Identitätsdiebstahl - **** Bank - eBay Verkauf - Onlinebetrug

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Identitätsdiebstahl - **** Bank - eBay Verkauf - Onlinebetrug

Hallo zusammen,

1. am 1.10.2017 habe ich einen Staubsaugerroboter für knapp 500,- EUR gekauft und per Überweisung auf das entsprechend bei eBay angegebene Bankkonto der **** Bank überwiesen. Leider habe ich mich nicht an meine eigene Regel gehalten per PayPal zu zahlen in solchen Fällen, da der Verkäufer ein sauberes Profil hatte und zuletzt auch positiv aktiv war. Der Verkäufer meldete sich 2 Tage nach der Überweisung bei mir und teilte mit, dass sein eBay Konto gehackt wurde. Das angegebene Bankkonto bei der **** Bank gehöre Ihm nicht.

Die Staatsanwaltschaft hat denn auch das Ermittlungsverfahren gegen diesen eBay Verkäufer eingestellt und ein neues gegen den eigentlichen Kontoinhaber gestartet.

2. Das Ermittlungsverfahren gegen den Kontoinhaber wurde nun auch eingestellt, da hier ein Identitätsdiebstahl vorliegt laut Beschuldigtem. Unbekannte Täter hätten sich seine persönlichen Daten beschafft und diese zur Eröffnung eines Kontos bei der ****bank genutzt. Dies kann nicht widerlegt werden. Für die Erhebung der öffentlichen Klage war vor diesem Hintergrund kein Raum. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang Beschwerde eingereicht werden.

Es war also offiziell weder der eBay Verkäufer, noch der Kontoinhaber, sondern ein unbekannter Dritter der ein eBay Konto gehackt hat und zugleich ein Konto bei der **** Bank mittels Identitätsdiebstahles eröffnet hat.

Was sollte ich nun tun ?

Einerseits habe ich mir überlegt die **** Bank mal anzuschreiben und eine Rückerstattung außergerichtlich zu verlangen, andererseits mache ich mir da aber eigentlich nicht allzuviel Hoffnung das die einfach so mal eben das Geld zurücküberweisen und verwirke evtl. gar etwaige Ansprüche ?

Ich denke das einzigst sinnvolle wäre nun vermutlich einen Rechtsanwalt zu beauftragen ?

Ich schreibe diesen Beitrag eigentlich nur, damit andere in ähnlicher Weise Geschädigte dies lesen können und nicht wie ich etwaige, längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Es ist doch erstaunlich wie lange die Staatsanwaltschaft ***************** benötigt hat um das erste Verfahren einzustellen (Okt-April) und das auch Staatsanwaltschaft ********** immerhin 2 Monate benötigte (was meines Erachtens nach aber klar im Rahmen lag).

Über Eure Mithilfe bedanke ich mich im voraus.

Viele Grüsse,
Litengo

-- Editiert von Litengo am 20.06.2018 14:15

-- Editiert von Moderator am 20.06.2018 15:28

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Ich denke das einzigst sinnvolle wäre nun vermutlich einen Rechtsanwalt zu beauftragen ?

Derzeit noch nicht.
Was soll der denn machen?



Zitat (von Litengo):
Einerseits habe ich mir überlegt die **** Bank mal anzuschreiben und eine Rückerstattung außergerichtlich zu verlangen

Man könnte überlegen, das man der Bank mitteilt, das man sie in Haftung nehmen will, da sie keine ausreichende Idenditätsprüfung vorgenommen un dso den Betrug erst ermöglicht hat.

Meiner Meinung nach Zeit- und Geldverschwendung, da die Banken sich da meist rausreden können, weil sie alles was ihnen zumutbar ist getan haben.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Oha und was mache ich dann jetzt ?

Weder von Verkäufer, noch eigentlichem Kontoinhaber habe ich die vollständige Adresse, sondern nur die Namen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Weder von Verkäufer, noch eigentlichem Kontoinhaber habe ich die vollständige Adresse, sondern nur die Namen.

Die vollständige Adresse erhält man häufig durch Anfrage bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen angeben). Falls das nicht klappt, per Akteneinsicht über Anwalt.
Akteneinsicht zum Pauschalpreis: http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht



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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Weder von Verkäufer, noch eigentlichem Kontoinhaber habe ich die vollständige Adresse, sondern nur die Namen.


Und? Selbst wenn Du sie hättest, würde Dir das doch nicht weiterhelfen, denn an den Namen und die anschrift des Betrügers kommst Du so ja auch nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Ja und wer haftet nun ? Es kann doch nicht sein, dass jmd. unbefugt ein Konto eröffnet und damit durchkommt ? Also der Betrüger an sich "natürlich" schon, aber wer ist am Ende der Leidtragende ?

Da muss es doch am Ende eigentlich darauf hinauslaufen, dass der Kontoinhaber, die Bank oder die die das Identitätsverfahren durchgeführt haben zu haften haben oder sehe ich das grade komplett falsch und zum Schluss ist derjenige der Überwiesen hat der Dumme ?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Ja und wer haftet nun ?

Der Betrüger - wenn man ihn jemals findet.



Zitat (von Litengo):
dass der Kontoinhaber, die Bank oder die die das Identitätsverfahren durchgeführt haben zu haften haben

Das Opfer wird gewiss nicht haften müssen.
Zur Bank hatte ich ja schon oben ausgeführt.



Zitat (von Litengo):
zum Schluss ist derjenige der Überwiesen hat der Dumme ?

Ja, so läuft das in den meisten Fällen.


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#7
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo zusammen,

mittlerweile hat man 5 Beschuldigte ausfindig gemacht und es wurde mit heutigem Tage Anklage am Amtsgericht Lörrach erhoben (Datum 11.2.2020).

Was muss ich nun machen, damit ich meine Ansprüche gegen die Betrüger geltend machen kann ?

Vg,
Litengo

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Was muss ich nun machen, damit ich meine Ansprüche gegen die Betrüger geltend machen kann ?

Derzeit gibt es noch keine Betrüger, sondern nur Beschuldigte...


Man kann einen Adhäsionsantrag stellen - ob dem stattgegeben wird ist ungewiss.
Anderenfalls müsste man die Leute auf eigene Kosten zivilrechtlich verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#9
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Ok super danke. Habe ich soeben beantragt, mal schauen, ob dieser genehmigt wird.

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