Fragen zu den Gütern im Trennungsjahr

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
snc88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu den Gütern im Trennungsjahr

Guten Tag,

vor einem Jahr haben wir geheiratet und parallel ein Haus gebaut. Nun leben wir seit April allerdings im Trennungsjahr. Ich bin ausgezogen (im April) und meine Frau bewohnt das Haus weiterhin.

Nun hat meine Frau die Türschlösser gewechselt und ich habe kein Zutritt mehr zu unserem gemeinsamen Haus (beide sind Kreditnehmer u. beide stehen im Grundbuch drin). Ist dies so einfach möglich und bleibt mir keine Handhabe?

Weiterhin meinte mein Anwalt, dass ich eine Miete von meiner Frau verlangen kann, diese die Höhe der Hälfte des monatlichen Kredits darstellt (in diesem Fall zahl ich für das Haus 1.200 EUR im Monat was 600 EUR p. P. entspräche) ist dies ebenso korrekt? Grundsätzlich muss ich nun die Hälfte des Kredits bezahlen und Sie die Hälfte. Letztlich habe ich von dem Haus Garnichts mehr.

Was wäre, wenn ich von dem Hausrat Garnichts haben möchte? Ist eine Auszahlung der Hälfte ebenso nicht möglich?

Danke für eure Antworten!




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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Haus auszahlen? nach einem Jahr hat das Haus nach Rückzahlung des Kredites rechnerisch

Wert gleich Null?

Du musst die Hälfte des Kredites weiterhin übernehmen. Dir steht allerdings für "deine Hälfte" des Hauses eine Ortsübliche Miete zu.

edy

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#2
 Von 
snc88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen die ortsübliche Miete wären 1200 EUR monatlich. Jetzt zahlt sie 50% und ich 50%.

Nun müsste Sie, zu dem monatlichen Kredit, diesen Sie ja zu 50% bezahlen muss, für meinen Teil auch noch eine Miete zahlen?

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von snc88):
Angenommen die ortsübliche Miete wären 1200 EUR monatlich

Wenn es nicht gerade um die Stadt München geht, ist der angesetzte Betrag etwas zu hoch.

Im Trennungsjahr läuft das ganze etwas anders.
Im Trennungsjahr ist die Ehewohnung / das Ehehaus unantastbar.

Es wird eine fiktiver Wohnvorteil für eine angemessene Wohnung für eine Person angesetzt (ich lese hier nix von Kindern, also nehme ich eine 2,5 Zimmer, 60 qm² Wohnung.
Mietkosten hierfür: Sagen wir mal 500 Euro.

Du musst nicht nur die Hälfte des Kredits bezahlen, auch die Hälfte von Grundsteuer, Versicherungen etc.
Müll, Gas, Strom, Wasser, etc. muss deine Ex alleine bezahlen.

Dann geht's weiter mit der Trennungsunterhaltsberechnung:

Fiktive Zahlen:
Dein Einkommen: 2000,- netto
Einkommen der Frau: 2000,- Euro netto

Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen:
Deins:
Monatliches Einkommen: 2000,-
Steuererstattung aus 2017: 360 Euro / 12 = 30 Euro (wird addiert)
Kilometerpauschaule zur Arbeit: 200 Euro (wird abgezogen)
private Rentenversicherung: 50 Euro (abzug)
Berufsunfähigkeitsversicherung: 50 Euro (abzug)
Kredit Haus: 600 Euro (abzug)
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1130 Euro

Ex-Partnerin:
Monatliches Einkommen: 2000,-
Steuererstattung aus 2017: 360 Euro / 12 = 30 Euro (wird addiert)
Kilometerpauschaule zur Arbeit: 100 Euro (wird abgezogen)
Kredit Haus: 600 Euro (abzug)
Wohnvorteil: 500 (wird addiert)
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1830 Euro

Demnach schuldet dir deine Ex 350 Euro Trennungsunterhalt.
Nach dem Trennungsjahr bis zur Scheidung wird keine fiktive Miete für eine Person angesetzt, sondern die mit der Immobilie zu erzielende Miete.


Über den Hausrat solltet ihr euch einig werden, sonst wird das von anderer Stelle entschieden.
Zitat (von edy):
Haus auszahlen?

Es ging hier wohl nicht ums Haus auszahlen sondern um die Hälfte des Hausrats.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von snc88):
Nun hat meine Frau die Türschlösser gewechselt und ich habe kein Zutritt mehr zu unserem gemeinsamen Haus (beide sind Kreditnehmer u. beide stehen im Grundbuch drin). Ist dies so einfach möglich und bleibt mir keine Handhabe?


Wenn Du die Hausgemeinschaft endgültig aufgegeben hast, also nicht nur erklärterweise vorübergehend ausgezogen bist, ist dies so zulässig.
Aber Du hast gleichwohl ein Recht Deinen Teil nach Absprache aufzusuchen.

Es bietet sich an, eine Nutzungsregelung incl. der dazu notwendigen Miete für Deine Haushälfte mit der Ex zu treffen.

Alle nicht verbrauchsabhängigen Kosten zahlst Du weiterhin zur Hälfte mit (im Innenverhältnis zur EX).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Es bietet sich an, eine Nutzungsregelung incl. der dazu notwendigen Miete für Deine Haushälfte mit der Ex zu treffen.

Ich wiederhole mich hier (auch wenn ich mich äußerst ungern wiederhole) noch mal:
Während des Trennungsjahrs ist die Ehewohnung / das Ehehaus unantastbar!
Somit kann der TE weder eine Miete noch eine Nutzungsentschädigung im Trennungsjahr verlangen

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,



Zitat (von edy):
Haus auszahlen?

Zitat:
Es ging hier wohl nicht ums Haus auszahlen sondern um die Hälfte des Hausrats.


richtig, hatte ich zu schnell drüber gelesen.

edy

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#7
 Von 
snc88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

ich nochmal. Wie sähe es aus wenn ich für das Haus einen Mieter gefunden hätte? Innerhalb des Trennungsjahres könnte ich nich die Kreditzahlung einstellen und sagen: Zahl alleine oder akzeptier den Mieter?

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#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von snc88):
Innerhalb des Trennungsjahres könnte ich nich die Kreditzahlung einstellen und sagen


Zitat (von Seb_Weniger):
Ich wiederhole mich hier (auch wenn ich mich äußerst ungern wiederhole) noch mal:


Zitat (von Seb_Weniger):
Im Trennungsjahr läuft das ganze etwas anders.
Im Trennungsjahr ist die Ehewohnung / das Ehehaus unantastbar.


Zitat (von Seb_Weniger):
Während des Trennungsjahrs ist die Ehewohnung / das Ehehaus unantastbar!

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#9
 Von 
snc88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

um nicht einen weiteren Thead aufzumachen, möchte ich eine weitere Frage diesbezüglich stellen.

Nach Abschluss des Trennungsjahres kann ich, soweit ich das nun richtig gelesen habe, den Verkauf der Immobilie verlangen. Sollte der Partner dies verweigern, so kann ich beim Familiengericht auf den Verkauf klagen, ist dies soweit korrekt?

Da das Haus noch voll belastet ist, wird mein Partner mir sicherlich keinen Geldbetrag auszahlen können. Daher sehe ich als einzige Option den Verkauf der Immobilie. Mein Partner wird sich jedoch dagegen wehren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

was ist die IMMO denn überhaupt wert?

Verkehrswert minus Restkredit?

edy

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

was hast du mit der Sache zu tun?

die Frage ging eigentlich an snc88

edy

-- Editiert von edy am 20.08.2018 00:00

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