Hallo,
folgender Fall:
Person A hat vor 8 Monaten zwei Pfannen bei einem Onlineshop gekauft (große und kleine Variante). Dies allerdings über einen "Partner" des Onlineshops.
Nach 8 Monaten ist die Beschichtung der kleinen Pfanne ohne unsachgemäße Handhabung abgeblättert.
Und zwar im Bereich von zwei Nieten. Es ist eindeutig eine fehlerhafte Beschichtung bzw. ein Konstruktionsfehler, da der Übergangsbereich
der Niete schwer zu beschichten scheint und "Löcher" nicht ausgeschlossen werden können. Es dringt Fett, Öl, Wasser ein und löst die Beschichtung.
Die große Pfanne hat keine Nieten (andere Konstruktion) und kein Beschichtungsproblem!
Eine Internetrecherche der Person A hat ergeben, dass viele andere Kunden das gleiche Problem haben.
Nun hat Person A sich zwecks Gewährleistung an den Onlineshop gewandt der wiederum die Sache an seinen Partner weitergegeben hat.
Dieser hat mit Verweis auf Beweislastumkehr nach 6 Monaten und den Aussage das er nicht in der Lage ist das Problem technisch zu prüfen auf dem Hersteller
verwiesen.
Hier fängt das eigentliche Problem an. In der Vergangenheit hatte Person A ein paar Reklamationen anderer Produkte bei den verschiedensten Händlern, die IMMER auch nach mehr als 6 Monaten über den
Händler abgewickelt wurden. Natürlich hat ein reiner Versandhändler nicht die Möglichkeit die Produkte technisch zu prüfen etc.
Doch ist Person A der Meinung das der Händler dann aber die Sache mit dem Hersteller klären muss und nicht Person A als Kunde selbst.
Person A kommt das ganze so vor als würde sich der Händler hier rausreden bzw. sich nicht an geltendes Recht der Gewährleistung halten um den Aufwand an den Kunden abzudrücken.
Wie ist eure Meinung?
Danke!
Gewährleistung nach mehr als 6 Monaten nur über Hersteller möglich?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatWie ist eure Meinung? :
Pauschal kann man das nicht beantworten.
Es gibt Händler, die haben mit den Herstellern Verträge, die solche Fälle abdecken, dann gibt es Händler, die solche Fälle aus eigener Tasche bezahlen und vom Hersteller nichts wiederbekommen und es als Kundenservice verbuchen.
Dann gibt es noch die Händler, denen der Service und der Kunde egal ist und rigoros solche Forderungen zurückweisen.
Am Schluss gibt es dann noch die kleinen Händler, die sich gar nicht erlauben können solche Fälle auf eigene Kosten zu regulieren.
ZitatPerson A kommt das ganze so vor als würde sich der Händler hier rausreden bzw. sich nicht an geltendes Recht der Gewährleistung halten um den Aufwand an den Kunden abzudrücken. :
Mir kommt es eher so vor, als ob der Händler sich selbst und Dir eine Menge Zeit, Arbeit und Geld ersparen möchte.
Das entscheidende Wort Beweislastumkehr wurde Dir ja bereits genannt.
Aktuell wärst Du nämlich in der Pflicht zu beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt und dieser bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
Einem "normalen" Endverbraucher ist das so gut wie unmöglich.
Die einfachste und unkomplizierteste Lösung ist da tatsächlich der Weg über den Hersteller, sei es im Rahmen einer Garantie oder auf Kulanz.
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Ich danke dir für die Einschätzung
Wie oben schon gesagt wurde - es obliegt dir, wie du den Beweis antrittst. Dass normalen Endverbrauchern ein Beweis so gut wie unmöglich wäre, ist übertrieben. Irgendetwas bringt dich ja zu der Ansicht, dass es eindeutig eine fehlerhafte Beschichtung sei - es ist nun nach der "Beweislastumkehr" (was streng genommen falsch herum ist) lediglich dein Risiko, dass du dich da verschätzt. Ich hoffe, dass dir das im Grunde auch schon vorher klar war, dass man Ansprüche auch bestreiten - behaupten kann ja schließlich jeder was/sonst könnte ja jeder kommen^^.
Unabhängig davon besteht bereits vorher das Risiko, dass das Gericht dir nicht glaubt sowie dass man davon ausgeht, dass es sich um normalen Verschleiß handelt.
Die Frage die man sich hier stellen muss: Kann der Käufer beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes bereits ein Mangel (latent) vorgelegen hat?
Nein? => Alles Weitere des Verkäufers ist reine Kulanz
Ja? => Der Verkäufer muss nachbessern.
Ich vermute, dass der Käufer diesen Beweis nicht erbringen kann. Die Sachmängelhaftung ist regelmäßig, ab 6 Monate nach Kauf, wertlos.
Du stellst dir vllt, wie die meisten, einen Beweis immer hochspeziell vor mit allem technischem Schnickschnack? Dem ist aber nicht so. Das Gericht muss dem Behauptenden lediglich glauben; und dass das Gericht jemandem etwas glaubt, ist nicht selten.
Ansonsten ist es natürlich immer noch ein Risiko, dass das Gericht einem nicht glaubt; aber die Behauptung, Käufer können Beweise regelmäßig nicht erbringen, ist einfach viel zu viel zu pauschal.
Dir ist aber schon klar, was ein Beweis ist und wer, nach Ablauf von 6 Monaten, diesen erbringen muss?
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