ebay kleinanzeigen, gestern per Vorkasse bezahlt, Nutzer gesperrt

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
bce
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
ebay kleinanzeigen, gestern per Vorkasse bezahlt, Nutzer gesperrt

Hallo,

habe gestern etwas über ebay-kleinanzeigen gefunden, der Verkäufer schrieb, dass Abholung möglich wäre, und die 2 monate alte Rechnung zwecks Garantie dabei wäre.

Habe darauf nach Zahlung per Paypal und der Rechnung gefragt, um sicherzugehen, dass der Verkäufer den Artikel auch wirklich besitzt.

Mir wurde darauf, ein Rechnungsscan und ein Scan mit der Kontonummer geschickt, Name/Anschrift/Preis usw. waren darauf geschwärzt, außer der Produktbeschreibung.

Habe darauf die 135€ überwiesen und heute von ebay-kleinanzeigen eine Warnung erhalten, dass der Nutzer gesperrt wurde,

>> Der Zugang des Nutzers, mit dem du Kontakt hattest, wurde vorübergehend durch uns eingeschränkt.

Was kann ich nun tun außer eine Anzeige zu erstatten?

Sollte der Betrüger nicht leicht über die Kontonummer zu identifizieren sein?

Grüße,


-- Editiert von bce am 13.03.2018 16:17

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du natürlich auch eine Person Deines Vertrauens bitten, an dem Tag anwesend zu sein.

Warum Anzeige erstatten?
Welcher Betrüger?

Kontaktiere den Nutzer, damit man den Kaufvertrag ordnungsgemäß abwickeln kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von bce):
Habe darauf nach Zahlung per Paypal und der Rechnung gefragt, um sicherzugehen, dass der Verkäufer den Artikel auch wirklich besitzt.


Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir auch überhaupt nicht.

Auf der Seite steht doch klipp und klar "In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt. Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung."

Und das entspricht doch auch den Tatsachen. Welchen Sinn macht es, vorab zu bezahlen und dann erst die Ware abzuholen? (Als Verkäufer würde ich das auch nicht mitmachen, denn der Sinn aus Käufersicht könnte sein, mit einem gehackten Konto zu bezahlen).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bce
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von bce):
Habe darauf nach Zahlung per Paypal und der Rechnung gefragt, um sicherzugehen, dass der Verkäufer den Artikel auch wirklich besitzt.


Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir auch überhaupt nicht.

Auf der Seite steht doch klipp und klar "In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt. Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung."

Und das entspricht doch auch den Tatsachen. Welchen Sinn macht es, vorab zu bezahlen und dann erst die Ware abzuholen? (Als Verkäufer würde ich das auch nicht mitmachen, denn der Sinn aus Käufersicht könnte sein, mit einem gehackten Konto zu bezahlen).


Wollte die Ware nicht abholen, hatte nur vermutet, dass der Verkäufer die Ware vielleicht nicht besitzt, und habe die Rechnung als Beweis genommen, dass die Warscheinlichkeit eines Betrugs geringer ist
( Da Betrüger meist Waren anbieten, die sie nicht besitzen )

Die Ware sollte verschickt werden


-- Editiert von bce am 13.03.2018 17:10

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bce
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wirdwerden):
Du natürlich auch eine Person Deines Vertrauens bitten, an dem Tag anwesend zu sein.

Warum Anzeige erstatten?
Welcher Betrüger?

Kontaktiere den Nutzer, damit man den Kaufvertrag ordnungsgemäß abwickeln kann.


Der Nutzer wurde von ebay-kleinanzeigen wegen anderer Betrugsversuche gesperrt,

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Nutzer wurde von ebay-kleinanzeigen wegen anderer Betrugsversuche gesperrt,
Dann kontaktiere ihn halt über einen anderen Weg.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bce
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Der Nutzer wurde von ebay-kleinanzeigen wegen anderer Betrugsversuche gesperrt,
Dann kontaktiere ihn halt über einen anderen Weg.

Stefan


es gibt keinen anderen Weg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
es gibt keinen anderen Weg
Du hast doch selbst schon einen Weg genannt: Die Bankverbindung.

Da überweist man einfach einen Cent und fordert mit dem Betrefftext den Kontoinhaber auf sich zu melden. Adresse, Telefonnummer oder Email mit rein, eine Frist setzen und Anzeige in Aussicht stellen - dann geht das auch (wenn der andere denn will natürlich).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo,

wurde der von Ihnen via Paypal überwiesene Betrag mit einer Überweisung an Freunde/Bekannte getätigt? --> Dann Geld weg
Oder wurde der Geldbetrag für Waren/Dienstleistungen überwiesen? --> Dann greift der Käuferschutz

-- Editiert von Berghofer am 14.03.2018 13:34

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
es handelt sich um einen klassischen Warenbetrug. Druck alles aus, auch die Überweisung, und geh damit zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten. Wenn dein Bundesland eine Onlinewache hat benutz die. Dann gehts schneller und du kannst gemütlich einen Kaffee trinken dabei.
Die Polizei macht dann eine Kontenerhebung über die Bafin und findet so den Kontoinhaber heraus. Ob der allerdings der "Täter" ist oder nur ein Finanzagent läßt sich nicht abschätzen.
Dein Geld ist vermutlich futsch. Habe ich das richtig verstanden, dass du den Betrag überwiesen hast? Also kein Paypal benutzt hast?

LG
Araval

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bce
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Araval):
Hallo,
es handelt sich um einen klassischen Warenbetrug. Druck alles aus, auch die Überweisung, und geh damit zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten. Wenn dein Bundesland eine Onlinewache hat benutz die. Dann gehts schneller und du kannst gemütlich einen Kaffee trinken dabei.
Die Polizei macht dann eine Kontenerhebung über die Bafin und findet so den Kontoinhaber heraus. Ob der allerdings der "Täter" ist oder nur ein Finanzagent läßt sich nicht abschätzen.
Dein Geld ist vermutlich futsch. Habe ich das richtig verstanden, dass du den Betrag überwiesen hast? Also kein Paypal benutzt hast?

LG
Araval


danke für deine Hilfe,

Ja, ich habe nach Möglichkeit zur Zahlung per Paypal gefragt, um sicherzugehen, dies wurde aber verneint.

Da der Verkäufer auch Abholung angeboten hat, und gesagt hat, dass die Rechnung mit Datum Anfang Februar mitgeliefert wird, habe ich zur Sicherheit nachgefragt, ob ich einen Scan der Rechnung sehen kann,

darauf hat der Betrüger mir einen Scan der Rechnung geschickt, aber bis auf die Warenpositionen war alles geschwärzt,
das Datum stimmte aber, ich weiß, dass man sowas leicht fälschen kann, aber da ich bisher nur gute Erfahrungen auf ebay-kleinanzeigen gemacht hab, hab ich es riskiert, weil ich davon ausgegangen bin, dass Betrüger normalerweise Produkte einstellen, die sie nichtmal besitzen, und ich die Rechnung als Hinweis darauf genommen hab, dass echt etwas verkauft wird.

Ich hätte den Namen des Kontoinhabers mal googlen sollen, der scheint das Ganze schon seit Jahren zu machen und "bekannter" zu sein,

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
es handelt sich um einen klassischen Warenbetrug.
Toll, dass du dich da festlegen kannst.

Zitat:
Dein Geld ist vermutlich futsch.
Warum das?
Wenn es wirklich ein Finanzagent war dann schuldet der das Geld. Soweit er solvent ist (natürlich) wäre es recht leicht daran zu kommen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ja, ich habe nach Möglichkeit zur Zahlung per Paypal gefragt, um sicherzugehen, dies wurde aber verneint.
Das wäre im übrigen auch genau dass gewesen, was man hier JEDEM geraten hätte, PP nie zu NUTZEN! PP ist viel zu gefährlich, aus Verkäufersicht ist die Gefahr zu gross und auch als Käufer sollte man es eigentlich lieber nicht nutzen, denn auch da bringt man sich in grosse Gefahren!

Im übrigen vertrete ich bei PP die Meinung, wer es nutzt, sollte sich auch monatlich sein Gehalt/lohn darauf auszahlen lassen...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Warum Anzeige. Was hast du denn ausgemacht. Wenn du bisher keine Adressen ausgetauscht hast oder der VK diese sich nicht notiert hat hat euch Ebay das Geschäft versaut. Der VK kann die Mails nicht mehr lesen.

Versuchs mal per Post oder Telefon

Erst danach kann man von "Betrug" sprechen, ebay sperrt gerne auch mal Unschuldige.

Von einer Anzeige wegen Betrugs hast du nichts und dein Geld wieder zubekommen müsstest du klagen oder einen Mahnbescheid schicken. Wenn der Betrüger Geld hat.... kann man es pfänden. Zeigst du ihn an kann es gut sein das er erst die Geldstrafe zahlen wird, danach dich,

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kimdrechsler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 19x hilfreich)

In einem solchen Falle ist grundsätzlich dazu zu raten, Strafantrag zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ist dann dazu verpflichtet anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen Ausforschungsmaßnahmen anzustellen. Selbstverständlichen können Sie die "Früchte" des Verfahrens (Ermittlung des Straftäters, Sachverhalt, Beweise) im Nachgang als Betroffener durch Antrag auf Akteneinsicht für sich nutzbar machen. Der leichteste Weg wäre hier also, die Staatsanwaltschaft zu nutzen, um überhaupt die Identität des säumigen Schuldners in Erfahrung zu bringen, um diesen dann in Anspruch zu nehmen.

Ziehen Sie zur Abklärung jedoch unbedingt einen Rechtsanwalt hinzu. Dieser wird Ihnen auch bei Ihrem Antrag auf Akteneinsicht eine große Hilfe sein.

Signatur:

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kim Drec

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ziehen Sie zur Abklärung jedoch unbedingt einen Rechtsanwalt hinzu.
Klar, dem verlorenen Geld noch weiteres hinzufügen. :bang:

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von kimdrechsler):

Ziehen Sie zur Abklärung jedoch unbedingt einen Rechtsanwalt hinzu. Dieser wird Ihnen auch bei Ihrem Antrag auf Akteneinsicht eine große Hilfe sein.


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