Hallo Community,
ich habe eine Frage bzgl. des Unterhalts. Mein Mann hat aus erster geschiedener Ehe 2 Kinder. Diese werden wechselseitig, paritätisch betreut. Zusätzlich zahlt er aber für beide Kinder einen Unterhalt (obwohl eigentlich rechtlich nicht sauber - aber für die Kinder). Nun ist aber ein Kind bei der Ex Frau (und neuem Partner) unterwegs. Wie verhält es sich dann mit dem Kindesunterhalt
meines Mannes für die beiden Kinder an seine Ex Frau, wenn Sie in Mutterschutz und Elternzeit geht. Hier ist ja ihr Einkommen stark gemindert. Kann Sie dann Antrag auf Erhöhung des Unterhalts der beiden Erstgeborenen aus ehemaliger Beziehung stellen, oder ist das nicht rechtens?
Vielen Dank schon einmal für Hinweise und Meinungen.
Unterhalt Kinder aus erster Ehe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Zusätzlich zahlt er aber für beide Kinder einen Unterhalt
Wie berechnet, d.h. in welcher Höhe?
Was bedeutet zusätzlich, das Wechselmodell befreit doch nicht von der U-Pflicht.
Das neue Kind der Ex spielt für die U-Pflicht des Ex-Mannes keine Rolle.
Berry
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Beim Wechselmodell teilen sich beide Elternteile normalerweise den Barunterhalt. Daher ist durchaus denkbar, dass ein Elternteil einen höheren Unterhalt zahlen muss, wenn beim anderen das Einkommen deutlich sinkt.
Ob das so ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Daher die Rückfrage, wie der Unterhalt ermittelt wurde.
Zusätzlich heißt, dass das Nettoeinkommen fast gleich ist und das KG komplett bei ihr verbleibt.
Lt. Rechnung hätte sie eigentlich einen Obolus zahlen müssen. Aber die ganze Geschichte würde zu weit führen.
Berechnet von ihrer Anwältin, aber mit nicht ganz korrekten Tatsachen und Annahmen.
-- Editiert von cknigge80 am 15.08.2018 21:48
In so einem Fall ist es durchaus denkbar, dass sich der zu zahlende Unterhalt für den Vater erhöht.
Zitat:Hier ist ja ihr Einkommen stark gemindert.
Zu beachten ist allerdings, dass die Mutter einen Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Mann hat, der auch zu ihrem Einkommen zählt.
ZitatBerechnet von ihrer Anwältin, aber mit nicht ganz korrekten Tatsachen und Annahmen. :
Und warum lasst ihr den Unterhalt von der gegnerischen Anwältin berechnen ? Die Dame vertritt die Interessen der Kindesmutter und nicht eure ! Und hier im Forum gibt es auch nur Meinungen und keine verbindliche Rechtsauskunft. Insbesondere, weil offensichtlich nicht alle Fakten eingestellt wurden.
Es steht euch doch frei, einen eigenen Anwalt einzuschalten und den die Sache berechnen zu lassen. Auf der Basis kann man sich möglicherweise einvernehmlich einigen. Notfalls wird die Höhe des Unterhalts von einem Gericht geklärt. Da es hier um recht ansehnliche Beträge geht, könnte sich das durchaus lohnen.
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