Hallo!
Nehmen wir an ein Mieter befindet sich in Privatinsolvenz, kündigt seinen Wohnungsmietvertrag fristgemäß und zieht aus. Trotz Verrechnung mit der Kaution hat der Vermieter noch eine begründete Forderung von 200,- €.
Beginn Insolvenzverfahren
sei: 02.05.2014
Ende Wohlverhaltensperiode: 01.05.2020 (also nach 6 Jahren)
Mietvertrag sei in 2018 geendet, laut §195 BGB
wäre die Forderung aus dem Mietvertrag nach 3 Jahren, also am 31.12.2021 verjährt.
Hätte der Vermieter dann also gute Chancen nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode sein Geld einfordern zu können (Mahnbescheid bzw. Klage)? Oder gibt es im Insolvenzrecht einen Passus, wodurch die Forderung des Vermieters ab dem 01.05.2020 automatisch mit erloschen wäre?
Danke
Thomas
-- Editiert von ThomasausWB am 18.04.2018 15:28
-- Editiert von ThomasausWB am 18.04.2018 15:29
Forderung gegen Schuldner erst nach Ende Privatinsolvenz stellen?
18. April 2018
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Frage vom 18. April 2018 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung gegen Schuldner erst nach Ende Privatinsolvenz stellen?
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#1
Antwort vom 18. April 2018 | 19:41
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Da es sich um eine s.g. Neuforderung handelt kannst du diese auch fordern und notfalls per Vollsteckungsbescheid/Klage titulieren lassen. Die Inso hat damit nix zu tun. Nur eine Vollstreckung macht relativ wenig Sinn derzeit da der IV/TH noch den Lohn pfändet.
#2
Antwort vom 19. April 2018 | 06:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Nur eine Vollstreckung macht relativ wenig Sinn derzeit da der IV/TH noch den Lohn pfändet.
Ich würde es anders ausdrücken. Eine Pfändung kann ggf. Sinn machen, um den Rang zu wahren, sollten weitere neue Schulden gemacht worden sein. Allerdings muss man sich hinten anstellen. :-)
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#3
Antwort vom 19. April 2018 | 08:15
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatHätte der Vermieter dann also gute Chancen nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode sein Geld einfordern zu können (Mahnbescheid bzw. Klage)? :
Nein, das wäre dann zu spät.
ZitatMietvertrag sei in 2018 geendet, laut :§195 BGB wäre die Forderung aus dem Mietvertrag nach 3 Jahren, also am 31.12.2021 verjährt.
Leider nicht ganz richtig.
§ 548 BGB
(1) 1Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
gruß charly
#4
Antwort vom 19. April 2018 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatForderung gegen Schuldner erst nach Ende Privatinsolvenz stellen? :
Nö, schnellstmöglich.
Zum einen ist ein Platz ganz vorne in der Schlange immer gt.
Zum anderen unterliegen viele Schuldner dem Irrtum, das mit der RSB auch diese Schulden erledigt sind und plötzlich taucht nach der RSB Vermögen auf.
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