ebay auktion käufer behauptet, neue grafikkarte defekt, hatt sie aber selbst schön aufgeschraubt.

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
ranea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay auktion käufer behauptet, neue grafikkarte defekt, hatt sie aber selbst schön aufgeschraubt.

Hallo zusammen,
bei mir bahnt sich wohl gerade ein Problem mit einem Käufer auf ebay an.

Sachverhalt ist folgender:
Ich hatte selbst eine defekte Grafikkarte, die mir der Hersteller auf Grund der Gewährleistung ausgetauscht hatt.
Hatt 6 Wochen gedauert und natürlich habe ich mir eine neue Angeschaft. Als mein nagelneues Austauschmodell ankam habe ich den Karton geöfnet, die grafikkarte aus ihrer umverpackung genommen und so, wie sie war, mit Folie Fotografiert und wieder eingepackt. Danach ist sie wieder sammt besserer Polsterung in den Versandkarton gewandert.
Ich brauchte sie ja nun nicht mehr und habe sie daher bei ebay verkauft. .
Brachte etwas über 300€, geld schnell da, schnell versendet, auch Bewertung vom Verkäufer kam kurz danach.
Das ist jetzt 3 Wochen her.
So weit so gut.

Gestern meldete sich der Verküfer.
Er hätte die Karte jetzt erst verbaut, macht nur Grüne Streifen. Er hätte schon mit dem Hersteller Telefoniert, ich müsste die wieder einschicken.

Ich habe keine Probleme, ihm zu helfen, teilte ihm das auch mit, wollte aber erstmal erfahren, ob und wie weit er den schon auf Fehlersuche gegangen ist. Grüne Streifen kann durchaus mehrere Ursachen haben und ich konnte mir nicht vorstellen, das eine defekte verschickt wurde.

Statt einer Antwort mit Technischen Details bekamm ich nur, das sein Kumpel, der ja (angeblich) bei einem Bekanten Betriebssystem Entwikler als Tester arbeitet sich die Karte angeschaut hätte und der festgestelt hat, das die Wärmeleitpads verschoben sind, und irgedwas verbogen wäre... Ich soll mich kümmern, sonst hätten wir ein Problem.

Also kurzum... er hatte drei Wochen Zeit, die Grafikkarte zu schrotten und hatt sie dann auch noch aufgeschraubt. (oder auch aufschrauben lassen?)
Der Hersteller wird mir also was Husten, wenn ich die umtauschen möchte....

Ich hatte Probleme wie dieses bisher noch nicht und hoffe deshalb, das mir evtl. auf diese weise hier jemand einen Rat geben kann, was ich am besten tun kann.
Vieleicht hatte ja jemand schon so etwas und hatt es erfolgreich Bereinigen können.

Ich erwäge auf jedenfall ebay direkt als erste einzuschalten. Gute Idee?

Danke auf jedenfall schon mal für eure antworten :)




-- Editiert von ranea am 27.06.2018 16:59

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Hat man irgendeine Garantie gegeben?
Wurde die gesetzliche Sachmmängelhaftung ausgeschlossen? Mit welchem Wortlaut genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ranea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die übliche Klausel...
Privatverkauf, daher Rücknahme, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.

Für alle Fälle hatte ich zur Selbstabwicklung den Austauschlieferschein mit eingepakt.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Einfach dem Kunden alle Rechte gegenüber dem Hersteller abtreten und dann jede weitere Kommunikation einstellen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von ranea):
auf diese weise hier jemand einen Rat geben kann, was ich am besten tun kann.


Je nach Garantiebedingungen bzw. wenn es sich ursprünglich um einen Fall der Sachmänghaftung handelte, den Händler nicht versuchen zu täuschen, als sei die Karte nie verkauft worden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ranea):
Die übliche Klausel...
Privatverkauf, daher Rücknahme, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.

Ich hoffe, das man die nur bei dem einen Verkauf verwendet hat?

Solche Formulierungen verlieren nämlich bei mehrfacher Verwendung ihre Gültigkeit. Das liegt daran, das bei mehrfacher Verwendung solche Formulierungen zu AGB werden. Und da bestimmt § 309 Nr. 7a BGB : Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen können nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zu Last gelegt werden kann.


Allerdings liegt die Beweislast zum Glück dann bei ihm - keine geringe Hürde. Insbesondere wenn er schon daran herumgebastelt hat.



Ich würde die Kommunikation mit dem Käufer jetzt einstellen.




-- Editiert von Harry van Sell am 28.06.2018 22:15

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ranea
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich hatte ca. einen Monat vorher noch ein paar andere Auktionen, mit dem selben Text in etwa...
Das das bei mehrmaligem Gebrauch seine Gültigkeit verliert wusst ich nicht... wieder was dazu gelehrnt.

Da kann man mir denke ich kein verschulden zur last legen.
Das er herumgeschraubt hatt hab ich mehr oder weniger schwarz auf weis. Er hatt ja geschrieben, die Wärmeleitpads sind verschoben.. die sieht man nur, wenn man die Grafikkarte aufschraubt und die Rückseite entfernt.
Weis der Geier, was er sonst noch gemacht hatt.. die Dinger sind empfindlich -.-

Den Hersteller anschwinden würd ich keinesfalls.. zum einen sehen die ja, das daran gebastelt wurde und zum anderen waren sie hilfsbereit und der Support echt gut.
Die Garantie kann man also übertragen?

Dann fass ich mal zusammen:
Garantie abtreten
Ebay informieren
Käufer ignorieren

Richtig?

Und danach dann wohl Augen zu und durch xD
Aufjeden fall hab ich eins gelernt... Nie wieder Teures über Ebay xD

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von ranea):
Die Garantie kann man also übertragen?


Das steht in den Garantiebedingungen. Üblich ist aber schon eine Objektgebundenee Garantie

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