Ehenamen nach Scheidung wegen seelischer Belastung ändern?

21. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kwim11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehenamen nach Scheidung wegen seelischer Belastung ändern?

Hallo!

Angenommen es besteht folgende Konstellation:

Die Frau nimmt nach der Hochzeit den Namen des Ehemannes an. Die Kinder aus der Ehe tragen ebenfalls den Namen des Vaters von Geburt an.
Nun geschehen während der Ehe Dinge wie häusliche Gewalt, Beleidigungen, Entwertungen und Androhungen von Übel gegen die Frau.
Es kommt zur Scheidung. Die Frau behält vorerst den Namen des Ehemannes, wegen der Bindung zu ihren Kindern (5 und 8), da sie auch so heißen und der Ehemann nicht zustimmt, den Namen der Kinder ändern zu lassen.
Nun heiratet die Frau erneut und stellt ihrem alten Ehenamen den Namen des neuen Ehemannes voran. Die Kinder können nicht so heißen wie die Mutter, da der Vater dem nicht zustimmt.

Gäbe es denn eine Möglichkeit, dass ein Gericht die Entscheidung des Vaters der Kinder übernimmt?
Es liegt eine seelische Belastung vor, da in der Vergangenheit Dinge passiert sind, welche selbst heute noch Bedarf an seelischer Nacharbeitung haben.

Es liegt ein Gerichtsurteil wegen Körperverletzung und Bedrohung vor. Der Vater hat selbst am Familiengericht versucht seine Kinder zur Adoption durch den neuen Ehemann freizugeben, damit der von seiner Unterhaltspflicht weg kommt. (diese Variante kommt nicht in Frage) Bisher wurde kein Unterhalt bezahlt (seit 2 Jahren). Selbst die Großeltern väterlicherseits (tragen auch den Namen, des Vaters der Kinder) sorgen dafür, dass man sich von dieser Familie nur verletzt, beleidigt und nun verleumdet fühlt. Denn die Großeltern haben an das Familiengericht einen mehrseitigen Brief gesendet, worin sie das Jugendamt um Hilfe bitten, damit die Kinder nicht verwahrlosen oder noch schlimmere Dinge passieren. Und dies ohne, dass sie Kontakt zur Mutter, den Kindern und Ihrem neuen Ehemann haben.

Gibt es hier eine Möglichkeit?
Danke falls hier jemand antwortet :)
glg Kwim11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Die Kinder sollen den Namen des neuen Ehepartners der Mutter bekommen? Der leibliche Vater der Kinder ist nicht einverstanden? Soweit richtig verstanden?

Ich konnte in dem Text nicht erkennen, welche Nachteile die Kinder (nicht die Mutter) durch die Beibehaltung des Namens haben und warum diese Nachteile verschwinden würden, wenn die Kinder den Namen des neuen Ehepartners der Mutter bekämen.
Bis jetzt liest es sich so, als ob der einheitliche Name eher Wunsch der Mutter wäre. Sollten die Kinder unter der Vergangenheit leiden (Leiden der Mutter zählen nicht!) , wird man die Frage beantworten müssen, warum sich das mit einem neuen Namen ändert - die Vergangenheit verschwindet davon ja nicht.
Die Hürden für einen Einbenennung ohne Zustimmung des Vaters sind sehr(!) hoch - mit scheint, dass diese Hürde hier nicht übersprungen wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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