Fragen zum Thema Elternunterhalt - Wie soll man dem SA die Fahrtkosten belegen/Nachweisen, wenn man

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Justizia123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Thema Elternunterhalt - Wie soll man dem SA die Fahrtkosten belegen/Nachweisen, wenn man

Betreff: Elternunterhalt - Auskünfte über Einkommen, Vermögen und Kosten


Hallo,

wie soll man dem Sozialamt die Fahrtkosten belegen/Nachweisen, wenn man eine Mitfahrgelegenheit zur Arbeit hat und das in Bar bezahlt ?

Ist es ausreichend, wenn ich das schriftlich im o. g. Frage-Formular angebe ?

Hat jemand Erfahrungen / Antworten zu o. g. Problem / Situation / Fall ?

Vielen Dank im Voraus für Eure schnelle Antworten.

V. G.

Justizia123mitglied

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja klar, man sagt einfach "Ich habe 500 Euro Fahrtkosten" und dann wird das natürlich auf der Stelle vom Einkommen abgezogen ;)

Natürlich muß man Nachweise bringen, die bekommt man in Form von Quittungen, die man sich vom Empfänger des Fahrgeldanteils ausstellen lässt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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