Mein Ex-Lebensgefährte ist im Juni 2017 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Einige Dinge hat er mir überlassen, wie z.B. Markisse, Schlafzimmerschrank und auch für den
Garten 2 Figuren. Es wurde nichts schriftliches festgelegt.
Nun nach über einem Jahr erhebt er auf diese Sachen Anspruch.
Für mich war es damals klar dass er diese Dinge nicht möchte, bzw. benötigt.
Jetzt bin ich mir unsicher wie ich damit umgehen soll oder auch kann.
Ist es denn möglich, nach über einem Jahr Sachen einzufordern?
Vielen Dank schon mal vorab
Überlassenschaften bei Trennung
12. Juli 2018
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Frage vom 12. Juli 2018 | 13:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Überlassenschaften bei Trennung
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 13:45
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:Ist es denn möglich, nach über einem Jahr Sachen einzufordern?
Klar, er tuts ja
Ob er damit Erfolg hat, wird davon abhängen, ob er das Eigentum nachweisen kann und wie weit er bereit ist, dafür zu gehen. Das gilt natürlich auch für dich.
Und jetzt?
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