Restschuldbefreiung nach drei Jahren

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
cmuenze
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Sehr geehrte Forengemeinde,

aufgrund meiner Anstrebung der Restsschuldbefreiung nach drei Jahren und die doch teilweisen widersprüchlichen Internetrecherchen haben sich zwei grundsätzliche Fragen ergeben:

a. ) Welcher Tag ist der letzte Tag der Berechnung für die Dreijahresfrist. Ab Beginn der Wohlverhaltensphase ( + 3 Jahre ) oder Beginn des Insolvenzverfahrens ( + 3 Jahre ). Bei mir liegen zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahren und Start der Wohlverhaltensphase ca. 3 Monate.

b.) Kann und darf der Insolvenzverwalter mir Auskunft erteilen welche Summe einzuzahlen wären um die 35% - Regel zu erfüllen ( + Gerichtsgebühren, Insovergütung ). Oder wäre es ratsamer die Formalien über eine Schuldnerberatung oder einer Anwaltskanzlei zu organisieren ?

Hintergrund :
Eröffnung der Privatinsolvenz : 15.11.2016
Gläubigeranmeldung bis zum 31.12.2016 ( 60.000 EUR )
Wohlverhaltensphase ab 28.02.2017

Masse zu Beginn = 0 EUR
Monatliche Pfändung nach Tabelle = 600 EUR
Jährlich ( mit Weihnachtgeld ) = ca. 8.000 EUR

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

A) ab Eröffnung
B) ich würde beim IV nachfragen. Er sollte die Kosten kennen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cmuenze
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

recht herzlichen Dank..

0x Hilfreiche Antwort

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