Guten Morgen,
mal wieder das leidige Thema Pflichtteil. Hoffe es knapp und dennoch ausreichend Informativ zu machen. Mutter 2012 verstorben. Großer Resthof (16000qm) mit zwei auf meinem Vater (72Jahre) eingetragenen Wohnhäusern Gesamtwert ca. 500.000€, Firmengebäude mit Grundstück ca. 200.000€, auch vohanden. Habe die Sorge das mein Pflichtteil zugunsten meines Bruders minimiert werden soll. Bruder und Vater sind aus einem Guss, ich schlage aus der Art. Ist jetzt nicht so das wir drei uns nicht verstehen, aber von einem guten, innigen Verhältnis kann man hier leider auch nicht sprechen. Was haben die beiden für Möglichkeiten meinen Pflichtteil durch Schenkungen/ Überschreibungen oder sonstiges zu schmälern und was muß/kann ich unternehmen um bei einem eventuellenErbrechtsstreit meine Forderungen geltent zu machen, bzw. wenigstens beweisen zu können?
Ich danke für Ihre Hilfe und wünsche noch einen schönen Sonntag.
Freundlichst grüßt
Pörcy
-- Editiert von Pörcy am 03.06.2018 09:23
um den Pflichtteil geprellt werden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Pörcy,
du ksnnt jetzt schon deinen Pflichtteil geltend machen. Das würde aber wahrscheinlich das Verhältnis in der Familie sehr sehr stark beeinträchtigen.
Habt ihr das Erbe der Mutter abgewickelt? Also gibt es einen Erbschein? Wenn nein, würde ich diesen Todesfall erstmal rechtlich mit einem Erbschein abschliessen.
Zitat:Was haben die beiden für Möglichkeiten meinen Pflichtteil durch Schenkungen/ Überschreibungen oder sonstiges zu schmälern und was muß/kann ich unternehmen um bei einem eventuellenErbrechtsstreit meine Forderungen geltent zu machen, bzw. wenigstens beweisen zu können?
Erst einmal etwas Grundsätzliches: Einen Pflichtteilsanspruch (=Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) hast du, wenn du durch ein Testament enterbt worden bist. Ist das der Fall?
Gibt es ein Testament? Wer wurde Erbe der Mutter?
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@cirius
Den Pflichtteilsanspruch (sofern hier überhaupt vorhanden) kann man nur innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dieser Anspruch wäre somit verjährt.
Zitat:Also gibt es einen Erbschein? Wenn nein, würde ich diesen Todesfall erstmal rechtlich mit einem Erbschein abschliessen.
Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft und nicht zwingend erforderlich. Sollte ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden sein, wird kein Erbschein benötigt.
-- Editiert von cruncc1 am 03.06.2018 12:19
Mir scheint, es geht gar nicht um den Erbfall der Mutter, sondern des Vaters. Der tritt aber erst mit seinem Tod ein. Bis dahin verfügt der Vater allein über sein Vermögen und kann damit tun was er will. Der TE kann nichts wirksames tun um das zu verhindern.
Der TE kann nichts wirksames tun um das zu verhindern. Allerdings ist die Minderung des Pflichtteils durch Schenkungen nur eingeschränkt möglich. Die Details kann man hier nachlesen: https://www.raklinger.de/pflichtteilsergaenzungsanspruch.html
ZitatAllerdings ist die Minderung des Pflichtteils durch Schenkungen nur eingeschränkt möglich. :
Richtig, aber das wird erst nach dem Tod des Vaters relevant. Vor dessen Tod kann der benachteiligte Sohn nichts gegen Schenkungen und ähnliche Vermögensverfügungen unternehmen. Es kommt auch meist nicht gut an, Ansprüche anzumelden während der Erblasser noch lebt.
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