Guten Tag, ich hoffe ich bin richtig hier.
Aktuell gibt es einen kleinen Vorfall und ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Meine Freundin ist in der Ausbildung zur Chemikantin, ist jedoch aufgrund eines Traumata seit längerem krank geschrieben. Bezieht eine Wohnung in der Nähe der Ausbildungsstätte.
Nun gab es den Vorfall das sie einen Blackout / eine Dissoziationstörung hatte. Ihre Eltern kamen in die Wohnung und kamen mit der Situation nicht klar. In der Zeit hätte sie auch einen Termin bei ihrer Ärztin gehabt, den sie selbstverständlich nicht wahrnehmen konnte.
Nun hat ihr Vater, der auch als Mieter ihrer Wohnung eingetragen ist, die Wohnung gekündigt und will jedwede Ausbildungsunterstützung / Unterstützung einstellen.
Fragen meiner Seite her sind:
- ist dies überhaupt rechtens?
- sind ihre Eltern nicht bis zum Ende der ersten Ausbildung dazu verpflichtet ihr Unterstützung zukommen zu lassen bis sie selbst voll erwerbsfähig ist?
- was kann man tun? mit ihrem Vater kann man aktuell nicht reden da kommen nur Antworten wie: du hast noch 3 Monate, mir reicht es,...
Über eine schnelle Antwort wäre ich / wären wir sehr dankbar.
Unterhalt für meine Freundin in der Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatist dies überhaupt rechtens? :
Wenn der Vater alleiniger Mieter ist ja.
Zitatsind ihre Eltern nicht bis zum Ende der ersten Ausbildung dazu verpflichtet ihr Unterstützung zukommen zu lassen bis sie selbst voll erwerbsfähig ist? :
Dazu muss die Ausbildung mit einer gewissen Zielstrebigkeit erfolgen.
Zitat- was kann man tun? :
Die Freundin könnte sich in Therapie begeben. Das erhöht zumindest die Chance, dass noch Unterhaltsanspruch besteht.
Vielen Dank für die Antworten.
Meine Freundin befindet sich in Therapie und ist auch zielstrebig am arbeiten das ihre Genesung voranschreitet, ist jedoch aufgrund des eher psychischen Aspektes schwer einzuschätzen wie lange so eine Behandlung andauert.
Die Ausbildung hat sie mit Einverständnis des Ausbilders pausiert da es eine gewisse Gefahr, für sich und auch andere, gibt wenn sie in einem solchen Zustand arbeiten geht.
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Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann man sich vom örtlichen Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unterstützen lassen. Danach kann man sich nur noch von einem Anwalt beraten lassen, ggf. erhält man wegen geringem Einkommen einen Beratungsschein beim Amtsgericht.
So oder so läuft es bei nicht zahlungswilligen/verweigernden Eltern aber auf ein Besuch des Gerichts hinaus. Existiert noch kein Titel, dann ggf. zur Erlangung eines solchen. Existiert bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, dann könnte man bei Nichtzahlung über das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung einleiten. Auch hierzu unterstützen Jugendamt bis 21, die Rechtsberatungsstelle auf dem Amtsgericht und/oder Anwälte.
Aber hier ist wohl tatsächlich erstmal zu klären, ob man überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch hat. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 06.07.1995 - 16 UF 94/95
entschieden, dass eine verzögerte Studiumsaufnahme (hier 5 Jahre) wegen einer psychischen Erkrankung nicht zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches führt. Es wäre zu prüfen, ob die Krankheit hier eine Obliegenheitspflichtverletzung des Kindes darstellt oder als unverschuldete Verzögerung der Ausbildung zu werten ist.
Hallo,
wie alt ist deine Freundin?
Wie hoch ist ihre Ausbildungsvergütung netto ?
Wie weit ist die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern entfernt?
Gruß Andreas
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