Vintage Uhr Ebay Kleinanzeigen Käufer schickt Polizei Anzeige

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vintage Uhr Ebay Kleinanzeigen Käufer schickt Polizei Anzeige

Hallo,
habe 1/2018 eine alte Uhr in Ebay Kleinanzeigen für 695,- verkauft
und verschickt
(hatte die von einem Nobeluhren Händler 2008 offiziell erworben
und sogar noch allen Schreibverkehr mit Bildern und der Adresse)

Jetzt kam ein Brief von der Polizei wegen Warenbetrug

Mein Inserat:

Uhr aus 70/80er Jahre mit der Aufschrift ....


PRIVATVERKAUF
Rückgabe, Umtausch bis Nachverhandlungen sind ausgeschlossen.
Die Angaben zum Artikel wurden so genau und wahrheitsgemäß
als möglich gemacht, Irrtum bleibt trotzdem vorbehalten.
Widerrufsrecht nach §3 Abs.5 Fernabsatzgesetz besteht nicht,
da Privatverkauf.

was tun.. ???
ich hatte die Uhr nie aufgeschraubt (einmal vor zich Jahren beim Uhrmacher
zwecks Reinigung.. gehabt auch noch mit Rechnung)
der kann ein anderes Uhrwerk reingebastelt haben und will sie jetzt zurückschicken

Problem bei eBay und Co?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von PETK):
Uhr aus 70/80er Jahre mit der Aufschrift ....


PRIVATVERKAUF
Rückgabe, Umtausch bis Nachverhandlungen sind ausgeschlossen.
Die Angaben zum Artikel wurden so genau und wahrheitsgemäß
als möglich gemacht, Irrtum bleibt trotzdem vorbehalten.
Widerrufsrecht nach §3 Abs.5 Fernabsatzgesetz besteht nicht,
da Privatverkauf.

Das ist aber eine echt komische Aufschrift für eine Uhr. Wie hat denn der ganze Text da drauf gepasst?



Zitat (von PETK):
Widerrufsrecht nach §3 Abs.5 Fernabsatzgesetz besteht nicht,

Es gibt gar kein Fernabsatzgesetz ...



Zitat (von PETK):
was tun.. ???

Den Sachverhalt komplett schildern.
Den kompletten Text dar Auktion wäre relevant.
Der Versand ist nachweisbar? Also nicht nur so ein Zettelchen auf dem steht das man ein Paket mit unbekanntem Inhalt versendet hat
Zwischen "hab verkauft" und "hab Anzeige bekommen" wird ja noch was passiert sein?
Was wird den vorgeworfen was man getan haben soll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


Zwischen "hab verkauft" und "hab Anzeige bekommen" wird ja noch was passiert sein?
Was wird den vorgeworfen was man getan haben soll?

1. keine Auktion sondern Ebay-Kleinanzeigen Privat an Privat
2. der wollte nach Erhalt zurückschicken sei nicht echt
3. habe alle Nachweise von dem Kauf vor 10 Jahren
4. der kann ein anderes Werk reingerasselt haben u. will jetzt zurück schicken

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von PETK):
habe alle Nachweise von dem Kauf vor 10 Jahren

Auch Echtheitszertifikate?
Und Beweise das man genau diese Uhr die zu den Echtheitszertifikaten versendet hat?



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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch Echtheitszertifikate?


Wofür?
Für das Alter "70/80er Jahre"?

Zitat (von PETK):
2. der wollte nach Erhalt zurückschicken sei nicht echt


Keine echte Uhr hingeschickt?

Was ist denn nun so schwer der Nachfrage nachzukommen?

Zitat (von Harry van Sell):
Den Sachverhalt komplett schildern. Den kompletten Text der Auktion wäre relevant.


Wir kennen weder was für eine Uhr es sein soll, was in der Anzeige stand, was zwischen Dir und dem Käufer ansonsten besprochen wurde, wir kennen NICHTS von dem was relevant wäre.

Beispiel gefällig, wie deine Ausführungen bei uns ankommen?

Darf ich den Baum fällen? Bitte um Antwort.

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#5
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ebay Kleinanzeigen lassen sich nicht wieder herstellen
es gibt auch nur den Kontaktverkehr / Texte wo ich vor 10 Jahren in Belgien (NOBELHÄNDLER)
gekauft hatte Zertifikate oder ähnliches aber auch ein Ausdruck vom Inserat

hatte im Inserat aber nur geschrieben Chrono aus den 70/80erJ mit der Aufschrift M I N E R V A

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Dann erwartet man als Käufer eine MINERVA Uhr aus den 70/80er Jahren.
Hast du solch eine geliefert => Alles in Ordnung
Hast du solch eine nicht geliefert => Problem

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#7
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

bedeutet einfach zurücknehmen obwohl im Fachhandel gekauft?
(kann ja selbst einfach ein billiges oder defektes Werk eingebaut haben
und das Original anderweitig nutzen oder dann teuer verkaufen)

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von PETK):
bedeutet einfach zurücknehmen obwohl im Fachhandel gekauft?


Nein.
Bedeutet der Polizei Kopien der Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und denen mitteilen, dass man das geliefert hat, was vereinbart war.
Rein auf irgendeine Behauptung "die ist gefälscht", braucht Du nichts unternehmen, sofern die Uhr echt war.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wofür?
Für das Alter "70/80er Jahre"?

Für die Uhr. Nobelmarken pflegen ihre Uhren durchaus damit auszustatten.



Zitat (von PETK):
bedeutet einfach zurücknehmen obwohl im Fachhandel gekauft?

Was man irgendwann mal im Fachhandel gekauft hat, ist nicht relevant.
Relevant ist, was man verkauft hat und was man dann versendet hat. Und ob man das irgendwie beweisen kann.



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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für die Uhr. Nobelmarken pflegen ihre Uhren durchaus damit auszustatten.


Von einer Nobelmarke war bis Post #5 nichts zu sehen. ;)

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Von einer Nobelmarke war bis Post #5 nichts zu sehen.

Post 1:
Zitat (von PETK):
habe 1/2018 eine alte Uhr in Ebay Kleinanzeigen für 695,- verkauft
und verschickt

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#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von PETK):
hatte im Inserat aber nur geschrieben Chrono aus den 70/80erJ mit der Aufschrift M I N E R V A


Wenn dann irgendeine 40 Jahre alte Uhr mit der Aufschrift Minerva geliefert wird, stellt das keinen Warenbetrug dar.

Es käme allerhöchstens in Betracht, daß die gelieferte Uhr die Aufschrift "Minerva" ohne Erlaubnis des Markeninhabers trägt. Das wäre dann "nur" eine Mängellieferung. ( Und auf Antrag des Markeninhabers könnte ein Strafverfahren wegen (gewerblicher) Markenpiraterie angestrengt werden. )

RK

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#13
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

den Hersteller gibt's glaub ich seit einigen Jahren nicht mehr..
da stand aber noch ein zweites Wort am Zifferblatt das ich mit Bindestrich
gleich dahinter geschrieben hatte M I N E R V A-XXX

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Du hast aber eigentlich noch gar nicht geschrieben was der Käufer überhaupt bemängelt hat. Anscheinend vermutest du, dass ein anderes Uhrwerk verbaut wurde. Warum vermutest du das? Hat der Käufer das behauptet? Falls nicht: WAS ist dann überhaupt der Vorwurf.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von spatenklopper):
Von einer Nobelmarke war bis Post #5 nichts zu sehen.

Post 1:
Zitat (von PETK):
habe 1/2018 eine alte Uhr in Ebay Kleinanzeigen für 695,- verkauft
und verschickt


Alte Uhr für 695€ impliziert nun nicht zwingend irgendeine Nobelmarke, zumal Minerva Chronographen in der Regel im unteren 4 stelligen Bereich angesiedelt sind.

Zitat (von PETK):
den Hersteller gibt's glaub ich seit einigen Jahren nicht mehr..


Durchaus, sind mehrfach verkauft worden und aktuell einen Abteilung von Montblanc.

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#16
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ein einfaches Uhrwerk eingebaut sein
(hatte vor zich Jahren mal eine andere Uhr verkauft und zurückgenommen,
weil der Käufer sie nicht haben wollte. Nach einer längeren Zeit dann zum
Uhrmacher zwecks Reinigung gebracht und da fehlte plötzlich die Feinregulierung)


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#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von PETK):
soll ein einfaches Uhrwerk eingebaut sein


Dir zu helfen/raten ist wirklich schwer, weil man Dir alles Wichtige aus der Nase ziehen muss.

Der Käufer behauptet also, dass sich in dem von Dir verkauften Uhrengehäuse nicht das originale MINERVA Uhrenwerk sondern ein Billigheimer befindet?

Dass lässt sich dann aber doch sofern das verkaufte Produkt ausreichend dokumentiert ist, recht einfach prüfen.

Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass Du von einem Austausch des Käufers ausgehst.

Würde ich noch verstehen, wenn er es nur Dir gegenüber geäußert hätte.
Aber er hat eine Strafanzeige gestellt und geht damit selbst ein nicht unerhebliches Risiko ein, wenn er die Uhr manipuliert hat. Denn er muss ja damit rechnen dass Du als im Bild festgehalten hast und somit beweisen kannst.

Aus dem (dicken) Bauch heraus würde ich daher vermuten, dass an der Sache schon was dran ist. Aber eben nur Vermutung.

Berry

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#18
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

1. Strafrechtlich bist du raus wenn du nachweisen kann das du nichts vor der Fälschung wusstes. Hast du den selben Preis bezahlt und macht jetzt keinen Rießengewinn ist das durchaus glaubhaft.
2. Zivilrechtlich hat du eine Fälschung verkauft und wirst den Preis erstatten müssen (+ Versandkosten).

Du selber kannst ebenfalls Anzeige erstatten, gegen deinen Verkaufer.

Ist alles glaubhaft passiert wenig.

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#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Du selber kannst ebenfalls Anzeige erstatten, gegen deinen Verkaufer.


Was im Sand verlaufen wird, da der TE die Uhr rund 10 Jahre in seinem Besitz hatte.
Was er möglicherweise in den 10 Jahren damit gemacht hat......

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Edit:

Davon ab, wäre der Betrug (falls einer vorgelegen hätte) des Händlers mittlerweile verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was im Sand verlaufen wird, da der TE die Uhr rund 10 Jahre in seinem Besitz hatte.

Nicht nur deswegen, auch im Strafrecht gibt es Verjährung...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Zitat (von PETK):
hatte im Inserat aber nur geschrieben Chrono aus den 70/80erJ mit der Aufschrift M I N E R V A


Wenn dann irgendeine 40 Jahre alte Uhr mit der Aufschrift Minerva geliefert wird, stellt das keinen Warenbetrug dar.

Es käme allerhöchstens in Betracht, daß die gelieferte Uhr die Aufschrift "Minerva" ohne Erlaubnis des Markeninhabers trägt. Das wäre dann "nur" eine Mängellieferung. ( Und auf Antrag des Markeninhabers könnte ein Strafverfahren wegen (gewerblicher) Markenpiraterie angestrengt werden. )

RK


die Uhr mit dieser Aufschrift ... ist wirklich ca. 40-50 Jahre alt und ich hab dies (nachweislich vor 10 Jahren vom Händler gek. mit Verlust jetzt weiterverkauft.

hatte schon vor sich Jahren einen Fall, wo mit Polizei gedroht wurde hatte sofort zurück bezahlt und damals das Teil kam ausgeschlachtet zurück

heute kam noch ein Brief vom Anwalt des Käufers soll bis dann und dann bezahlen und 40 Jahre alte Uhr ist bei der Polizei und Staatsanwaltschaft beschlagnahmt..
war erst vor paar Tagen bei der Polizei und hatte alle Kaufunterlagen
die sagten ich bekomme bescheid von der Staatsanwaltschaft

was tun ?

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#23
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

doch kein Alcatraz..
hab ein weiteres Angebot von einem Sammler (550,-) erhalten,
der sagt der Name ist mal verkauft worden
und in Amerika ist diese Uhr dann von einem Juwelier aus Holland
hergestellt worden. SäulenradWerk aus Asien wurde damals da implementiert.
Hat nichts mit der Firma aus der Schweiz zu tun und ist so ähnlich
der offiziellen Firma ALPHA vergleichbar (soll aber lt. diesem Sammler eine
bessere Qualität haben als ALPHA)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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