Privatinsolvenz: Steuerschuld in der Wohlverhaltensphase

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Privatinsolvenz: Steuerschuld in der Wohlverhaltensphase

Hallo!
Meine Freundin musste damals nach dem Tod ihres Mannes Privatinsolvenz beantragen. Die Zeit ist fast rum, sie befindet sich nun in der sogenannten Wohlverhaltens-Phase. Bisher hat immer der Insolvenzverwalter die Steuererklärung meiner Freundin gemacht, evtl. Erstattungen wurden auch verrechnet und nicht an sie ausgezahlt. (Sie hat nur Rentenbezüge: eigene Mini Rente und Witwenrente) Anfang des Jahres wurde meine Freundin vom FA angeschrieben, es wurden die Steuererklärungen 2016 und 2017 angefordert. Die Witwenrente (aus öffentlichem Dienst) wird sofort monatlich versteuert- ihre kleine eigene Rente muss in der Erklärung angegeben und nachversteuert werden. Nun muss meine Freundin für die 2 Jahre insgesamt 900 Euro nachzahlen. Wovon? Sie ist ja noch in der Insolvenz und ihr steht von den Renten nur ein Minimum zur Verfügung. Normalerweise müsste sie dies nun dem Amtsgericht melden und von dort würden die Zahlungen übernommen. Nur jetzt... in der Wohlverhaltensphase, nimmt sich das Gericht davon nichts an ! Sie hat kein Geld für diese Nachzahlungen und muss neue Schulden aufbauen ... und darf sich aber in dieser Hinsicht nichts zu Schulden kommen lassen . Für mich ist das alles komplett unlogisch. Weiß hier jemand, wie es da rechtlich aussieht ?

-- Editiert von Petra H am 31.05.2018 21:14

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Das hat schon seine Richtigkeit. Solange sie nicht selbst die Steuererklärung machen musste, bekam sie nur Witenrente, natürlich nach entsprechenden Abzügen. In 2016 bekam sie erstmals ihre eigene Rente dazu, die ist noch zu versteuern. Von daher ist es logisch, dass es jetzt Steuernachzahlungen gibt. Aber warum setzt das Amtsgericht diese Forderung nicht mehr mit auf den "Schuldenberg". Sie soll ja in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden bilden ?

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Weil diese Forderungen erst nach Insolvenzeröffnung entstanden sind und nicht am Verfahren teilnehmen.

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