Ich bin geschockt! Ich erhielt gestern ein Schreiben mit dem Titel „Amtsgericht XXXXX Beschluss - In dem Verfahren zur Erteilung der Restschulbefreiung des [Name und Anschrift des Schuldners]
Allgemeine Vergütung: 400 €
Zwischensumme: 407,68 €
Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag: 485,14 €
Ein Betrag in Höhe von 238 € kann von der Treuhänderin dem verwaltenden Kassenbestand entnommen werden.
Der Restbetrag von 247,14 wird aus der Staatskasse gewährt.
Gründe:
Die Treuhänderin übt ihr Amt im Verfahren zur Restschuldbefreiung
seit dem 14.05.2014 aus. Sie hat Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen (Paragraph 293 Absatz 1 InsO)
[...] Die Tätigkeit der Treuhänderin erstreckte sich über 4 Jahre. Am 01.11.2014 wurde die Verfahrenskostenstundung aufgehoben. Die Tätigkeit endete mit der Versagung der Restschulbefreiung. Die Summe der Mindestvergütung beträgt mithin 400 Euro.
Versagung der Restschulbefreiung? Warum? Ich kann das alles nicht fassen und brauche dringend Hilfe! :-(
Heißt das nun, meine Insolvenz ist jetzt 2 Monate vor dem offiziellen Ende geplatzt? Ich habe zuvor nie ein Schreiben diesbezüglich bekommen!!!
Bitte um Rat!
Vielen Dank
Schreiben vom Amtsgericht - Erteilung der Restschuldbefreiung
18. März 2018
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Frage vom 18. März 2018 | 07:50
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Schreiben vom Amtsgericht - Erteilung der Restschuldbefreiung
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#1
Antwort vom 18. März 2018 | 21:16
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatHeißt das nun, meine Insolvenz ist jetzt 2 Monate vor dem offiziellen Ende geplatzt? :
Aus dem Text könnte man schließen, dass die Restschuldbefreiung verweigert wurde.
Da es sich hier aber wohl nur um die Abschlussrechnung handelt, wäre eine Nachfrage beim I-Verwalter wohl die richtige Entscheidung.
Kann doch aus der Ferne keiner wissen.ZitatWarum? :
Berry
#2
Antwort vom 22. April 2018 | 21:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich habe auch gerade die Restschuldbefreiung bekommen. Also so wie das aussieht hast du die Restschuldbefreiung nicht erlangt. 485 Euro alles zusammen. Diese wurden aber in den 6 Jahren nicht erreicht. Also die Verfahrenskosten wurden nicht gedeckt. Es wurden in 6 Jahren 238 Euro erreicht. Der rest wird aus der Staatskasse bezahlt.
Und jetzt?
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