Schenkung zur Immobilienfinanzierung eingesetzt - Was passiert bei Scheidung?

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Student90
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung zur Immobilienfinanzierung eingesetzt - Was passiert bei Scheidung?

Hallo zusammen,

würde mich auf eure Rückmeldung zu folgendem fiktiven Fall freuen:

Person A und Person B sind verheiratet. Es wurde keine Gütertrennung oder ein Ehevertrag vereinbart. Gemeinsam entschließen sie sich nun eine Immobilie zu erwerben. Um hierfür ausreichend Eigenkapital zu haben, erhält Person A kurz vor dem Immobilienerwerb von einen Eltern 50.000,- € geschenkt, welche auch schriftlich nur an Person A gerichtet sind. Diese Summe wird auch voll eingesetzt um die Immobilie zu kaufen, bei der beide Personen als gleichwertige Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Wie das Leben so spielt, kommt es nach ein paar Jahren zur Scheidung und das Vermögen der Eheleute wird aufgeteilt.

Wie würde es sich mit den 50.000,- € verhalten, welche Person A zum Immobilienerwerb von seinen Eltern geschenkt wurden? Gibt es einen besonderen Schutz für dieses Geld, oder fließt es komplett in die Scheidungsmaße rein?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Student,

Wichtig ist was am Tag der Hochzeit vorhanden ist ( Nachweis sichern).

Die 50 000€ kämen dann in das Anfangsvermögen beim entsprechen Partner.

Bei einer Scheidung würde der Partner seine 50 Tsd. zurückbekommen ( falls noch ein ausreichender
Wert vorhanden ist).

edy



Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Student90
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo Student,

Wichtig ist was am Tag der Hochzeit vorhanden ist ( Nachweis sichern).

Die 50 000€ kämen dann in das Anfangsvermögen beim entsprechen Partner.

Bei einer Scheidung würde der Partner seine 50 Tsd. zurückbekommen ( falls noch ein ausreichender
Wert vorhanden ist).

edy


Danke für die Antwort.
Allerdings wird die Schenkung erst durchgeführt, wenn beide Personen schon über 1 Jahr verheiratet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Allerdings wird die Schenkung erst durchgeführt, wenn beide Personen schon über 1 Jahr verheiratet sind.

Das spielt keine Rolle. Eine Schenkung zählt immer zum Anfangsvermögen.
Zitat:
oder fließt es komplett in die Scheidungsmaße rein?

Es gibt keine "Scheidungsmasse".

-- Editiert von cruncc1 am 26.08.2018 17:16

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von edy):
falls noch ein ausreichender
Wert vorhanden ist
Wichtig! wenn man für das Darlehen noch 300000€ auf der Uhr hat und die Hütte nur für 150.000 verkauft werden kann, dann kann man sich seinen Anteil gepflegt in die Haare schmieren... Aber so ist das nunmal.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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