eBay-Käufer weigert sich, Geld zu überweisen, weil er "unsicher" ist.

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Käufer weigert sich, Geld zu überweisen, weil er "unsicher" ist.

Hallo zusammen, ich hatte vor ein paar Tagen eine eBay Auktion laufen. Diese ist nun beendet und das Höchstgebot lag bei knapp über 1000 Euro. Nun teilte mir der Höchstbietende jedoch mit, er habe ein unsicheres Gefühl und er würde mir das Geld jetzt deswegen nicht überweisen. Er würde einem Abbruch zustimmen, so quasi. Da ich aber über 100 Euro an Gebühren an eBay für diese Auktion bezahlt habe ist nun meine Frage, welche Rechte habe ich? Kann ich den Käufer dazu zwingen, die 1000 Euro zu überweisen und mir den Artikel abzunehmen? Oder kann ich die eBay-Gebühren vom Käufer verlangen? Ich habe den Zweithöchstbietenden angeschrieben, der hat jedoch kein Interesse mehr an dem Angebot. Bleibt jetzt also alles am Höchstbietenden hängen, der sich aber weigert, so viel Geld zu überweisen. Er wollte per PayPal zahlen, das habe ich aber weder bei der Auktion angegeben, noch habe ich ein PayPal Konto. War also von Anfang an keine Zahlungsoption.

Schonmal vielen Dank für die Antworten...

Friedrich

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du musst dich jetzt für eines entscheiden, entweder den Kauf durchziehen, oder abbrechen.

Bei einem Abbruch enstehen dir KEINE Kosten von EBAY Gebühren und dergleichen, sprich die 100Euro bekommst du zurück.

Du kannst auch auf erfüllung des KV bestehen, sollte auch problemlos vor Gericht durchzubekommen sein. Bedenke jedoch, das Ganze wird Zeit kosten, die dir Niemand vergütet, ebenso musst du erstmal Geld investieren, welches du dan jedoch vom Gegner im Fall eines Sieges zurückbekommst. Aber auch hier eine Einschränkung, sollte der Gegner dann nicht zahlungsfähig sein, rennst du dem Geld unter Umständen Jahrzehnte hinterher.

Abbruch = die Sache geht ohne Kosten aus
den KV durchsetzen = Zeit, Stress, evtl Geld verloren

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#2
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
du musst dich jetzt für eines entscheiden, entweder den Kauf durchziehen, oder abbrechen.

Okay, verstehe. Das heißt, der Käufer hätte also strenggenommen kein Widerrufsrecht (bin als Privatverkäufer angemeldet) und müsste den Artikel zahlen und nehmen, wenn ich darauf poche?

-- Editiert von Friedlich-XL am 25.06.2018 13:17

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Das heißt, der Käufer hätte also strenggenommen kein Widerrufsrecht und müsste den Artikel zahlen und nehmen, wenn ich darauf poche?
So ist es! Allerdings verbunden mit dem von mir genannten Risiko...

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#4
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Das heißt, der Käufer hätte also strenggenommen kein Widerrufsrecht und müsste den Artikel zahlen und nehmen, wenn ich darauf poche?
So ist es! Allerdings verbunden mit dem von mir genannten Risiko...

Okay, also dann lieber stornieren, und den Artikel komplett nochmal neu einstellen als Auktion? Wird wohl das beste sein... Kann ich Schadenersatz von diesem Spaßbieter verlangen? Wenn ja, wie hoch?

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Kann ich Schadenersatz von diesem Spaßbieter verlangen?
Jeh nachdem! Wen der Artikel günstiger weggeht ja, sollte er teurer weggehen, dann nein!

Zitat:
Wenn ja, wie hoch?
Kaufpreis Spassbieter minus neuem Kaufpreis, keinen Cent mehr...

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#6
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ok. Dankeschön!

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#7
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Setze den Spaßbieter auf deine Sperrliste, damit er nicht noch einmal bei dir etwas ersteigern kann.

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#8
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Setze den Spaßbieter auf deine Sperrliste, damit er nicht noch einmal bei dir etwas ersteigern kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Jeh nachdem! Wen der Artikel günstiger weggeht ja, sollte er teurer weggehen, dann nein!
Nein!
Hier gibt es dann keinen Schadenersatz. Wenn sich auf eine Vertragsauflösung geeinigt wird, dann war es das!
Entweder man stimmt der Auflösung zu oder man setzt die Einhaltung des Kaufvertrages durch. Eine Auflösung gibt es nur in beiderseitigem Einverständnis. Die Bedingungen sind allerdings verhandelbar.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Mit dem Schadensersatz, stimmt da hast du recht, irgendwie hatte ich das normale EBAY Dingens im Kopf, Käufer zahlt nicht, keine Vertragsauflösung etc...

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#11
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Setze den Spaßbieter auf deine Sperrliste, damit er nicht noch einmal bei dir etwas ersteigern kann.

Gute Idee! Danke. Mache ich. So wie ich übrigens auch alle Bieter mit einem Punktestand von 0 immer auf die Blockliste setze, die auf meine Artikel bieten...

Gibt es irgendwo eine Liste der schwarzen Schafe? Die kann ich ja dann auch gleich in die Blockliste eintragen.

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#12
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: Der User hat mich jetzt angebettelt den Kauf abzubrechen, habe ich auch gemacht. Nun stellt er sich tot und bestätigt den Kaufabbruch nicht. Muss jetzt 10 Tage warten bis der Fall automatisch geschlossen wird. Kann ich das beschleunigen dass ich den Artikel gleich wieder einstellen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Friedlich-XL):
Kann ich das beschleunigen dass ich den Artikel gleich wieder einstellen kann?

Ja, in dem der Käufer den Abbruch bestätigt.
Denn das automatische Schließen des Fall durch eBay hebt mitnichten den Vertrag auf.

Ist durchaus beleibt, erst den Abbruch herbeiführen, den dann nicht bestätigen und nach ein paar Monaten die Ware bzw. Schadenersatz fordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Hättest du einen Fall, wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet, hättest du nach 4 Tagen die Gebühren zurück und könntest immer noch entscheiden: Abbruch oder Klage auf Zahlung. So hast du dich in eine schlechte Position gebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn das automatische Schließen des Fall durch eBay hebt mitnichten den Vertrag auf.

Ist durchaus beleibt, erst den Abbruch herbeiführen, den dann nicht bestätigen und nach ein paar Monaten die Ware bzw. Schadenersatz fordern.

Oh! Gut zu wissen. Das wäre evtl. böse in's Auge gegangen. Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: Hat der Käufer meine Adresse, kommt der da irgendwie ran? Solange ich nix verschicke, wohl eher nicht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hat der Käufer meine Adresse, kommt der da irgendwie ran? Solange ich nix verschicke, wohl eher nicht, oder?
Ich hätte wahrscheinlich kein großes Problem an deine Adresse zu kommen (davon ausgehend, dass du ein ganz normaler Verkäufer bist, und kein Betrüger der akribisch seine Spuren verwischt).

Zitat:
Ist durchaus beleibt, erst den Abbruch herbeiführen, den dann nicht bestätigen und nach ein paar Monaten die Ware bzw. Schadenersatz fordern.
Klar, es gibt solche Fälle, und auch welche in denen der Käufer seine Forderungen durchsetzen konnte.
Aber wahrscheinlich ist es nicht, dass man an einen Richter gerät der das abnickt.

Hier wurde doch vermutlich über das Ebaysystem kommuniziert, und damit haben die Nachrichten durchaus Beweiskraft (mehr als einfache Ausdrucke aus WhatsApp, Email und SMS jedenfalls).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hier wurde doch vermutlich über das Ebaysystem kommuniziert, und damit haben die Nachrichten durchaus Beweiskraft

Ja, das Problem ist nur das die nach ca. Monaten gelöscht werden - damit könnten wenn es zur Verhandlung kommt die Beweweise nicht mehr vorhanden sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute eine Nachricht von eBay bekommen.
Reicht diese Nachricht, damit ich meinen Artikel jetzt erneut einstellen und verkaufen kann, oder kann der Käufer auch jetzt noch seine Ware oder Schadenersatz fordern?
Möchte mir da erst sicher sein, bevor ich den Artikel erneut verkaufe.
Danke.

Hier die Nachricht:
http://fs5.directupload.net/images/180706/pwpvexk2.png


-- Editiert von Friedlich-XL am 06.07.2018 09:24

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Friedlich-XL
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der bisherige Nachrichtenverlauf.
Wäre super, wenn da kurz mal jemand drüberschaut, ob ich jetzt den Artikel erneut einstellen kann, und ob der Kaufvertrag tatsächlich rückgängig gemacht wurde... Danke!!

Zitat:

KÄUFER:

Hallo, ich hatte ja heute Abend schon mal nachgefragt, weiß aber nicht ob die Nachricht angekommen ist.
Hier nochmal meine Frage. 

Kann ich nicht über Paypal bezahlen..? Ich habe ja keinerlei Sicherheiten den Kauf abzuwickeln und ich war davon ausgegangen, dass Paypal als Zahlungsmöglichkeit vorhanden ist. 

Bitte um Information oder einen Vorschlag, wie wir das Geschäft abwickeln können. 

Vielen dank, Vg

VERKÄUFER:

Hallo, ich habe leider kein PayPal Konto.
Es gäbe die Möglichkeit Überweisung oder Barzahlung bei Abholung.

KÄUFER:

Hallo, das ist nicht schön... Wo mûsste man das Gerät denn abholen..? Welche größere Stadt ist da in der Nähe ?

VERKÄUFER:

Der Artikelstandort ist in 9xxxx Xxxxxxx, nächstgrößere Stadt wäre in 40 km Entfernung 9xxxx Xxxxxx.

KÄUFER:

Das ist leider über 400 Km von mir weg. Was für eine Möglichkeit gibt es denn, dass ich das Geschäft mit einen guten Gefühl abwickeln kann..? Paypal können sie sich innerhalb von 1 Minute einrichten und dann hätte ich Käuferschutz. Gibt es nicht diese Möglichkeit..? Oder per Nachname..? Das wäre auch noch eine gute Lösung :) Bitte mal um einen Vorschlag. :) Vielen dank

VERKÄUFER:

Wie man es auch macht, für beide Seiten gibt es immer gewisse Unsicherheiten.
Wir können den Vertrag auch gerne abbrechen und widerrufen, wenn sie kein gutes Gefühl haben.
Geben Sie einfach Bescheid.

KÄUFER:

Na ich überweise ihnen das Geld und hoffe das alles klar geht. Wegen 1000 Euro will man ja auch keine Anzeige wegen Betruges haben. Aber bitte nicht falsch verstehen, es gibt genug Betrüger, aber ich würde sie vom schreiben her ehrlich einschätzen.
Schönen Abend, Geld geht an sie raus. Ich überweise ihnen diese 6 Euro mehr wegen der Transportversicherung was sie geschrieben hatten. 
Lg

VERKÄUFER:

ok alles klar. Sobald das Geld da ist geht das Paket raus und ich schicke die Sendungsnummer.

KÄUFER:

Hallo, ich muss mich für die Umstände entschuldigen, aber ich habe kein gutes Gefühl dabei. Ich hatte auch gedacht, dass ich über Paypal zahlen kann, da das anscheinend nicht geht, würde ich wie von ihnen angeboten von den Kauf zurück treten. Ich habe schon mal über eBay ohne Käuferschicht gekauft und über 500 Euro für ein Handy verloren. Kommunikation genauso vorher geführt und dann das Geld überwiesen. Ich habe weder das Geld noch das Handy bekommen. Strafanzeige habe ich bei der Polizei u bei eBay eingereicht. EBay sperrte den Benutzer, aber mehr ist auch nicht passiert. So wie es aussah, waren die 529 Euro viel Geld für diese Person u sie sind für immer weg.

VERKÄUFER:

Ich werde mich beim Zweit-Höchstbietenden erkundigen, ob der das Gerät will, und einem Kauf zustimmt.
Falls ja, ist für sie alles erledigt.
Falls der nicht kaufen will, bleiben sie auf den eBay-Gebühren sitzen, die in diesem Fall EUR 101,96 betragen. Die müssen sie dann auf alle Fälle bezahlen.

Siehe angehängte Anlage als Nachweis. 

Ich frage den Zweit-Höchstbietenden, und melde mich nochmals.

VERKÄUFER:

Hallo, ein Verkauf an den unterlegenen Bieter ist leider nicht möglich. Dieser hat soeben geantwortet und hat kein Interesse. Siehe Anlage.

Bleibt also nur noch als letzte Möglichkeit:

1. Sie erstatten mir die eBay-Gebühren (101,96 EUR) und wir stornieren den Kauf
2. Sie überweisen das Geld, und erhalten das XXXXXXXXXX.

Lassen Sie mir ihre Entscheidung bitte zukommen, 
Danke.

KÄUFER:

Hallo, wir machen den Kauf einfach rückgängig von beiden Seiten u keiner muss eine Ebay Gebühr bezahlen, weil kein Kauf zustande gekommen ist. Brechen sie den Kauf einfach ab oder ich mache es. Lg


-- Editiert von Friedlich-XL am 08.07.2018 09:07

0x Hilfreiche Antwort

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