Sehr geehrte Forengemeinde,
aufgrund meiner Anstrebung der Restsschuldbefreiung nach drei Jahren und die doch teilweisen widersprüchlichen Internetrecherchen haben sich zwei grundsätzliche Fragen ergeben:
a. ) Welcher Tag ist der letzte Tag der Berechnung für die Dreijahresfrist. Ab Beginn der Wohlverhaltensphase ( + 3 Jahre ) oder Beginn des Insolvenzverfahrens ( + 3 Jahre ). Bei mir liegen zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahren
und Start der Wohlverhaltensphase ca. 3 Monate.
b.) Kann und darf der Insolvenzverwalter mir Auskunft erteilen welche Summe einzuzahlen wären um die 35% - Regel zu erfüllen ( + Gerichtsgebühren, Insovergütung ). Oder wäre es ratsamer die Formalien über eine Schuldnerberatung oder einer Anwaltskanzlei zu organisieren ?
Hintergrund :
Eröffnung der Privatinsolvenz : 15.11.2016
Gläubigeranmeldung bis zum 31.12.2016 ( 60.000 EUR )
Wohlverhaltensphase ab 28.02.2017
Masse zu Beginn = 0 EUR
Monatliche Pfändung nach Tabelle = 600 EUR
Jährlich ( mit Weihnachtgeld ) = ca. 8.000 EUR
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Restschuldbefreiung nach drei Jahren
4. September 2018
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Frage vom 4. September 2018 | 08:05
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Restschuldbefreiung nach drei Jahren
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#1
Antwort vom 4. September 2018 | 17:41
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
A) ab Eröffnung
B) ich würde beim IV nachfragen. Er sollte die Kosten kennen.
#2
Antwort vom 4. September 2018 | 18:32
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
recht herzlichen Dank..
Und jetzt?
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