Scheidung, Unterhalt

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 12:25:40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung, Unterhalt

Hallo,
mein Mann hat sich nach 19 Jahren von mir getrennt. Ich bin danach wegen Depressionen für 3 Monaten in einer Klinik gewesen. Nun habe ich für 15 stunden in der Woche einen neuen Job und bin froh, dass ich den einigermassen hinbekomme, mehr Stunden schaffe ich im Moment nicht. Meine Tochter ist 18 Jahre und fängt im August eine Ausbildung an. Ist es richtig das dann der Unterhalt für sie wegfällt und mir auch keine anderen Leistungen zustehen? Ich schaffe es nicht mehr zu arbeiten, aber ich kann ihr doch nicht ihren Lohn wegnehmen. Wer weiss, was ich machen kann.
Schöne Grüße

-- Editiert von Moderator am 04.07.2018 16:17

-- Thema wurde verschoben am 04.07.2018 16:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum hast Du das nicht im Unterforum "Familienrecht" eingestellt? Da gehört es doch hin.

Trotzdem, ich versuch mal eine Antwort, was bei den dünnen Angaben natürlich schwierig ist. Zunächst zur Tochter: ab Volljährigkeit sind beide Elternteile für den Unterhalt verantwortlich, das Kindergeld wird voll angerechnet. Und der Unterhalt auch abzüglich einer Pauschale. Da wir nichts näheres wissen, insbesondere die Höhe der Vergütung der Tochter nicht kennen, kann man da keine näheren Angaben machen. Da die Tochter aber nicht mehr priviligiert ist, rutscht sie auf jeden Fall in der Rangigkeit sehr zurück. Wenn denn überhaupt was übrig bleibt für Unterhaltszahlungen. Also, erst sind priviligierte Kids dran, dann Du, dann eventuell die Tochter.

Und - es nimmt der Tochter niemand den Lohn weg. Es ist nun mal so, dass man primär für sich selbst sorgen muss und erst dann Dritte hinzugezogen werden im Falle der Bedürftigkeit (mein Vermieter nimmt mir Teile meines Lohnes weg, mein Supermarkt, meine Krankenkasse, das Finanzamt . seufz).

Nun zu Dir. Wenn denn Geld beim Ex da ist, was wir nicht wissen, dann müsste er Dir zumindest für die Zeit der Trennung aufstockend Unterhalt bezahlen. Das müsste berechnet werden, dafür gibt es z.B. Anwälte, die dafür sorgen, dass Trennung und Scheidung in geordnete Bahnen gelenkt werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ferdinandine):
Meine Tochter ist 18 Jahre und fängt im August eine Ausbildung an. Ist es richtig das dann der Unterhalt für sie wegfällt

Nein, die Tochter hat weiterhin einen Unterhaltsanspruch, aber gegen Dich und gegen den Vater.
Allerdings wird das volle Kindergeld und auch die Azubivergütung (gemindert um 100 €) auf Ihren bedarf angerechnet.

Wieviel sie dann von Ihrem Unterhalt fürs Hotel Mama bezahlt, müsst ihr miteinander absprechen.

Zitat (von Ferdinandine):
und mir auch keine anderen Leistungen zustehen?
Da das Kind volljährig ist, steht Dir garnichts mehr zu. Aber Du kannst, s. Absatz zuvor, einen Betrag mit ihr vereinbaren.

Ob Du selbst einen U-Anspruch gegen Deinen Mann geltend machen kannst, hängt von einigen Faktoren ab, die nicht genannt sind.
Hast Du vorher Vollzeit gearbeitet? Wieviel verdient.
Wieviel verdient Dein Mann (bereinigtes Nettoeinkommen)
Ich schließe mich insoweit dem Beitrag von wirdwerden an.

Berry

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