Sparkonto für Kind und Urlaub, gemeinsames Sorgerecht, Mutter verweigert zustimmung

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Sparkonto für Kind und Urlaub, gemeinsames Sorgerecht, Mutter verweigert zustimmung

Hallo.

Ich bin geschieden und habe drei Kinder. Meine Ex Frau lebt von Hartz 4 und Kindesunterhalt.

Das Gericht hat das sorgerecht getrennt gelassen, jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Antragstellung gegenüber Behörden und die Gesundheitsfürsorge der Mutter alleine Übertragen weil ich damals einem Betreuten Wohnen nicht zugestimmt habe sondern die Kinder bei mir haben wollte.

---------------
Sparkonten:

Die Kinder möchten Taschengeld. Aufgrund der Entfernung und dem Lerneffekt mit dem Umgang mit Geld dachte ich an sparkonten. Ich war bereits bei der Bank, die Sparkonten sind schon halb eröffnet. Es fehlt lediglich die Unterschrift der Mutter. Diese verweigert die Unterschrift mit der Begründung das dass Jobcenter ihr das Geld anrechnet und abzieht.

Als Taschengeld dachte ich an 30 Euro pro Kind pro Monat.

Nun würde ich gerne das Gericht um die "zwangsweise" Unterschrift bitten, wie so eine einstweilige Verfügung.

------------
Urlaub:

Meine Kinder möchten in den Urlaub, mit meiner neuen Freundin und deren Kinder sind wir als Patchwork 7 Personen. Demnach kostet der Urlaub dementsprechend. Wir würden gerne nach Spanien fliegen. Also kein "gefährliches" Land o.ä.

Nun hat die Mutter dem zugestimmt und hat mir auch die Einverständnis gegeben (Vordruck vom ADAC, Erlaubnis wenn nur ein Elternteil mit dem Kindern ins Ausland fährt/fliegt).

Jedoch sind die Fronten schon teilweise stark verhärtet. Der Urlaub für uns 7 Personen kostet 8600 Euro.

Nun habe ich aber "Angst" das die Mutter dann an dem Tag der Abholung mir die Übergabe der Kinder verweigert (je nachdem was noch bis nächstes Jahr passiert). Dann hätte ich einige tausend Euro quasi in den Gulli geworfen. Gebucht und angezahlt ist es bereits.

Die Kinder mussten schon öfter erleben das die Mutter unsere Streitigkeiten auf den Kinder austrägt. Ihr wäre das völlig egal ob die Kinder darunter leiden. Sie will nur mir einen drücken.

Gibt es auch hier die Möglichkeit einen Beschluss zu erwirken den ich dann, ggf. mit der Polizei bei der Verweigerung der Übergabe durchsetzen kann.

Auf "Deutsch" sowas wie:

Am X um Y Uhr hat die Kindesmutter die Kinder heraus zugeben. Auch unter Zwangsmaßnahmen und ggf. durch das gewaltsame öffnen oder hinzuziehung eines Schlüsseldienstes der Wohnung.

Gibt es derartige Entscheidungen?

Danke

-- Editiert von snooky1988 am 27.07.2018 10:37

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich verstehe ja deine Befindlichkeit. Als nicht betreuender Elternteil hat man es nicht leicht, weil die Kindesmutter am deutlichen längeren Hebel sitzt. Sie hat die Kinder in ihrer Obhut ! Und jeder Streit wird letztendlich auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Und bei dieser Gemengelage, willst du einen Streit wegen der Eröffnung eines Sparbuchs vom Zaun brechen ? Wenn wir uns privat beim Bier unterhalten würden, dann würde ich dir sagen, was ich davon halte. Hier im Forum tu ich das besser nicht ! :)

Gib den Kindern halt die 30 Euronen in bar und gut isses !

Wie sollte das denn mit der Durchsetzung der Herausgabe der Kinder aussehen ? Willst du dann den Gerichtsvollzieher antanzen lassen und die Kinder mit Polizei und Schlüsseldienst aus der Wohnung heraus holen ? Ist das ALLEN ERNSTES deine Idee ? Glaubst du, dass da irgend jemand dabei mitspielen wird ? Hast du schon mal gehört, dass das Kindeswohl im Vordergrund zu stehen hat ? Und glaubst du, dass so eine Aktion damit vereinbar wäre ? Mann ... du hast vielleicht Flausen im Kopf !

Versuch den Konflikt mit der Kindesmutter zu DEESKALIEREN. Das ist die einzige Möglichkeit, die du hast. Du hast doch schon genug Porzellan zerschlagen !


-- Editiert von Marcus2009 am 27.07.2018 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,

ich glaube ich kenne meine Kinder besser als du.

Zu Anfang der Scheidung hatte ich einen Beschluss wodurch ich die Kinder regelmässig, fast täglich, Abends mit der Polizei (18.30Uhr) auf der Wohnung holte, und diese am nächsten Morgen zur Schule / Kindergarten gebracht habe, die Mutter hat die Kinder dann abgeholt und Abends kamen sie wieder zu mir.

Hintergrund war, das die Kindesmutter nicht in der Lage war die Kinder nachts zu Betreuen (Medikamente etc. wo die Gefahr wenn was nachts passiert zu hoch war)

Die Kinder sind es, leider, gewöhnt von der Polizei heraus geholt zu werden. Manchmal klappt es, manchmal nicht. Es existiert eine vor dem Gericht gültige Umgangsregelung als Beschluss, nicht wie "normal" als Vereinbarung, wenn ich die Kinder holen will (Umgang) und sie gibt mir die "mal wieder" nicht herraus, rufe ich vor Ort die Polizei dazu, diese setzen den Beschluss dann durch.

Die Kinder haben eigene Handys (auch gerichtlich durchgesetzt) das diese mit mir Kontakt haben können. Jedoch nur 2 mal die Wochen für 3 Std. Ob sie länger dürfen hat dann wieder die Mutter zu entscheiden.

Das ist ein sehr sehr verstricktes Verfahren und seit 2013 haben wir bereits 23 Gerichtsverhandlungen geführt.

Daher, ganz klar, JA. Ich Will einen Beschluss der mir gestattet auch OHNE die Mutter die Sparkonten zu eröffnen. Ich habe sowas mal gelesen, finde das aber nicht mehr. Irgendwo im BGB steht das, dass wenn sich die Eltern nicht einig werden eben das Gericht diese Entscheidung treffen muss, kann und darf.

Ebenso mit dem Urlaub. Es gab schon diverse Verhandlungen wo dann der "verweigernde" Elternteil die Kosten dann eben ersetzen musste. Aber sorry. Sie lebt von Hartz 4. Wie sollte Sie mir jemals die Kosten zurück erstatten.
Meine Kinder flehen mich an. Sie möchten endlich mal in den Urlaub, die möchten mal Fliegen, ein anderes Land sehen. Sie wollen einfach mal in den Urlaub. Sie haben jetzt 5 Jahre Scheidungskrieg erlebt. Auch wenn das nichts "gut machen" kann, sie haben es Verdient. Und ich möchte meinen Kindern das erfüllen.

Daher verstehe ich deine Reaktion nicht, sorry. Ich möchte meinen Kindern etwas gutes, sie betteln und flehen, der Papa arbeitet noch mehr um die Rund 9000 Euro, und man braucht ja auch noch Geld im Urlaub, zu zahlen. Um meinen Kindern deren Wusch zu erfüllen.

Was ist daran falsch? Ich will damit verhindern das die Mutter den Kindern ihren Wunsch nicht versaut. Ich habe gebucht, die Kinder wissen das, und freuen sich, auch wenn es noch bis nächstes Jahr dauert.

Ich will zu 99% sichern das die Kinder auch Ihren Urlaub bekommen (ausnahmen wie Krankheit, Unfall etc. der Kinder ist was anderes (das sind die fehlenden 1%) )

Also sorry, aber für deine Aussage habe ich 0 Verständnis. Ich denke, im Gegensatz zu der Kindesmutter, an meine Kinder und will alles mögliche in Bewegung setzen damit die Ihren Urlaub auch bekommen.

Die Mutter kann eben nicht so weit denken. Sie ******t auf die Kinder (sorry für die Aussage, aber sie war bereits bei diversen Begutachtungen (interaktions begutachtung und sowas alles) in verschiedenen Klinken mit den Kindern. Wenn ihr die Gutachten lesen würdest, fragt ihr euch alle, wie kann der Staats es noch zulassen, die Kinder bei der Mutter zu lassen. Aber eine SPFH erscheint dem Staat als ausreichend.

Naja, das ist ne andere Sache.

Fakt ist, ich will einen BESCHLUSS. Den ich auch mit ZWANG durchsetzen kann. Und es gibt ja viele Urteile die dann sagen wenn es kein gefährliches Land ist dann darf man das.

Ich spiele auch schon mit dem Gedanken, der Mutter die Einverständniserklärungen zurück zu geben. Den Kindern zu sagen es gibt keinen Urlaub, dann einfach meinen Umgang nächstes Jahr von 3 Wochen in der Sommerferien wahrnehme, und dann einfach Fliege. Das wäre dann noch ein Überraschungseffekt für die Kinder. Jedoch müsste ich die dann jetzt erstmal enttäuschen. Und dann weiss ich nicht, ob dann was auf mich zu kommt.

Eigentlich ist es ja so, das, da ich Pole bin, mit den Kindern z.b. in meine Heimat fahren darf. Das hat irgendwas mit Herkunft oder sowas zu tun und das darf ich ja auch. Das gehört irgendwie zu den Dingen des alltäglichen Lebens oder so ähnlich, wo dann der Elternteil entscheiden kann, bei dem die Kinder sich gerade aufhalten. Allerdings brauche ich die Reisepässe, die liegen bei der Mutter.

Alles sehr verstrickt.

Alles in allem. Ich will einen BESCHLUSS der auch ZWANGSMAßNAHMEN zulässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

bei euch geht es ja hoch her.

Du kannst beides per Gericht durchsetzen.

Bei den Sparkonten würde ich aber einen anderen Weg gehen. Eröffne sie auf Deinen Namen und lass für die Kinder Karten ausstellen, mit denen sie sich bedienen können. Hat den Vorteil, dass Du die Kontrolle behälst.

Ein Beschluss zum Urlaub ist auch möglich, aber es gibt dann immer noch diverse Möglichkeiten diesen zu beukotieren. wenn die Mutter mit Kindern an dem Tag nicht vor Ort ist, hättest Du gleichwohl die schlechten Karten.

So wirklich helfen im Sinne von 100%iger Sicherheit kan man Dir aktuell nicht.
Vielleicht wollen die Kinder ja mal zu Dir übersiedeln.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,
Das mit dem eigenen Konto des Vaters und Karten für den Geldautomaten finde ich gut. Ansonsten @snooky scheintst du das "Kindeswohl" nicht verstanden zu haben. Kinder mit Polizeigewalt abholen lassen, Kindern teure Urlaube zu versprechen usw. Wenn die Kinder mal fliegen wollen, geh zum nächsten Hobby-Flugplatz und buche einen Rundflug.

edy



-- Editiert von Moderator am 03.08.2018 10:24

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Die Kinder kennen das. Und die sagen sogar selber an der Tür wenn die Mutter die nicht gehen lässt ruf die Polizei weil die zu mir wollen.

Und wenn die Kinder das schon sagen.... Aber das Jugendamt und die Richter haben Scheuklappen auf und sind einfach zu dumm Gutachten zu lesen.

Die Kinder müssten schon längst aus der Familie raus. So hart wie es klingt, aber die Mutter ist nicht im stande dazu die Kinder angemessen zu versorgen. Ich kann euch gerne das geschwärzte Gutachten hier zeigen. Glaubt mir, ihr fallt vom Glauben ab.

Die Kinder wollen keinen Rundflug. Sie wollen URLAUB. Ein anderes LAND, andere Kulturen, und und und.

Die haben es nach der ganzen ******* die lief einfach VERDIENT. Was ist daran nicht zu verstehen? Ich gefährde das wohl der Kinder nicht in dem ich denen ihren "Traum" erfülle.

Die Mutter hat ja auch zugestimmt. Ich will er nur untermauern. Das nichts passieren kann.

Also ich habe kA wie/was sich hier manche denken.

Stellt ihr euch auf die Seite der Mutter oder der Kinder!? Die Kinder wollen, ich ermögliche und die Mutter verweigert. Also muss sie mal zurecht gewiesen werden. Und das richtig, mit allen Konsequenzen.

Die Mutter schadet den Kindern wenn der Urlaub nicht stattfindet. Denk da einer dran!? An das "Wohl" der Kinder. Also trollpost brauche ich hier keine, sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Als Kind wollte ich auch immer gerne alles. Bekommen habe ich wenig. Geschadet hat es mir nicht. Was das Kindeswohl betrifft: Du solltest die Möglichkeiten ausloten, aber nicht mit der Brechstange.

edy




-- Editiert von Moderator am 03.08.2018 10:22

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Man sollte sich mal die alten Anfragen des Fragestellers anschauen. Ich weiss nicht, ob ich einem todkranken Vater, der mit einem Sack voll Drogen, die er aus medizinischen Gründen benötigt, und der seine letzte Reise eben ins Ausland machen möchte, als Mutter die Kids mitgeben würde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von edy):
Das mit dem eigenen Konto des Vaters und Karten für den Geldautomaten finde ich gut. Ansonsten @snooky scheintst du das "Kindeswohl" nicht verstanden zu haben. Kinder mit Polizeigewalt abholen lassen, Kindern teure Urlaube zu versprechen usw. Wenn die Kinder mal fliegen wollen, geh zum nächsten Hobby-Flugplatz und buche einen Rundflug.


:bang:

Gegenfrage: was würdest du gegen resistente Mütter machen, die die Kinder nicht an den Vater übergeben? Wo ist hier das Kindeswohl?

Kann echt nur von einer Frau kommen...

-- Editiert von Moderator am 03.08.2018 10:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Die Kinder kennen das. Und die sagen sogar selber an der Tür wenn die Mutter die nicht gehen lässt ruf die Polizei weil die zu mir wollen.

Und wenn die Kinder das schon sagen.... Aber das Jugendamt und die Richter haben Scheuklappen auf und sind einfach zu dumm Gutachten zu lesen.

Die Kinder müssten schon längst aus der Familie raus. So hart wie es klingt, aber die Mutter ist nicht im stande dazu die Kinder angemessen zu versorgen. Ich kann euch gerne das geschwärzte Gutachten hier zeigen. Glaubt mir, ihr fallt vom Glauben ab.

Die Kinder wollen keinen Rundflug. Sie wollen URLAUB. Ein anderes LAND, andere Kulturen, und und und.

Die haben es nach der ganzen ******* die lief einfach VERDIENT. Was ist daran nicht zu verstehen? Ich gefährde das wohl der Kinder nicht in dem ich denen ihren "Traum" erfülle.

Die Mutter hat ja auch zugestimmt. Ich will er nur untermauern. Das nichts passieren kann.

Also ich habe kA wie/was sich hier manche denken.

Stellt ihr euch auf die Seite der Mutter oder der Kinder!? Die Kinder wollen, ich ermögliche und die Mutter verweigert. Also muss sie mal zurecht gewiesen werden. Und das richtig, mit allen Konsequenzen.

Die Mutter schadet den Kindern wenn der Urlaub nicht stattfindet. Denk da einer dran!? An das "Wohl" der Kinder. Also trollpost brauche ich hier keine, sorry.


Das ist "leider" ein Meinungsforum, in dem auch gescheiterte Mütter schreiben...

Lass dich nicht beirren. Evt. solltest du weiterhin versuchen die Kinder zu dir ziehen zu lassen. Je älter sie werden desto höher ist die Wahrscheinlichkeit dabei, weil deren Meinung immer mehr zählt.

Fakt ist auch leider, dass das Land mittlerweile feministisch-aggressiv ist. Der Mann hat selten was zu melden. Hauptsache er bezahlt. Und ist natürlich meist Schuld.

Finde es immer noch ulkig, wenn sich dann die Einzelfälle von Ehefrauen melden und sich fragen, warum Sei dem Ex, der weniger verdient, Unterhalt zahlen sollen...Ist ja ein Mann...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man sollte sich mal die alten Anfragen des Fragestellers anschauen. Ich weiss nicht, ob ich einem todkranken Vater, der mit einem Sack voll Drogen, die er aus medizinischen Gründen benötigt, und der seine letzte Reise eben ins Ausland machen möchte, als Mutter die Kids mitgeben würde.

wirdwerden


Es ist wohl das gute Recht des Vaters seine Kinder bei sich zu haben. Finde es beachtlich, wie du einem Vater seine Rechte aberkennst, nur weil der krank ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man sollte sich mal die alten Anfragen des Fragestellers anschauen. Ich weiss nicht, ob ich einem todkranken Vater, der mit einem Sack voll Drogen, die er aus medizinischen Gründen benötigt, und der seine letzte Reise eben ins Ausland machen möchte, als Mutter die Kids mitgeben würde.

wirdwerden


Willst du/wollen Sie mir hier eine eventuelle Begehung einer Straftat vorwerfen? Ich glaube es geht los...

Ja, totkrank, und es sind Betäubungsmittel. Ich bin darauf angewiesen um noch ein halbwegs normales Leben zu führen. Mit "Drogen" wird man meist in eine Schublade ala "Junkie" gesteckt. Auch liege ich nicht "zugedröhnt" in der Ecke und bin halb tot.

Zitat (von asd1971):
Es ist wohl das gute Recht des Vaters seine Kinder bei sich zu haben. Finde es beachtlich, wie du einem Vater seine Rechte aberkennst, nur weil der krank ist.


Richtig. Noch bin ich dazu in der Lage Vater zu sein, in einigen Jahren sieht es anders aus. Die Kinder möchten möglichst viel Zeit mit mir verbringen. Die Mutter steuert dagegen "euer kranker Vater kann sich nicht kümmern". Sie selbst verstärkt es zudem noch. Sie tätige auch schon Aussagen gegenüber der Kinder wie "euer Vater stirb bald". Die Kinder sind 11J, 9J, 5J. Durch solche Aussagen wollen die Kinder noch mehr von mir. Das gefällt der Mutter nicht und sie steuert gegen alles und macht mir alles schwerer. Sie akzeptiert nicht, daß ich meine Ex Freundin zurück habe, mit ihr wohne (noch), sie gelernte Erzieherin ist und die Kinder versorgt sind (Ich habe meiner Tochter damals den Namen meiner Ex Freundin gegeben und mich durchgesetzt. Zur Scheidung habe ich ihr dann gesagt das unsere Tochter den Namen wegen meiner Ex Freundin hat mit der ich jetzt wieder zusammen lebe)

Und das hat sie eben hoch gehen lassen. Sie trägt es aber auf den Kindern aus.

Nunja, noch kann ich mit den Kindern in Urlaub, und noch kann ich denen das ermöglichen. Es wachsen auch Kinder mit rollstuhlfahrern auf. Ich trage eben Pampers und habe eine magensonde. Und wie erwähnt, wie kann man deshalb nur auf die Idee kommen die rechte quasi abzuerkennen? Also jedem der Krebs hat, im Rollstuhl sitzt, Parkinson hat oder eine sonst schwere / tödliche Erkrankung hat keine Rechte mehr? Schon arg aus dem Fenster gelehnt, meinst du nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Kann echt nur von einer Frau kommen...
Hallo asd1971. Ich finde, dass SIe sich ein geeigneteres Forum suchen sollten, um Ihren von Frust geprägten Hass auf das andere Geschlecht freien Lauf zu lassen. Dieser (für die Kinder) tragische Fall hier eignet sich nicht für Ihre Generalabrechnung mit der "feministisch-aggressiven" Gesellschaft. Sämtliche User haben in diesem Thread bisher völlig geschlechtsneutral Ihre Meinungen zu dem Sachverhalt gefasst und Vorgehensweisen vorgeschlagen. Sicherlich haben die beteiligten Gerichte ebenso geschlechtsneutral Ihre Beschlüsse gefasst.

Zitat:
Das ist "leider" ein Meinungsforum
Wäre dies hier kein Meinungsforum, in dem so ziemlich jeder seine Meinung dazu geben kann, dann würden doch auch (und wohl zuerst) Ihre Beiträge wegfallen. Mit diesen Beiträgen haben Sie den Fragesteller übrigens keinen Schritt näher an sein (oder irgendein) Ziel gebracht.

Zitat:
Stellt ihr euch auf die Seite der Mutter oder der Kinder!?
Bisher sind nur Sie es, der behauptet, dass das zwei verschiedene Seiten sein müssten. Genau wie hier niemand beurteilen kann/will, ob Sie denn auf der Seite der Kinder stehen, will sich hier niemand für eine der zwei/drei/... Seiten aussprechen. Hier will man Ihnen nur aufzeigen, welche erzieherischen, rechtlichen, praktischen oder einfach nur vorsichtigen Überlegungen Sie vor dem von Ihnen gewünschten Vorgehen machen sollten. Zwei Überlegungen sind mir da bisher noch zu kurz gekommen: Mit jedem weiteren Gerichtsverfahren (egal of erfolgreich/berechtigt oder nicht dürfte die Bereitschaft der Mutter zur Koperation etwas weiter sinken. Und außerdem: Die gewünschten Gerichtsverfahren kosten Sie einen Geldbetrag.

Zitat:
Daher, ganz klar, JA. Ich Will einen Beschluss der mir gestattet auch OHNE die Mutter die Sparkonten zu eröffnen.
Das können Sie genau so beantragen. Das Gericht wird es aber nicht interessieren, was Sie wollen. Ich sehen hier keinen umwerfend überzeugenden Grund, um diese Sparkonten auch gegen den Willen der Mutter zu ermöglichen. Der tägliche Umgang mit Geld fällt doch recht deutlich unter den Erziehungsauftrag der Mutter. Wenn die Kinder nun ein eigenes Konto (und dieses gedeckt) bekommen, dann könnte das die Erziehungsarbeit der Mutter stören. Die Kinder heute 11, 9 und 5 Jahre alt. Ob sich jeder Familienrichter davon überzeugen lässt, dass Kinder dieses Alters unbedingt ein eigenes Konto bräuchten?

Zitat:
Fakt ist, ich will einen BESCHLUSS. Den ich auch mit ZWANG durchsetzen kann.
Ich verstehe Sie so, dass ein Umgangsbeschluss vorliegt. Damit haben Sie schon Ihren Beschluss. Die beabsichtigte Urlaubsreise sollte in den Zeitraum fallen, der Ihnen in diesem Beschluss zugebilligt wird. Ist das der Fall? Wenn nicht, dann haben Sie ein kleines Problem und dann müssten Sie eine Abänderung dieses Beschlusses beantragen. Ob das Gericht das mitmacht und wie lange das (bis zum rechtskräftigen Beschluss) dauern würde, kann hier keiner wissen. Für die Androhung und die Festsetzung von Ordnungsmitteln ist das selbe Familiengericht zuständig wie für den Beschluss. Die User hier im Thread haben versucht Ihnen zu erklären, warum auch ein "rechtlich perfekter" Beschluss Ihnen in der Praxis möglicherweise nicht helfen wird, warum Sie weder die erhofften 100% noch die 99% bekommen können oder warum es möglicherweise besser sein könnte, auf die Kooperation der Mutter zu vertrauen. Am Ende kommt es darauf an, was Ihnen am ratsamsten erscheint. Wenn Sie Ihre Meinung schon abschließend gebildet haben ("Fakt ist..."), dann frage ich mich, warum Sie nicht einfach diese beiden ANträge bei Gericht stellen, statt hier zu streiten?

Zitat:
Die Kinder müssten schon längst aus der Familie raus. So hart wie es klingt, aber die Mutter ist nicht im stande dazu die Kinder angemessen zu versorgen. Ich kann euch gerne das geschwärzte Gutachten hier zeigen. Glaubt mir, ihr fallt vom Glauben ab.
Und sehen die Gerichte das nach 5 Jahren und 23 Verhandlungen noch immer anders. Sie schimpfen hier auf diese Gerichte, aber Sie weisen keinen Fehler in deren Beschlüssen nach. Statt hier auf die Gutachten zu verweisen (diese sind nicht verbindlich und gegen diese kann sich die Mutter nicht wehren), sollten Sie (ohne Polemik) versuchen zu erklären, warum die Begründungen der Beschlüsse (diese sind verbindlich und gegen diese konnten Sie sich wehren) nicht überzeugend sein sollten. Ihre Vorstellung, dass Gerichte blind den Gutachten folgen müssten und daher die Gutachter (die oft ohne Qualifikation und parteiisch sind) die "wahren Richter" sein müssten, ist jedenfalls zurückzuweisen.

Zitat:
wollen Sie mir hier eine eventuelle Begehung einer Straftat vorwerfen? Ich glaube es geht los...
Sie sind mehrfach rechtskräftig verurteilter Straftäter.

Zitat:
Ich habe meiner Tochter damals den Namen meiner Ex Freundin gegeben und mich durchgesetzt. Zur Scheidung habe ich ihr dann gesagt das unsere Tochter den Namen wegen meiner Ex Freundin hat mit der ich jetzt wieder zusammen lebe
Wer das gemeinsame Elternsein anlässlich der Geburst des ersten Kindes so einläutet, der darf sich nicht wundern, wenn es später dann Probleme beim gemeinsamen Elternsein gibt. Im Zweifesfall sorgt er dafür schon ganz alleine...

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ Zuckerberg: wir sind ja meist nicht einer Meinung, aber hier hast Du mir so aus dem Herzen geschrieben. Der Fragesteller war doch über längeren Zeitraum auf der Flucht, hat im Ausland gelebt, war dann in Deutschland ohne Anmeldung, dann angeblich so sterbenskrank, dass er die letzten paar Monate, die ihm noch verblieben, eben durch die Welt touren wollte. Das ist jetzt auch Schnee von gestern, okay. Ich habe nicht unterstellt, dass er ein Junkie ist. Aber auch auf Rezept eingenommene Drogen haben nicht nur physische Folgen, sondern auch psychische. Wer so lebt, ohne festen Wohnsitz, teilweise im Ausland u.s.w. , der muss sich nicht wundern, wenn er seine Kinder im juristischen Sinne verliert. So was kommt von so was.

Und das alle irren, der andere Elternteil, die Gutachter, die Gerichte, die Jugendämter, einfach alle, nur er nicht bei diesem Lebenswandel, sorry, der Psychologe nennt das mangelnde Introspektionsfähigkeit. Die geht meist mit psychischen Defiziten einher, also Folge z.B. von Drogeneinnahme, paranoider Schizophrenie u.s.w. Was nicht heisst, dass diese Menschen keine guten Elternteile sein können, zumindest punktuell. Aber, sie sollten daran arbeiten, auf dem juristisch abgesicherten Boden der Tatsachen anzukommen.

Nein, die Polizei holt keine Kinder aufgrund eines zivilrechtlichen Gerichtsbeschlusses irgendwo raus. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie begleitet eventuell den Vollstreckungsbeamten, um diesen vor tätlichen Angriffen zu schützen, das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Zu Anfang der Scheidung hatte ich einen Beschluss wodurch ich die Kinder regelmässig, fast täglich, Abends mit der Polizei (18.30Uhr) auf der Wohnung holte, und diese am nächsten Morgen zur Schule / Kindergarten gebracht habe, die Mutter hat die Kinder dann abgeholt und Abends kamen sie wieder zu mir.


Zitat (von wirdwerden):
Nein, die Polizei holt keine Kinder aufgrund eines zivilrechtlichen Gerichtsbeschlusses irgendwo raus. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie begleitet eventuell den Vollstreckungsbeamten, um diesen vor tätlichen Angriffen zu schützen, das wars.


Na endlich spricht jemand mal die eklatanten Widersprüche in diesem Thread an.

Dass die Polizei die Kinder regelmäßig aus der Wohnung holt, das glaube ich schlicht und ergreifend nicht.

Genauso wenig wie ich eine ganze Reihe von anderen Darstellungen in den diversen Threads des TE nicht glaube. Für mich klingt das streckenweise schon sehr nach "Räuberpistole". Mir fällt vor allem die aggressive Art auf, wie manche Dinge vorgetragen werden.

Aber wie dem auch sei. Der Fragesteller weiß doch eh schon alles. Und nicht nur das. Er weiß sogar alles besser. Welchen Rat erwartet er also ? Oder geht es ihm einfach darum, ein Publikum zu finden, das ihm seine Erzählungen aus 1001 Nacht abnimmt ? :)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Guten Morgen,

wenn man den ganzen Fall nicht kennt und auch eben nicht die Details ist es schon schwer das teilweise zu glauben. Ich versuche es mal möglichst kurz zu erläutern:

2013:

Meine Ex und ich haben und wieder getroffen, Sie hat sich von Ihrem Mann getrennt, ich mein meiner Frau, wir sind sofort zusammen gezogen. Wir haben beide die Scheidung mit dem jeweiligen damaligen Partner eingereicht.

Im Streit "drückte" ich meiner EX Frau warum unsere Tochter Ihrem Namen hat. (Weil ich meine EX nie vergessen habe hat meine Tochter Ihren Namen bekommen ...). Dies hat meine EX so erbost das Sie, während ich meine Sachen packte, mit einem Messer auf mich los ging. Ich schubste Sie auf die Couch, Kniete mich auch Ihre Beine, hielt ihre Arme fest und schrie mehrfach "beruhig dich". Ein bekannter der nebenan die Kinder betreute zog mich von ihr runter. Sie erstattet Anzeige, wurde jedoch eingestellt. Es war eine emotionale Situation usw.

Kurz darauf kam Ihr Vater, wir einigten uns, das die beiden älteren Kinder mit zu mir und meiner Freundin gehen. Das jüngste Kind mit der Mutter zu Ihren Eltern. Ein paar Tage später tauchte die Mutter mit Ihrer Mutter im Kindergarten auf, und wollte die Kinder abholen. Der Kindergarten holte mich und das Jugendamt dazu. Das JA entschied die Kinder bleiben bei mir, das jüngste Kind, unter der Vorraussetzung das die Mutter nicht alleine ist, das kleine Kind bei der Mutter. Ich musste einen Drogentest machen (also Freiwillig wegen vorwürfen) und das JA wollte noch am gleichen Tag die Wohnung von mir und meiner Freundin sehen.

Einige Zeit später wurde ich durch Freunde der Schwester der Kindesmutter extremst bedroht (die sind auch hier bekannt). Wodurch das JA sofort einschreitete, die Kinder in Obhut nahm, und alle 3 Kinder mit der Kindesmutter in eine Mutterkindeinrichtung verbrachte.

Das wurde der Mutter zuviel sodass Sie die Einrichtung verließ. Das Jugendamt stecke daraufhin die Kinder ohne mit mir Kontakt aufzunehmen in Pflegefamilien. Dort verbrachten sie Weihnachten und Sylvester. Einen Besuchstermin durfte ich Wahrnehmen und auch mit den Kindern für 3 Stunden spazieren und was Essen gehen. Danach musste ich sie wieder zurück bringen.

2014:

Im Januar fand ein Gerichtstermin statt. Die Kinder durften noch am gleichen Tage wieder zurück. Wir einigten uns das die Kinder mit der Mutter zurück in die Wohnung gehen und eine SPFH eingesetzt wird. Ebenso wurde ein Familienpsychologisches Gutachten vom Gericht angeordnet.

Dies fiel extrem schlecht aus. Im weiteren Verlauf zog man dann auch langsam die SPFH immer weiter ab. Dann berichtet meine Kinder immer wieder das "Mama tabletten nimmt und xxxx nachts nicht hört wenn er schreit). Daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet. Damit die Kinder nicht wieder in Pflegefamilien müssten und zumindestens das kleinste Kind wurde Beschlossen das dass kleine Kind über Nacht bei mir ist und Tagsüber bei der Kindesmutter. Weil nur so die Versorgung des Kindes gewährleistet wurde (8 Monate alt).

Das wurde der Mutter irgendwann zu bunt und ich musste mehrfach die Polizei dazu holen. Aufgrund dessen, das dass Kindeswohl gefährdet ist, wenn mein kleinster Sohn bei der Mutter über Nacht gewesen wäre, mussten die Polizisten handeln und haben das Kind aus der Wohnung geholt, und das mehrfach.

In dieser Zeit wurde auch eine Umgangsvereinbarung geschlossen. Diese ist bis heute gültig. Dran halten tut Sie sich jedoch nicht. Mit der Aussage "Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht".

Der Beschluss mit meinem Sohn wurde aufgehoben und der Auflage das wieder eine SPFH bei der Mutter eingesetzt wird.

2015:

Eine schwere Erkrankung wurde bei mir diagnostiziert. Meine Mutter starb an den Folgen bereits 2009. Diese ist Dominant vererbbar. Es folgten teilweise einige Wochen lange Krankenhaus aufenthalte was die Mutter dazu veranlasste, die alleinige elterliche Sorge zu beantragen. Dies wurde bis jetzt schon 2 mal abgelehnt.

Die Umgänge konnten nur in sehr großen Abständen erfolgen.

2016:

Die Sache beruhigte sich sehr zähmend und langsam. Und Umgänge wurde regelmäßiger und man dachte alles wäre ruhig. Und von heute auf morgen beendete die Mutter den Umgang. Es gab keine Möglichkeit. Nach 4 Monaten musste ich erneut Klagen. Noch während dem verfahren gab die Mutter wieder nach und ließ wieder etwas Umgang zu.

2017:

Man dachte wieder es ist Ruhe, da kam das nächste Verfahren, auch wenn nicht viel, zahle ich jedoch Unterhalt. Einen Monat konnte ich absolut nicht zahlen. Sie zeigte mich an und bekam Recht (aufgrund meiner vorstrafen). Da zudem noch weitere Verfahren anhängig waren wurde das mit einbezogen mit 2 Monaten. Zudem verweigerte Sie mal wieder dem Umgang.

Ende des Jahres leitete Sie dann ein neues Verfahren ein. Sie wollte mir den Umgang ganz verweigern. Dieses Verfahren hat Sie erst letzte Woche zurückgezogen.

2018:

Die Umgänge funktionieren nun allmählich wieder. Seit einigen Wochen klappt es wieder regelmässig.

------------

In den paar Jahren haben wir etliche Gerichtsverhandlungen gehabt. Wie oben erwähnt, ständig wurden die Kinder begutachtet, die Mutter war zur Interaktionsbegutachtung 3 mal in verschiedenen Kliniken. Ich musste dort hinfahren und wurde dort nur ein paar Tage begutachtet. Die Kinder haben vom Gericht eine Frau zugewiesen bekommen die die Kinder irgendwie vertritt. Ich nenne es mal Anwältin der Kinder. Die geht auch mal mit denen Weg etc und trägt eben auch bei Gericht vor.

Mein Zustand verschlechtert sich. Die Kinder wollen noch viel Zeit mit mir verbringen, die Mutter verweigert es oft. Die haben einfach schon zu viel durch gemacht. Ich möchte denen was gutes. Und das eben gesichert. Was hat dies damit zu tun das ich zum Ende hin, meine letzte Reise antreten möchte.

Ich genieße jeden Tag mit meinem Kindern und würde den nichts aussetzen was denen schaden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich habe die Erfahrung gemacht: je ausufernder die Darstellungen werden, desto einseitiger sind sie.

Da hören wir eine Geschichte voller Gewalt, Straftaten und Drogen ... und das aus dem Mund von nur EINEM Beteiligtem. Vermutlich gibt es meterlange Akten, die möglicherweise ein ganz anderes Bild zeigen.

Da wird uns hier das Bild, eines Schwerstkranken präsentiert, der nur noch wenige Monate zu leben hat ... mit einer Magensonde ... angewiesen auf Schmerzmittel, die dem BTMG unterliegen ... und der die fantastische Idee hat, mit seinen Kindern auf eine finale Abschlussreise durch Europa zu gehen, mit einem Vorrat an Drogen von einem halben Jahr im Gepäck, die er sich bei verschiedenen Ärzten zusammen schnorren will ... und der nun allen Ernstes fragt, ob er damit durch den Zoll kommt ! :)

Diese Geschichte STINKT !

Und das ist deswegen in meinen Augen so unerträglich, weil es tatsächlich Menschen gibt, die schwer erkrankt sind, tragische Fälle, wo die letzten Monate des Lebens nur noch mit starken Schmerzmitteln ertragen werden können. Aber diese Menschen klingen sehr viel vernünftiger und reflektierter ... diese Menschen müssen sich nicht in einem Familienrechtsforum über den Gebrauch der verschreibungspflichtigen Medikamente informieren ...das haben die bereits mit ihren Ärzten zusammen geklärt- Diese Menschen sind vor allem sehr viel weniger aggressiv !

Und deshalb glaube ich nicht EIN Wort von dieser Geschichte !

Welche rechtliche Antwort wird hier erwartet ? Welche Ratschlag könnte hier sinnvoll sein ? Wenn es denn wirklich die Idee gibt, die Kinder auf eine "Abschiedstour vom Leben" durch Europa mit einem sterbenskranken Vater zu nehmen, dann kann ich dazu nur eins sagen: Hoffentlich wird dies NIE Realität !

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Nein. Was ist denn das für ein Quatsch. Meine letzte Reise plane ich noch.....

Ich will lediglich mit den Kindern in Urlaub fliegen. Ich bringe die zurück etc. Vll mal alles lesen. Ich ALLEINE werde dann, wenn es sich auf die letzten Wochen beschränkt auf Reisen gehen.

NIEMALS habe ich gesagt ich würde meine Kinder mitnehmen wollen. Im Gegenteil. Sowas würde ich denen nicht aussetzen.

NOCH kann ich VATER sein. NOCH lässt meine Körperliche Verfassung das zu.

Und es gibt keine Meter langen, sondern wohl eher Meter hohe Akten.

Ich sterbe nicht morgen. Jedoch erreicht man in der Regel das 60te Lebensjahr nicht mehr. Ich bin jetzt 32. Mein Zustand verschlechtert sich stetig.

Noch kann man die Symptome stark eindämpfen durch entsprechende Medikamente. Der Verlauf geht weiter das ich die motorischen Fähigkeiten verliere und im pflegebett lande, ich verliere weiter alle Fähigkeiten und letzten Endes setzt noch die Demenz ein. So verweilt man dann noch einige Jahre im pflegebett bis man dann stirbt.

Somit wieviel Zeit habe ich noch? 2/3/4/5 Jahre bis ich korperlich nicht mehr in der Lage bin derartiges meinen Kindern zu ermöglichen wie Urlaub und weiteres.

Schreib mir ne PN, komm vorbei, lies dir meine ärztlichen Unterlagen durch und gleich von mir aus mit meinem perso ab.

Ich habe mich damit abgefunden. Auch meine art/weise/Launen etc sind psychische Symptome meines Krankheitsbildes. Aber soll ich den Kopf in Sand stecken? Mir bleibt nunmal weniger Zeit als anderen. Und daraus muss ich das beste machen. Und da ist es mir um so wichtiger Zeit mit meinen Kindern zu verbringen und mit denen noch einiges zu erleben.

-- Editiert von snooky1988 am 28.07.2018 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Ich sterbe nicht morgen. Jedoch erreicht man in der Regel das 60te Lebensjahr nicht mehr. Ich bin jetzt 32.


Also bei aller Wertschätzung, das klingt doch jetzt GANZ anders. Und wenn ich jetzt deine Posting genau durchlesen würde, dann finde ich da ganz andere Statements ! Aber sei's drum. Meine Einlassung hat sich jedenfalls gelohnt ! :)

Ich will dir nicht zu nahe treten ... aber wenn du hier auftrittst, dass du nur mit Magensonde und mit Canabis Schmerzmitteln überleben kannst, dann ist das damit nicht so ganz zu vereinbaren.

Wenn du krank bist, dann bist du krank. Da habe ich Mitgefühl. Und da gibt es auch nix drüber zu diskutieren.

Aber damit einen Popanz aufzubauschen, hinsichtlich der Einrichtung eines Taschengeld Kontos oder für die gemeinsame Urlaubsreise mit den Kindern, das ist halt schon ganz schön neben der Spur.

Wenn man die Dinge abtrennt, die für deine Anfrage völllig irrelevant sind, dann bleibt halt nicht gar so viel übrig.





-- Editiert von Marcus2009 am 28.07.2018 14:39

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von snooky1988):
auch wenn nicht viel, zahle ich jedoch Unterhalt. Einen Monat konnte ich absolut nicht zahlen. Sie


und dann der teure Urlaub?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das frage ich mich auch. Statt Urlaub und Taschengeldkonten wäre regelmäßiger (Mindest) Unterhalt mal wichtiger.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Was / wo und wie wir das finanzieren tut hier denke ich mal nichts zur Sache.

Bevor es wiederum heisst illegal etc, so werde ich unter anderem künstlich ernährt, dies spart schon einiges. Meine Freundin ist zeitgleich Pflegeperson und hat anrecht auf Pflegegeld. Dies ist ihr, nicht mein Einkommen, am Ende landet es nun doch wieder in einem Pott.

Tut allerdings auch nichts zur Sache.

Alles was ich bisher gefunden habe ist

§ 1748
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils

Ist dies was ich suche? Also der Titel würde ja passen, jedoch steht dort nichts für derartige Fälle. Also gleichgültigkeit, grobe Verletzung oder ähnliches liegt ja nicht vor.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Was / wo und wie wir das finanzieren tut hier denke ich mal nichts zur Sache.


Das ist deine Meinung. Andere haben dazu eine ganz andere Meinung. Ich zum Beispiel. :)

Zitat (von snooky1988):
Bevor es wiederum heisst illegal etc, so werde ich unter anderem künstlich ernährt, dies spart schon einiges.


Ist doch Klasse. Wenn du bei der Ernährung Geld sparst, dann hast du doch finanzielle Mittel um Unterhalt zu zahlen. Logisches Denken ist halt manchmal Glückssache. :)

Zitat (von snooky1988):
Ist dies was ich suche? Also der Titel würde ja passen, jedoch steht dort nichts für derartige Fälle. Also gleichgültigkeit, grobe Verletzung oder ähnliches liegt ja nicht vor.


Wie sollen wir wissen wonach du suchst ? Wie man keinen Unterhalt zahlt und trotzdem nett in Urlaub fährt? Sagen wir es mal ganz offen: du weißt doch ohnehin schon alles ... und nicht nur das, du weißt es sogar BESSER ... wie sollte dir da jemand hier im Forum noch einen guten Rat geben können ? Ich sehe mich dazu jedenfalls außer Stande ... :)

Zitat (von snooky1988):
Danke


Gern geschehen ...

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Das ist deine Meinung. Andere haben dazu eine ganz andere Meinung. Ich zum Beispiel.


Der Meinung schließe ich mich ausdrücklich an.

Ansonsten sind Deine beiden Fragen beantwortet. Was den Beschluss zum Urlaub angeht, dürfte es für dieses Jahr Sommerferien eh zu spät sein.
Alles weitere solltest Du Deinen Anwalt fragen, der den Antrag zum erweiterten Umgangsbeschluss stellt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.065 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen