Privatinsolvenz Gläubiger vergessen in WVP

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Unwissend112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz Gläubiger vergessen in WVP

Hallo ich bin neu hier, hätte folgendes Anliegen.

Ich befinde mich momentan im 4ten Jahr der Wohlverhaltensphase.

Ich habe heute Post von einem Inkasso Unternehmen bekommen.
Die Forderung ist aus 2007.
Titel gibt es auch steht zumindest in der Forderungsaufstellung.

Ich hatte damals vor eröffnung eig bei meinem AG einen Auszug aus dem Schuldnerregister geholt und alle Mahngerichte angeschrieben, weil die Caritas damals sagte das soll ich so machen, da ich 3 mal umgezogen bin.

Es gibt keine Quote bzw es ist ein Null-Plan.

Kann jetzt i.was passieren? Weil Schadensersatz in Höhe der Quote würde ja ins Leere gehen.
Versagungsantrag können sie ja auch nicht stellen.

Wie soll ich mich verhalten ?
Einfach bei denen anrufen und mitteilten das ich Verbraucherinso habe ?
Kann i.was passieren ?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Kopie des Insobeschlüsse schicken und gut ist. Das IB wird die Forderung ausbuchen oder die RSB überwachen. Mehr wird da nicht passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Unwissend112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Können die keinen Antrag auf Versagung mehr stellen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ich glaube du weißt nicht ganz was Masseninkasso bedeutet. Ganz ehrlich wenn du nicht gerade zehntausende Euros vergessen hast anzugeben oder einen privaten Gläubiger wird sich da keiner bemühen irgendwas zu tun.
Ruf aber nicht an sondern schick die Kopien und vergiß deren AZ nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Unwissend112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nein ich weiß leider nicht, was Masseninkasso ist. :)

Ich habe heute Vormittag den Inso-Aufhebungsbeschluss per Email an Das Inkasso übersandt. Mit der Mitteilung das es sich um einen Null-Plan handelt und keine Quote/Masse da ist.
Auch das ein Schadensersatz ins Leere gehen würde teilte ich mit, da keine Pfändbaren Bezüge entstehen sowie das ich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung weiterer Kosten vorschlage, dass sie die Forderung als uneinbringlich ausbuchen sollen.

Ich rief am Abend aber doch nochmal persönlich an und fragte, ob sie die Unterlagen erhalten haben. Am Tel wurde mir dann gesagt, dass die Sache für sie erledigt sei und sie mich nicht mehr anrufen. Sie wollen aber in ihrer internen Inso Abteilung nochmal prüfen ob sie die Forderung noch nachmelden können.

Ich weiß aber das dies nicht mehr geht. und ob die das wirklich nochmal prüfen, weiß ich nicht kann ich nicht beurteilen ob dies der Wahrheit entspricht.
Sofern sie Ahnung haben, wissen sie ja das es für die Meldung zu spät ist, da Schlusstermin bereits vorbei.

Achja zu deiner Frage, nein es waren keine "zehntausende"  )) 
Es sind 600 Euro bei einem Versandhaus inkl aller Kosten Zinsen etc

-- Editiert von Unwissend112 am 01.10.2018 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Unwissend112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Unwissend112):
Hallo nein ich weiß leider nicht, was Masseninkasso ist. :)

Ich habe heute Vormittag den Inso-Aufhebungsbeschluss per Email an Das Inkasso übersandt. Mit der Mitteilung das es sich um einen Null-Plan handelt und keine Quote/Masse da ist.
Auch das ein Schadensersatz ins Leere gehen würde teilte ich mit, da keine Pfändbaren Bezüge entstehen sowie das ich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung weiterer Kosten vorschlage, dass sie die Forderung als uneinbringlich ausbuchen sollen.

Ich rief am Abend aber doch nochmal persönlich an und fragte, ob sie die Unterlagen erhalten haben. Am Tel wurde mir dann gesagt, dass die Sache für sie erledigt sei und sie mich nicht mehr anrufen. Sie wollen aber in ihrer internen Inso Abteilung nochmal prüfen ob sie die Forderung noch nachmelden können.

Ich weiß aber das dies nicht mehr geht. und ob die das wirklich nochmal prüfen, weiß ich nicht kann ich nicht beurteilen ob dies der Wahrheit entspricht.
Sofern sie Ahnung haben, wissen sie ja das es für die Meldung zu spät ist, da Schlusstermin bereits vorbei.

Achja zu deiner Frage, nein es waren keine "zehntausende" :) ))
Es sind 600 Euro bei einem Versandhaus inkl aller Kosten Zinsen etc

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Unwissend112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Anruf von Gläubiger.
Er macht weiter nichts mehr, anmelden kann er nicht mehr. 
Jetzt hoffen ich das der TH nichts weiter macht.
wobei ich denke, dass ihm das sowieso egal ist, weil Schlusstermin ja bereits lange vorbei ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der Callcenter Agent hat nun wirklich 0 Ahnung. Am Ende wirds ausgebucht oder die RSB überwacht und dann ausgebucht. Das kann dir aber egal sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Unwissend112
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der TH hat sich heute gemeldet. 
Er schreibt den Gläubiger an. 
Und will dann die Antwort abwarten. 
Das beunruhigt mich jetzt wieder etwas 

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen