Trennungsunterhalt obwohl EX-Frau arbeitet?

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Berti1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt obwohl EX-Frau arbeitet?

Hallo,

nach einem Jahr Ehe hat sich meine Frau von mir getrennt und möchte sich scheiden lassen. Wir haben geneinsam einen einjährigen Sohn.

Meine Frage;
Meine Ex geht 30 Stunden in der Woche arbeiten und hat ein Nettogehalt von 1200€, ich gehe Vollzeit arbeiten und habe ein Nettogehalt von 2300€. Das ich für das Kind zahle steht außer Frage, denoch weiß ich nicht, ob und wenn ja wie viel, ich für sie zahlen muss und ob ich auch nach der Scheidung weiter zahlen muss. Eigentlich, bin ich nicht gewillt, für eine Frau zu zahlen, die mich wegen eines anderen Mannes verlassen hat. Wird so etwas im Scheidungsverfahren berücksichtigt?

Natürlich suche ich auch einen Anwalt auf, trotzdem wollte ich mir vorab Information einholen.

Besten Dank!

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Berti,

Beide Einkommen müssen noch bereinigt werden.

Nach Abzug des Kindesunterhaltes sollen beide Partner etwa gleich viel Geld haben.

Deine Frau ist bis zum 3 Geburtstag des Kindes nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Berti1991):
Eigentlich, bin ich nicht gewillt, für eine Frau zu zahlen, die mich wegen eines anderen Mannes verlassen hat. Wird so etwas im Scheidungsverfahren berücksichtigt?

Nein, leider nicht.
Aber evtl. Fällt kein Trennungsunterhalt an.
Dafür fehlen aber hier noch ein paar Angaben..
ETW, Haus, Mietwohnung? Wer ist in der Immobilie verblieben.. Wegestrecke zur Arbeit etc.

Nachehelicher Unterhalt könnte auch noch anfallen - je nach Alter des Kindes.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berti1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Berti1991):
Eigentlich, bin ich nicht gewillt, für eine Frau zu zahlen, die mich wegen eines anderen Mannes verlassen hat. Wird so etwas im Scheidungsverfahren berücksichtigt?

Nein, leider nicht.
Aber evtl. Fällt kein Trennungsunterhalt an.
Dafür fehlen aber hier noch ein paar Angaben..
ETW, Haus, Mietwohnung? Wer ist in der Immobilie verblieben.. Wegestrecke zur Arbeit etc.

Nachehelicher Unterhalt könnte auch noch anfallen - je nach Alter des Kindes.


Hallo, danke für die Antwort.

Sie ist ist in unserem gemeinsamen Mietshaus geblieben. Zwar wollte ich dort nach der Trennung wohnen bleiben, wir haben uns aber drauf geeinigt das sie bleibt wegen der Kinder, sie hat noch einen 11 jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Die Miete beläuft sich monatlich auf 1100€. Unser gemeinsamer Sohn ist ein Jahr alt. Die Wegstrecke zur Arbeit beträgt für beide in etwa 5-6 Kilometer. Mir ist bewusst dass sie bis zum dritten Lebensjahr nicht arbeiten muss, sie tut es aber und das Kind wird in dieser Zeit durch ihre Eltern versorgt.

Außerdem müssen die Steuerklassen ja auch geändert werden sofern ich mich nicht täusche. Wäre es daher empfehlenswert die Steuerklassen jetzt zu ändern, um evtl. weniger Trennungsunterhalt zahlen zu müssen? Ich bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet des Familienrechts.

Spielt die Dauer der Ehe eine Rolle bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts?

Vielen Dank und beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Steuerzahlungen haben nichts mit der endgültigen Steuerlast zu tun. Das sind paraktisch "Vorauspeilungen." Ob man was zurckbekommt oder aber nachzahlen muss, das ergibt sich dann eben aus der Steuererklärung. Und da interessiert die Steuerklasse herzlich wenig bis gar nicht.

Ist doch prima, dass die Frau schon jetzt arbeitet. Willst Du sie animieren, den Job aufzugeben, damit Du dann noch mehr zahlen musst? Hier sollte ohne Trixerei gerechnet werden. Einkommen bereinigen, Kindesunterhalt raus nehmen, dann gucken, was übrig bleibt und den Exenunterhalt ausrechenen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Berti1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Steuerzahlungen haben nichts mit der endgültigen Steuerlast zu tun. Das sind paraktisch "Vorauspeilungen." Ob man was zurckbekommt oder aber nachzahlen muss, das ergibt sich dann eben aus der Steuererklärung. Und da interessiert die Steuerklasse herzlich wenig bis gar nicht.

Ist doch prima, dass die Frau schon jetzt arbeitet. Willst Du sie animieren, den Job aufzugeben, damit Du dann noch mehr zahlen musst? Hier sollte ohne Trixerei gerechnet werden. Einkommen bereinigen, Kindesunterhalt raus nehmen, dann gucken, was übrig bleibt und den Exenunterhalt ausrechenen.

wirdwerden


Okay, dann weiß ich bezüglich der Steuern bescheid.

Nein, ich bin froh das sie arbeitet, ich wollte lediglich wissen, ob dann trotzdem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestimmt oder ob der entfällt obwohl das Kind unter drei ist.

Spielt die Dauer bei der Berechnung eine Rolle?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Klar spielt das eine Rolle.
Aber, mal ganz realistisch: sie arbeitet nicht mehr, einfach weil das Kind noch sehr klein ist. Nur, das hört natürlich auf, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Lohnt es sich wirklich, hier wegen ein paar hundert Euro im Monat einen Riesenaufstand zu machen, mit vollem Prozessrisiko und allen Kosten, die dazu gehören?

Meine Empfehlung: Einkommen sauber bereinigen, da gibt es vieles. Dann Kindesunterhalt abzüglich hälftigem Kindergeld zahlen. Dann die Differnenz ausrechnen (lassen), die dann noch befristet in Betracht kommt. Aber erst einmal warten, ob nachehelicher Unterhalt überhaupt geltend gemacht wird. Jedenfalls ist der Exenunterhalt und dessen Zeitdauer sehr begrenzt.

Sieh zu, dass Du so schnell wie möglich den Scheidungsantrag stellst, damit alles klar ist. Du hast einen Anwalt? Wenn nicht, schleunigst einen nehmen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Berti1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Klar spielt das eine Rolle.
Aber, mal ganz realistisch: sie arbeitet nicht mehr, einfach weil das Kind noch sehr klein ist. Nur, das hört natürlich auf, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Lohnt es sich wirklich, hier wegen ein paar hundert Euro im Monat einen Riesenaufstand zu machen, mit vollem Prozessrisiko und allen Kosten, die dazu gehören?

Meine Empfehlung: Einkommen sauber bereinigen, da gibt es vieles. Dann Kindesunterhalt abzüglich hälftigem Kindergeld zahlen. Dann die Differnenz ausrechnen (lassen), die dann noch befristet in Betracht kommt. Aber erst einmal warten, ob nachehelicher Unterhalt überhaupt geltend gemacht wird. Jedenfalls ist der Exenunterhalt und dessen Zeitdauer sehr begrenzt.

Sieh zu, dass Du so schnell wie möglich den Scheidungsantrag stellst, damit alles klar ist. Du hast einen Anwalt? Wenn nicht, schleunigst einen nehmen.

wirdwerden


Okay, vielen Dank für deine Antwort. Ich wäre froh, wenn wir uns in allem gütig einigen können, solange es in gewisser Weise gerecht zugeht und ich als verlassener, nicht mein halbes Leben für diese Frau zahlen muss.

Einen Anwalt habe ich bis dato noch nicht, bin aber gerade auf der Suche nach einem geeigneten. Kann der Scheidungsantrag schon jetzt gestellt werden, oder muss dafür erst das Trennungsjahr ausgesessen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das erklärt Dir alles der Anwalt. Bei uns kann man etwa nach 9 Monaten der Trennung den Antrag auf Ehescheidung stellen. Mag unterschiedlich sein. Nur, wenn schon viel festgezurrt ist (kindesunterhalt, Umgang, was weiss ich), so ganz ohne Probs, dann wird der Rest natürlich auch leichter.

Also, fachlich beraten lassen, wenn möglich nicht auf Konfrontation gehen, nicht um Kindesunterhalt streiten, dann kann der Rest auch gut klappen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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