Eine Schuldnerin beantragt 2010 eine Insolvenz und macht im Jahr 2015 1000,-€ neue Schulden die aber auch bereits beglichen sind. Hiervon hat aber kein Gläubiger erfahren und somit wurde 2016 der Schuldnerin die Restschuldbefreiung
erteilt.
2018 wird die Gläubigerin von einem Mann sexuell belästigt gegen diesen Sie auch vorgeht. Der Mann lässt aber nicht locker und recherchiert allerhand Sachen über die Schuldnern und bekommt irgendwie raus das diese 2015
während der Insolvenz die 1000,- neue Schulden gemacht hat.
Der Mann will die Frau nun erpressen und sagt das wenn er die Sache meldet, die Insolvenz neu aufgerollt würde und Sie wegen Insolvenzverschleppung drankäme.
Wäre jemand so nett und würde mir hierzu die Rechtslage erklären? Danke! Kann die Restschuldbefreiung hier Rückwirkend versagt werden und hat sich die Schuldnerin irgendwie strafbar gemacht?
Nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung, Insolvenzverschleppung.
9. August 2018
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Frage vom 9. August 2018 | 15:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung, Insolvenzverschleppung.
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#1
Antwort vom 9. August 2018 | 17:09
Von
Status: Lehrling (1593 Beiträge, 976x hilfreich)
Es ist nicht verboten auch während einer Insolvenz Schulden zu machen. Das ist auch kein Grund, die Restschuldbefreiung zu widerrufen.
#2
Antwort vom 9. August 2018 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatDer Mann will die Frau nun erpressen und sagt das wenn er die Sache meldet, die Insolvenz neu aufgerollt würde und Sie wegen Insolvenzverschleppung drankäme. :
Zum einen ist das totaler Blödsinn, zum anderen könnte man - wenn man die Erpressung beweisen könnte - ihn deswegen anzeigen.
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#3
Antwort vom 9. August 2018 | 18:27
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Insolvenzverschleppung gibt es bei Privatpersonen nicht bzw bei Privatinsolvenzen.
Neue Schulden macht faktisch jeder Insolaner, schon allein mit der Stromrechnung, Telefonrechnung,... . Auch "nomale" unbezahlte Rechnungen sind in der Inso kein Verbrechen und max. der Gläubiger könnte Anzeige wegen Betrug erstatten.
Also nix einreden lassen!
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