direkt einen Preisnachlass zu fordern geht nicht so ohne weiteres. Zunächst muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Nun war das womöglich wegen der zeitnahen Hochzeit nicht mehr möglich. Wann hat die Kundin denn das Kleid bekommen, wann war die Hochzeit und wann wurde reklamiert?
Also eine Nachbesserung wäre vor der Hochzeit nicht mehr möglich gewesen. Die Zeit war zu knapp. Aber die Kundin fand das Kleid trotzdem sehr schön. Eine Nachbesserung wäre jetzt nach der Hochzeit noch möglich, aber der Trageanlass ist schon vorbei.
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Das ist nicht relevant. Die Ware entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit. Das begründet nach § 434 Abs 1 BGB einen Mangel. Nach § 437 BGB steht der Kundin in erster Linie eine Nachbesserung zu. Wäre diese nicht möglich oder unter Abwägung beiderseitigem Interesse nicht durchführbar, so hätte sie Anspruch auf einen Preisnachlass. Ob 1/3 hier ein, unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen, angemessener Betrag wäre, vermag ich nicht zu beurteilen. Meine Vermutung geht aber in die Richtung, dass die Forderung zu hoch gegriffen ist.ZitatEine Nachbesserung wäre jetzt nach der Hochzeit noch möglich, aber der Trageanlass ist schon vorbei. :
Kommt mir ebenfalls etwas hoch vor. Hängt aber natürlich von Art und Umfang der Abweichung ab. Pauschal kann man dazu wenig sagen, aber dem Gefühl nach müsste für eine solche Minderung die Abweichung schon äußerst stark sein (z.B. Kundin erhält ein hautenges Kleid, obwohl sie ein ausgestelltes wollte o.ä.)
Achso, diese Frage habe ich ganz übersehen!ZitatWer muss den Anwalt der Kundin zahlen? :
Da ich aus deiner Fallbeschreibung keinen Verzug sehen kann, muss die Kundin als Auftraggeberin des Anwaltes auch diesen bezahlen.
P.S.: Keine Brieffreundschaft mit dem anfangen!!!
Das Kleid weicht nicht erheblich ab. Der Rock ist aus schwarzem Tüll geschneidert. Er hat gerade Abstufungen, aber er sollte ungleichmäßig abgestuft sein. Von Weitem ist kein Unterschied zu entdecken.
Wann kommt der Verkäufer denn in Verzug? Sodaß er den gegnerischen Anwalt zahlen müsste?
Ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel muss im übrigen die Grenze der Unerheblichkeit überschreiten, sollte man auch prüfen.
Wie hoch wäre der Arbeitsaufwand + Versandkosten in % vom Gesamtpreis?
ZitatGleichzeitig schreibt sie dem Verkäufer aber, :
Wie war der genaue zeitliche Ablauf? Datum Eingang des Kleides, Datum Schreiben der Mail, Datum der Hochzeit?
Zitat:Das ist nicht relevant. Die Ware entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit. Das begründet nach § 434 Abs 1 BGB einen Mangel. Nach § 437 BGB steht der Kundin in erster Linie eine Nachbesserung zu.
Die Lieferung eines Hochzeitskleides ist ein absolutes Fixgeschäft. Damit dürfte eine Nachfristsetzung nach §§437 Nr. 2 , 441 Abs. 1 , 440 , 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht erforderlich sein. Um es genauer zu sagen müsste man jetzt mal den ganzen Ablauf kennen.
Also: Wann wurde geliefert, wann war die Hochzeit, wann wurde die Minderung erklärt?
mhm, sieht so aus, als müsste doch ein Anwalt eingeschaltet werden. Die genauen Daten habe ich nicht mehr im Kopf. Die muss ich raussuchen und Euch dann schreiben.
Wegen 100€? Kleiner Hinweis - Prinzipienreiterei kann mitunter das teuerste werden.Zitatals müsste doch ein Anwalt eingeschaltet werden :
Zitat:Wegen 100€? Kleiner Hinweis - Prinzipienreiterei kann mitunter das teuerste werden.Zitatals müsste doch ein Anwalt eingeschaltet werden :
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