Hallo zusammen,
Aktuelle lebe ich von meiner Frau getrennt und habe die Scheidung bereits eingereicht.
Da wir eine gemeinsame Tochter haben (2 Jahre alt) und wir uns nur noch um das verdammte Sorgerecht streiten habe ich ein paar fragen in der Hoffnung das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Meine Frau hat über einen Anwalt das alleinige Sorgerecht beantragt, seit der Trennung Mitte März diesen Jahres habe ich meine kleine jedes zweite Wochenende gesehen. Alle besuche bis auf den letzten waren allerdings mit der Mutter zusammen. Wir sind aktuell auch beim Jugendamt die den Umgang "moderieren". Dort wurde schriftlich auch festgelegt das ich meine kleine nun alle 2 Wochen auch alleine sehen kann. Auch wenn das aktuell noch immer nur einen einzigen Tag am Wochenende ist. Dies soll aber ausgebaut werden das die kleine dann auch das ganze Wochenende bei mir sein kann. Wie gesagt das ganze habe ich auch schriftlich.
Da ich absolut keine Nerven mehr habe mich ständig wegen allem rum zu Streiten bin ich an dem Punkt zu sagen sie kann das Sorgerecht haben. Wir haben vorab auch einmal geklärt das es bei den Besuchen und der Regelung bleibt die kleine sehen zu können und ich über alles informiert werde.
Jedoch habe ich das ganze nur via Whats App schriftlich von ihr bekommen.
Wenn ich das Sorgerecht denn nun abgebe und sie hält sich nicht an die absprachen, welche Möglichkeiten habe ich denn dann? Ich könnte wirklich nicht damit Leben meine kleine nicht mehr zu sehen! Sie ist mein ganzer Stolz und Sie 2 mal im Monat sehen zu können bringt mich quasi durch die Trennung von ihr.
Ich habe einfach angst sie wenn ich das Sorgerecht abgebe nicht mehr zu Gesicht zu bekommen.
Aktuell bezahle ich auch Unterhalt für die kleine wie es sich gehört nach der Düsseldorfer Tabelle.
Was das angeht habe ich auch noch eine Frage, ich bezahle ja nach der Tabelle habe aber ein Schreiben vom LRA bekommen und die wollen nun mein Gehalt wissen, muss ich da Auskunft geben, da ich ja bereits in Abspreache mit meinem Rechtsanwalt Unterhalt bezahle?
Sind meine Sorgen denn da berechtigt oder mache ich mir da nur unnötig Sorgen?
Vielen Dank im voraus!
Abgabe des Sorgerechts welche Möglichkeiten habe ich um das Kind zu sehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie können dann einen gerichtlichen Antrag auf Festsetzung einer Umgangsregelung stellen. So eine gerichtliche regelung wäre dann auch vollstreckbar, die Mutter müsste sich also daran halten.Zitat:welche Möglichkeiten habe ich denn dann?
Ob sie das dann auch macht, ist eine andere Frage. Es gibt Fälle in der Praxis, bei denen diese Regelungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. Oder schon bevor es zu einer solchen gerichtlichen regelung kommt, könnte die Mutter gegenüber dem Familiengericht irgendwelche Behauptungen aufstellen (zB dass die Tochter unter dem Umgang leide oder ihn ablehnen würde) um Ihre Chancen auf so eine Regelung etwas zu schmälern. Oder sie "manipuliert" die Tochter tatsächlich dahingehend. Die Mutter sitzt hier nunmal schon rein praktisch am längeren Hebel. Das sind natürlich alles worst-case-Szenarien, aber vielleicht interessieren Sie sich ja auch für diese.
Anzumerken ist aber, dass diese Probleme weitgehend unabhängig vom Sorgerecht sind. Auch mit gemeinsamen Sorgerecht könnte die Mutter so vorgehen.
Insbesondere wäre der Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht (wenn nicht auch so schon) aber die Möglichkeit gegeben, über Nacht mit dem Kind quer durch Deutschland/Europa zu ziehen. Wohnen SIe erstmal 800km weit von der Tochter weg, wollen SIe vielleicht doch nicht mehr jedes zweite Wochenende diese Strecke fahren.
Ich würde mich zunächst beim Jugendamt beraten lassen und auf das Sorgerecht eher nicht verzichten. Warum auch? Nur damit die Ruhe gibt?
Warum will die Mutter das alleinige Sorgerecht?
Natürlich bin ich auch an den schlimmsten Fällen interessiert.
Ich würde das nicht nur abgeben damit Sie ruhe gibt.
Da ich Beruflich ständig unterwegs bin und Mittlerweile 50km entfernt wohne, bin ich auch nicht ständig greifbar für eine Unterschrift. Das würde es der Mutter auch ein wenig erleichtern. Ich habe da auch keine große Lust einen Streit oder so vom Zaun zu brechen, weil ich Beruflich gerade 300 KM entfernt bin und nicht sagen kann wann ich wieder da bin.
Klar das mit dem Einfluss nehmen auf die Kleine kann auch bei geteiltem Sorgerecht erfolgen, da stecke ich nicht drin. Jedoch möchte ich davon mal nicht ausgehen, da wir wie gesagt beide beim Jugendamt in dieser Moderation sind, das beim Jugendamt auch schriftlich vereinbart haben mit dem Umgangsrecht.
Die Mutter möchte das Sorgerecht gerade wegen solchen Dingen wie Unterschriften. Ich selbst kann ja so auch nicht mitentscheiden was den Kindergarten, Schule etc. angeht da ich zu weit weg bin.
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Nun ja.... Zuerst sollte man sich fragen, wie viele gemeinsame Unterschriften denn im Leben eines Kindes wirklich nötig sind. Nicht so viele.
Dann erfolgen diese Unterschriften so gut wie niemals bzw wirklich niemals unter Umständen wie "Entweder Sie unterschreiben JETZT, denn dieses tolle Angebot gilt morgen nicht mehr"
50 Kilometer sind doch wirklich keine Entfernung.
Wenn Ihre Frau versucht, Sie mit Argumenten wie "Im Krankenhaus könnte eine Notoperation nicht durchgeführt werden, wenn die Unterschrift nicht da ist" oder sowas, da kann ich Ihnen versichern, daß Notoperationen bzw lebenswichtige Behandlungen natürlich durchgeführt werden, Unterschrift oder nicht. Und länger geplante Operationen oder Behandlungen erfordern auch keine Unterschrift innerhalb von 30 Minuten.
Kurzum, da erzählt man Ihnen was vom Pferd. Ich persönlich finde es nicht unwichtig, ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Schulen etc zu haben.....
# 3 hat recht. Die Sorgerechtsentscheidungen, das sind bis zur Volljährigkeit ein paar Unterschriften und das wars. Es kann aber von entscheidender Bedeutung sein. Etwa, wenn der neue Lebensgefährte der Mutter in einer extremen religiösen Gemeinschaft ist, und das Kind auf eine entsprechende Schule gehen soll, wenn die Mutter bei der medizinischen Vorsorge plötzlich auf Wunderheiler setzt, wenn sie drogenabhängig wird, was weiss ich. Und einmal aufgegebenes Sorgerecht ist extrem schwierig wieder zu bekommen. Auch, was das Umgangsrecht angeht, ist die Position des Vaters doch mit Sorgerecht stärker als ohne. Das fängt schon mit der 2. Krankenkarte an für das Kind, geht weiter über die Auskunftserteilung von Ärzten und Schule.
Eigentlich sollte Dir das Dein Anwalt alles erklärt haben. Was Du machen kannst, um im Augenblick den Druck heraus zu nehmen, das ist, der Mutter eine Vollmacht erteilen. Die sollte der Anwalt allerdings vorbereiten. Dann kann die Mutter die paar wichtigen Entscheidungen, die in den nächsten Jahren zwar alleine fällen, allerdings kannst Du die Vollmacht jederzeit widerrufen. Besprich es mit dem Anwalt.
wirdwerden
Ich möchte hierzu auch kurz was mitteilen:
Lassen Sie sich eins gesagt sein, Frauen können, wenn es um ihr Kind geht und sie keine Lust mehr auf ihren Partner haben, ganz miese und gewissenlose Personen werden. Ich habe sowas damals selbst schon gehört und schließlich auch am eigenen Leib erlebt.
Meine Ex ist mit unserer Tochter (6) 2015 ohne mein Wissen einfach 400 Kilometer weit weggezogen. Sie meinte, sie hätte dort mit ihr ein besseres Leben, Arbeit, Kindergarten und so weiter, was sie hier auch gehabt hätte. Von Anfang an sagte sie mir aber, dass ich sie in jedem Fall immer besuchen kann, wenn ich dem Wegzug zustimmen und auf das Sorgerecht verzichten würde. Dem Wegzug habe ich, ähnlich wie bei Ihnen um endlich die Ruhe zu haben, zugestimmt, aber auf das Sorgerecht zu verzichten habe ich mich nicht eingelassen. Und heute bin ich heilfroh, dass ich das nicht gemacht habe, denn dann würde ich sie wahrscheinlich nicht mal mehr besuchen können. Ich rate Ihnen also, auf keinen Fall darauf zu verzichten, denn sollte alles mal vor Gericht kommen, stehen Sie als Sorgeberechtigter Vater der Unterhalt zahlt immer besser da, als jemand der das abgegeben hat. Am Ende behauptet Ihre Ex vielleicht noch, dass Sie selbst dies nicht mehr haben wollten, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen und Sie wirken vor Gericht wie jemand der nie Bock auf sein Kind hatte.
Ich will hier keinen Teufel an die Wand malen und hoffe auch, dass sie da nicht durch müssen, aber meine Ex hat sich nach der Unterschrift eben genauso derb verhalten, so wie ich es nie für möglich gehalten hätte. Und natürlich liest man auch öfter solche Fälle wo anders. Alleine schon die Tatsache, dass sie es hinter Ihren Rücken über den Anwalt beantragt hat, zeigt schon, dass sie zu dem Kaliber gehört, die nicht genug Arsch in der Hose hat, erst mit Ihnen darüber zu sprechen. Fechten Sie dies also in jedem Fall an. Und es könnte auch mal sein, dass Ihre Ex mal einen neuen Partner hat, was es noch schwerer machen könnte, Ihr Kind zu sehen, wenn er Sie nicht vor der Tür haben will.
Grüße,
Alex
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