Aufhebung des Insolvenzverfahrens bei vorzeitiger Zahlung moglich?

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Aufhebung des Insolvenzverfahrens bei vorzeitiger Zahlung moglich?

hallo!
Ich habe vor zwei Jahren eine Privatinsolvenz angemeldet und ich hatte auch vor, meine Schulden innerhalb von drei Jahren mind. 35% zu zahlen. Ich bin jetzt auch in der Lage die kompletten Schulden zu begleichen. Ich habe auch freiwillig monatlich zu mein gepfändetes Gehalt was überwiesen. Ich durfte auch mein Auto behalten.

Meine Frage ist, wird dann das Verfahren ganz eingestellt, als ob es keine Privatinsolvenz angemeldet wurde oder steht es dann noch in der Schufa?

Möchte demnächst ein Kredit aufnehmen und wenn die Bank weiß das ich mal Insolvenz angemeldet habe, dann werden sie bestimmt auch kein Kredit geben.

Würde mich freuen wenn jemand darauf antworten kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Läuft das Insolvenzverfahren noch oder wurde es aufgehoben und Sie befinden sich bereits im Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung?

Im letztgenannten Fall, würde nur ein Vorgehen nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO verbleiben. Das bedeutet dann aber Erteilung der RSB, die dann noch drei Jahre in der Schufa registriert sein wird.

Im laufenden Insolvenzverfahren gäbe es auch die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach § 212 InsO , wenn tatsächlich keine Zahlungsunfähigkeit mehr vorliegt. Dann gibt es allerdings keine Restschuldbefreiung. Wenn also noch irgendwo Forderungen schlummern, die die Gläubiger nicht angemeldet haben, kann das Ihnen auf die Füße fallen. Wie es sich dann mit der Schufa verhält, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich vermute aber mal, dass es nicht spurlos an der Schufa vorbeigehen wird und dort Eintragungen bzgl. des ursprünglichen Insolvenzverfahrens und der Art seiner Erledigung für drei Jahre erhalten bleiben. Außerdem bleiben natürlich die Eintragungen der Gläubiger in dem Fall erhalten mit Erledigungsmeldungen, wenn die Gläubiger korrekt melden und Sie deren Forderungen auch ausgeglichen haben.

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