Scheidung ohne Trennungsjahr ist es möglich?

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz497174-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung ohne Trennungsjahr ist es möglich?

Hallo, mein Name ist Henrik. Ich bin seit dem 06.10.2017 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebend. Leider hat sich in dem jetzt knappen Jahr einiges verändert. Ich werde von meinem Partner in allen möglichen Lebenslagen unterdrückt, teilweise körperlich misshandelt und muss auch täglich den psychischen Terror aushalten. Es geht soweit, dass Sachgüter, wie Fahrräder, LapTops, Kleidung mutwillig zerstört werden. Im Anschluss darauf wird mir dann oft noch mit Selbstmord gedroht, damit ich nicht die Polizei rufe, was ich leider schon 2x tun musste.

Nun ist es an der Zeit, dass ich mental einfach nicht mehr kann und nur noch aus der Ehe raus möchte. Was meinen sie, besteht in meinem Fall die Möglichkeit auf Scheidung ohne Trennungsjahr? Mit was für kosten muss ich in einem solchen Fall rechnen und müssen beide Partner der Scheidung in einem solchen Härtefall zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Henrik

-- Editiert von amz497174-12 am 08.08.2018 00:10

-- Editiert von amz497174-12 am 08.08.2018 00:25

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Es gibt einige Dinge zu bedenken bei einer Härtefallscheidung:

Zuerst mal müssen die Gründe, die angeführt werden, auch bewiesen werden, im Normalfall jedenfalls (es sei denn, Ihr Partner gibt gleich unumwunden zu, was Sache ist). Daher sollten Sie sich entsprechend vorbereiten mit möglichen Zeugen, den entsprechenden Polizeieinsätzen und so weiter. Gleiches gilt bei psychischer Gewalt, wobei das noch schwerer nachzuweisen ist.

Dann müssen Sie beim Antrag bereits räumlich getrennt sein. Andernfalls wird vorausgesetzt, dass die Situation doch nicht so gravierend ist.

Eine Härtefallscheidung kostet auch Zeit. Sie werden möglicherweise kaum oder sogar keine Zeit gegenüber der normalen Scheidung einsparen. Es gibt Anhörung(en), ggf Verhandlung(en) usw. In so fern kann man nicht per sé sagen, daß man "schneller" geschieden wird..... Kann aber sein.

Die Kosten sind a) ihr Anwalt, den Sie brauchen, da Sie ja die Scheidung einreichen wollen und b) die Gerichtskosten.

Natürlich müssen nicht beide Parteien zustimmen, sonst würden wahrscheinlich 30% aller Scheidungen niemals durchgeführt, weil immer irgendwer nicht zustimmt....

Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/6-beispiele-erfolgreiche-haertefallscheidung/06/#voraussetzungen



-- Editiert von fb367463-2 am 08.08.2018 01:00

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Grundsätzlich bedarf jede Scheidung eines Trennungsjahres. Eine Härtefallscheidung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine dritte besonnene Person das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als unzumutbar einschätzt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es gibt faktisch kaum noch Härtefallscheidungen ohne Trennungsjahr. Die Begründung der Gerichte ist, dass die Trennung für sich in der Regel ausreicht, um der andauernden Härte zu entgehen. Das gilt auch bei Fällen der häuslichen Gewalt. Und - ob etwas unzumutbar ist, das entscheidet nicht ein Zeuge, wie meine Vorschreiberin meint, dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird vom Gericht ausgefüllt, das ist nämlich die kraft Gesetz zugewiesene Aufgabe des Richters.

Und, selbst wenn jetzt geschieden würde, die anderen Probs sind dadurch doch nicht erledigt. Anwalt aufsuchen, der wird ohnehin benötigt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Nun ist es an der Zeit, dass ich mental einfach nicht mehr kann und nur noch aus der Ehe raus möchte. Nun, da wäre es die klügste Variante, zunächst mal aus der Situation bzw. der Wohnung herauszukommen - damit würde dann auch das Trennungsjahr beginnen...

-- Editiert von muemmel am 08.08.2018 14:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Und ohne Trennung gibt es keine Scheidung, weder mit noch ohne Trennungsjahr. Und, wir haben es hier nicht mit einem Schnellverfahren zu tun. Es ist ein ganz normales Scheidungsverfahren, mit normaler Dauer, welches lediglich schneller angeleiert werden kann. Und wegen des Erfordernisses einer sauberen Beweisführung kann es sogar länger dauern als ein Verfahren, welches ganz normal durchgeführt wird: Trennung, Regelung dessen, was zu regeln ist, nach 9 Monaten Scheidungsantrag einreichen und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz497174-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, als erste möchte ich mich für die Tipps und Hinweise bedanken. Zu den letzen beiden Antwort habe ich allerdings eine Frage.

Der Mietvertrag läuft auf meinen Namen und ich zahle auch jeden Monat die Miete ohne das mein noch Partner sich in irgendeiner Weise daran beteiligt und ich möchte selber auch gerne in der Wohnung bleiben.

Kann ich den Partner dann einfach so aus der Wohnung schmeißen?

-- Editiert von amz497174-12 am 08.08.2018 22:25

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

in Ergänzung zu @wirdwerden

Die Ehe hat nicht mal ein Jahr gehalten ... und jetzt kann man gar nicht schnell genug aus der Ehe wieder herauskommen. Das ist schon eine merkwürdige Ehe.

Was soll denn die Eile ? Die Scheidung selbst behebt doch das Probleme der Gewalttätigkeit in keiner Weise !

Eine eigene Wohnung suchen und schnellstmöglich ausziehen! Wenn dann immer noch Gewalt angewendet wird, dann kann man die Polizei rufen und Strafanzeige erstatten. Wenn auch das nichts fruchtet, dann kann man notfalls gerichtlich dafür sorgen, dass der Ehepartner sich der neuen Wohnung nicht nähern darf.

[edit] Habe gerade deinen Beitrag gelesen: Wenn das deine Wohnung ist, dann kannst du beantragen, den Ehepartner unter Berufung auf das Gewaltschutzgesetz gerichtlich aus der Wohnung weisen zu lassen. Alternativ wäre die Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung im Rahmen der Scheidung gerichtlich zu beantragen.

Und dann kann man doch das Trennungsjahr gelassen abwarten.

Die Scheidung selbst dürfte wegen der super kurzen Ehedauer "peanuts" sein. Vor allem auch deshalb , weil nach Lage der Dinge keine gemeinsamen Kinder daraus hervorgegangen sein dürften.


-- Editiert von Marcus2009 am 08.08.2018 22:39

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