Trennungsunterhalt muss gezahlt ist es Pflicht?!

28. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Crispy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt muss gezahlt ist es Pflicht?!

Eigentlich wollten wir ja einvernehmlich auseinander gehen, jetzt hatte Frau Beratungsgespräch (ist ja auch legitim) und kam jetzt mit an, das ich Trennungsunterhalt zahlen müsste. Sie kann da nix für, weil das muss man ja zahlen (hat ihr Anwalt so gesagt...)... jetzt wollte ich einfach nur mal nachschauen, wie ich berechnen kann und finde nur dauernd "Trennungsunterhalt kann beantragt werden" ... ist das nun Pflicht zu zahlen oder nicht? Also muss man das zahlen oder nur auf Beantragung meiner Frau?
Möchte mir nur keinen Bären aufbinden lassen... und ja, ich zahl natürlich wenn es gerechtfertig ist...aber da ich ihr schon stark finanziell entgegen gekommen bin (weiss das sie nicht reich ist, und zahle Strom, Wasser, etc. alles weiter selber ohne sie zu belasten) mag ich einfach Klarheit

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dumme Frage: wer soll für die Frau aufkommen?

Weitere Frage: hat der Anwalt sauber gerechnet?

Was tut die Frau beruflich, sind Kinder da u.s.w.....


wirdwerden

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#2
 Von 
Crispy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nur generell, ob das ein "Muss" ist eine "Pflicht" ist...und das die Frau darauf verzichten könnte...
darum geht es mir eigentlich nur...
Es geht nicht darum, ob ich zahlen müsste...das müsste ich dann, wenn sie drauf besteht. Nur müsste dann die anderen Zugeständnisse wohl dann anpassen, weil ich ja dafür dann doppelt zahlen würde (Trennungsunterhalt + Bonusse im Unterhalt)
1.) Frau geht selber auch arbeiten. Nur nicht so viel, deswegen ja mein bisheriges Entgegenkommen (gemeinsames Haus, getrennte Wohnverhältnisse)
2.) Äm noch gar nicht... war nur Beratung... wie gesagt, es geht mir nicht darum das ich zahlen müsste, ich möchte nur wissen ob es stimmt, das Trennungsunterhalt eine Pflichtabgabe ist
3.) Kinder 0, geht nur um die Versorung der Frau

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Im Prinzip könnt Ihr ausmachen, was immer Ihr wollt. Nur in dem Augenblick, wo wirklich nur ein Cent aus der öffentlichen Hand gefordert wird (Wohngeld, aufstockend ALG II, was auch immer) ist zu zahlen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Crispy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähm, das war ja überhaupt keine Antwort auf die Frage... nicht mal ansatzweise...

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Crispy123):
Ähm, das war ja überhaupt keine Antwort auf die Frage... nicht mal ansatzweise...


Doch, sogar eine richtige.

Du hast sie nur nicht verstanden.

Trennungsunterhalt ist Antragssache. Er kann, wie jetzt von Deiner Frau geschehen, gefordert werden, dann ist er ab dem Monat der Aufforderung zu zahlen.
Sie hätte aber auch weiterhin auf eine solche Forderung Dir gegenüber verzichten können.



Darüber hinaus kann man sich auch freiwillig zu einer Zahlung/Kostenübernahme verpflichten und muss, wenn diese Vereinbarung nicht ausdrücklich als Ersatz für geschuldeten Trennungsunterhalt bezeichnet wird, später schauen, wie man aus der Kiste wieder rauskommt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Um @wirdwerdens Antwort noch einmal in anderen Worten zu wiederholen:

Deine Frau kann auf den Trennungsunterhalt verzichten, bzw. ihn gar nicht verlangen. Das geht aber nur so lange, wie sie keine Leistungen vom Staat bezieht (z.B. Wohngeld, ALG II).

Der Staat würde sie auffordern Trennungsunterhalt zu fordern und, wenn sie dies nicht machen würde, sie so stellen, als ob sie ihn bekommen würde.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dumme Frage: wer soll für die Frau aufkommen?

Hmm, vielleicht die Frau für sich selbst?! :???:

Wenn der Mann ein bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen von 30.000 Euro hätte und die Frau ein bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen von 10.000 Euro hätte, müsste der Mann - auf Antrag der Frau - Trennungsunterhalt zahlen. Obwohl Madame ja eigentlich genug zum Leben hat.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dass die Frau nach der Scheidung für sich selbst aufkommen muss (in der Regel), das ist klar. Es geht hier nur um den Trennungsunterhalt. Also eine befristete Angelegenheit, auf Antrag. Und, eine sonstige Alimentierung durch was auch immer scheidet natürlich aus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht hier nur um den Trennungsunterhalt

Das hatte ich schon verstanden.
Es ging mir lediglich darum, zu verdeutlichen, dass eine Frau auch während des Trennungsjahrs für sich selbst aufkommen kann und nicht gezwungen ist, einen Antrag auf Trennungsunterhalt zu stellen.

Von daher find ich die Frage vielleicht nicht unbedingt dumm, aber ich finde es etwas dreist immer vorauszusetzen, dass der Mann im Trennungsjahr immer einen auf "Zahlemann und Söhne" machen soll / muss.
Zitat (von wirdwerden):
Dumme Frage: wer soll für die Frau aufkommen?

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