Scheidung gemeinsamer Kredit

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)
Scheidung gemeinsamer Kredit

In einem fiktiven Fall hat ein Ehepaar vor 8 Jahren einen gemeinsamen Kredit für eine Immobilie , für eine Eigentumswohnung aufgenommen. Tatsächlich wurden aber nur 2/3 des Kredites für die Wohnung verbraucht. 1/3 wurde für den Kauf eines Autos für dieFrau ausgegeben. Die Rate für das Auto wurde auch immer vom Konto der Frau eingezogen. Das Auto ist aber , wie die Eigentumswohnung nicht vollständig abgezahlt.
Nun folgt die Scheidung. Die gemeinsame Eigentumswohnung wurde gewinnbringend verkauft. Vom Erlös wurden alle damit zusammenhängenden Kredite abgelöst, also auch der Kredit für das Auto. Die Frau fährt das Auto allein weiter. Der Mann hat sein eigenes Auto.
Der Mann fordert nun den Kreditanteil des Autos von der Frau zurück. Er will sich nicht am Kredit des Autos beteiligen und fordert nun die abgelöste Restsumme des Autos, welches seine Exfrau fährt.
Wie ist hier die Rechtlage ?
Der Kredit wurde von beiden unterschrieben, auch im Grundbuch standen beide.
Das Auto bleibt bei der Frau allein. Kann der Mann dann den Posten der gesammten Restschuld für das Auto verlangen oder nur einen hälftigen Anteil oder gar nichts?
Ist hier Verjährung in Kraft getreten?
Es gibt, bis auf die Unterschriften der Kredite keine weiteren Vereinbarungen.
Eine Gütertrennung liegt nicht vor.
Vielen Dank für den Input.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich sehe die Sache so:

Geld während einer Zugewinngemeinschaft ist gemeinsames Geld.

Der Kredit wurde als "gemeinsames Geld" aufgenommen, und wieder getilgt.

Alles vom gemeinsamen Geld.

Bei einem evtl. Zugewinnausgleich könnte hier nur der Restwert des KFZ ( nicht der ehemalige Kredit)

eine Rolle spielen


edy



Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

die Vorgeschichte (Kredit) ist unerheblich.

Das Auto / die Autos zählen zum Hausrat und fallen somit in den Bereich der Hausratteilung (Werteermittlung und ggf. Ausgleich).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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