Hallo,
Diesmal geht um mich . Ich habe mich vor knapp einem Jahr scheiden lassen. Damals habe ich meiner Anwältin meinen Jobcenterbescheid zugeschickt da ich auf meinen ALG1 Bescheid gewartet habe und deswegen Harz4 beantragen musste und dies wurde als Grundlage für meinen Einkommen benutzt.
Nachdem ich den Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit erhalten habe, war es natürlich mehr Geld als vom Jobcenter. Ungefähr 250 Euro mehr. Dies habe ich damals meiner Anwältin nicht gemeldet. Denn meine Anwältin sagte immer, dass Sozialleistungen nicht als Einkommen gelten. In diesem Sinne habe ich es nicht gemeldet zumal im Scheidungstermin beschlossen wurde, dass ich Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Exmann habe.
Ich habe es jetzt noch einmal berechnet. Ich habe 1 Jahr lang 44 Euro unberechtigten Unterhalt von meinem Ehemann erhalten.
Wie soll ich jetzt vorgehen ? ich es eine Straftat ? ich habe mich auf der Aussage der Anwältin damals vertraut und auch auf ihrem Schriftsatz stand, dass das Einkommen vom Jobcenter nicht angerechnet wird.
Heute weiss ich aber durch zufall, dass ALG1 doch als Einkommen angerechnet wird !
ALG1 während Unterhaltverfahren unwissend nicht angegeben ?
11. August 2018
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Frage vom 11. August 2018 | 22:58
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 3x hilfreich)
ALG1 während Unterhaltverfahren unwissend nicht angegeben ?
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#1
Antwort vom 12. August 2018 | 00:07
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatHeute weiss ich aber durch zufall, dass ALG1 doch als Einkommen angerechnet wird ! :
ALGI ist keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung ( Arbeitslosenversicherung).
edy
#2
Antwort vom 12. August 2018 | 01:32
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatHallo, :
ZitatHeute weiss ich aber durch zufall, dass ALG1 doch als Einkommen angerechnet wird ! :
ALGI ist keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung ( Arbeitslosenversicherung).
edy
Genau. Jedoch wurde meine Frage damit nicht beantwortet !
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. August 2018 | 01:59
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
250€ mehr, aber nur 44€ zuviel Unterhalt bekommen? Wie geht das denn?
#4
Antwort vom 12. August 2018 | 09:19
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatIch habe es jetzt noch einmal berechnet. Ich habe 1 Jahr lang 44 Euro unberechtigten Unterhalt von meinem Ehemann erhalten. :
Also wenn ich das richtig verstehe wurde von deinem Ex 1 Jahr lang 44 Euro Trennungsunterhalt an dich bezahlt, der dir nach Lage der Dinge nicht zugestanden hätten. Das sind 528 Euro, die du meinst, zu Unrecht erhalten zu haben.
Ist denn der Trennungsunterhalt jetzt ausgelaufen ? Oder wird der weiter bezahlt ?
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