Zusätzlicher Passus im Testament

30. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jog_Nini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusätzlicher Passus im Testament

Hallo zusammen,

herzlichen Dank, dass ich hier meine Frage stellen darf. Leider haben wir aktuell etwas Streit mit unserem Vater, da er seiner neuen Ehefrau vor ca. 5 Jahren ein Niesrecht für das elterliche Haus eingeräumt hat und wir damit nicht einverstanden waren. Wir haben uns dann vor 2 Jahren auf ein 7 jähriges Wohnrecht geeinigt, wollten aber eigentlich, dass im Testament gar nichts über das Wohnrecht stehen soll! Unser Argument war, dass er uns doch vertrauen muss.

Ich habe ihm nun vorgeschlagen, dass er doch den Passus mit den 7 Jahren Wohnrecht rausnehmen soll und dafür einen Satz ins Testament schreiben soll! Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob es nun nicht eher schlechter geworden ist.

Ich meinte er soll ins Testament schreiben, dass es sein Wunsch wäre, dass wir seine Frau bis an Ihr Lebensende im Haus leben lassen sollen.

Daher meine Frage, ist dieser Text dann bindend, oder muss in dem Text das Wort wohnrecht stehen?

Gruß J.

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Unser Argument war, dass er uns doch vertrauen muss.


Aha, welches Motiv habt Ihr dann dafür, den Vater zum Streichen der Klausel zu bewegen?

Im übrigens belegt Euer Verhalten, dass Misstrauen angebracht ist. Wenn der Vater hier fragen würde, dann würde ich ihm dringend davon abraten, Eurem Wunsch zu folgen. Es ist ziemlich offensichtlich, dass Ihr plant, die neue Ehefrau kurz nach dem Tod Eures Vaters aus dem Haus zu werfen.

Um Streit zu Lebzeiten aus dem Weg zu gehen, würde ich dem Vater übrigens raten, das Testament heimlich zu ändern. Dass er den Inhalt des Testamentes bislang offen mit Euch diskutiert hat, belegt, dass er großes Vertrauen in Euch hat.

Zitat:
ist dieser Text dann bindend,


Ja

Zitat:
oder muss in dem Text das Wort wohnrecht stehen?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jog_Nini
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die neue Frau meines Vaters hat Demenz, wir wollen nur ausschließen, dass der deutsche Staat sich seinen Anteil am Erbe (Wenn sie z.B. ins Heim kommt) holt.

Des Weiteren wünscht sich mein Vater, dass wir uns nach seinem Tod um seine neue Frau kümmern, würden sie das machen, wenn ihr Vater hinter ihrem Rücken ein Niesrecht für eine fremde Frau einräumen wird.

Meine Mutter und mein Vater haben dieses Haus zusammen gebaut, die neue Parterin hat nun bereits 10 Jahre mietfrei in diesem gewohnt.
Die zwei bestehenden Wohnungen von ihr sind zu 100% auf Ihren Sohn geschrieben obwohl dieser sich nie meldet.

Sie finden das also gerecht? Dann haben wir ein unterschiedliches empfinden für Recht!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Um wieder auf die Sachebene zu kommen: Falls die Ehefrau Wohnrecht erhält und ins Heim kommt, kann sie das Wohnrecht nicht mehr ausüben, bei Nießbrauch sieht das anders aus: Da könnte die Wohnung von ihr oder ihren Betreuern vermietet werden und somit weiter (finanzieller) Nutzen gezogen werden.

Aber ich sehe das Problem hier, dass der Vater seine Frau versorgt sehen will - im Haus und am liebsten auch durch eure Pflege. Das würde mir auch nicht gefallen, aber es ist nunmal das Haus des Vaters, mit dem er zu Lebzeiten und per Testament verfahren kann wie es rechtlich möglich ist. Ihr solltet mit dem Vater ganz klar klären, was er sich wünscht und war ihr zu leisten bereit seit. Sprecht auch an, dass die Pflege seiner Frau für euch nicht in Frage kommt. Sprecht auch deren Vermögen (2 Wohnungen) an, die sie im Fall des Todes eures Vater nutzen könnte, damit ihr das Haus erhaltet. Einfach alles, was euch ungerecht erscheint - man muss es ansprechen. Vielleicht hat der Vater mehr seine als eure Sicht auf dem Schirm? Seid ihr evtl. wohlhabend und er versorgt lieber die Frau? Unangenehme Themen, aber man muss sich aussprechen, erzwingen kann man sowieso nichts.

Was ist eigentlich mit euerer Mutter? Ist sie bereits verstorben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Jog_Nini):
Hallo,
die neue Frau meines Vaters hat Demenz, wir wollen nur ausschließen, dass der deutsche Staat sich seinen Anteil am Erbe (Wenn sie z.B. ins Heim kommt) holt.
Da kann ich euch beruhigen, auch ohne Testament hätte der deutsche Staat keinerlei Anspruch auf das Erbe.


Wenn du allerdings meinst, dass "der deutsche Staat" (als wir) die Pflege der Wohnberechtigten zahlen solle, dann kannst du natürlich das Problem haben, dass du das von "Mutter und Vater erbaute Haus" (fehl noch ein schluchzendes "vom Munde abgespart" oder "Heinstatt der Familie") nicht sofort zu Geld machen kannst, weil da noch ein Wohnrecht besteht.
Und die Beerdigung deines Vaters müsstest du auch bezahlen. Ja wie kann das nur "gerecht" sein!!!


Du könntest, statt "die neue Parterin hat nun bereits 10 Jahre mietfrei in diesem gewohnt" natürlich auch mal darlegen, mit welchem Recht du meinst, überhaupt Anspruch auf das Haus zu haben, das seit 10 Jahren also die Heimat der "Neuen" ist.
Wäre spannend, denn dein Vater könnte ja auch einfach die Lebensgefährtin zur Alleinerbin einsetzen. Vielleicht nicht die schlechteste Lösung, um seine Wünsche durchzusetzen.
Wer weiß, wenn deren Sohn so gestrickt ist wie ihr, meldet der sich vielleicht sogar zur Besichtigung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Jog_Nini):
Meine Mutter und mein Vater haben dieses Haus zusammen gebaut, die neue Parterin hat nun bereits 10 Jahre mietfrei in diesem gewohnt.
Die zwei bestehenden Wohnungen von ihr sind zu 100% auf Ihren Sohn geschrieben obwohl dieser sich nie meldet.
ich hab das jetzt so verstanden, dass Jog_Nini keine Lust hat, dass das Haus des Vaters für sie drauf geht, derweil ihr Sohn fein raus ist.


-- Editiert von Patience! am 20.06.2018 15:13

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Sie finden das also gerecht? Dann haben wir ein unterschiedliches empfinden für Recht!

In einem Juraforum geht es um die rechtliche Bewertung und nicht darum, was gerecht ist oder nicht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Richtig ist, dass Vater zu Lebzeiten über sein Eigentum frei verfügen kann und auch die Formulierung seines Testamentes nur seine Wünsche wiedergibt. Auf euren Willen muss er hier überhaupt keine Rücksicht nehmen und euch hier auch nicht einbinden. Er kann auch die Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen.

Gegenüber der Ehefrau, da nicht eure Mutter seid ihr nicht unterhaltspflichtig. Nießbrauch kann auf Verlangen des Sozialamtes ( Pflegekassen) vermietet werden, in Einzelfällen ist dies auch bei Wohnrecht möglich. Eine Verkauf durch das Sozialamt bei einer Erbengemeinschaft bedarf immer noch der Zustimmung aller Eigentümer. Die ehemaligen Wohnungen der Ehefrau können hier eher nicht mehr verwertet werden, das Einkommen des nicht kümmernden Sohnes spielt aber eine Rolle.

Ihr solltet also gegenüber dem Vater kommunizieren, dass ihr gerne bereit seid euch evtl als Betreuer der Ehefrau zur Verfügung zu stellen (? ) , er aber nicht erwarten kann, dass dies zwingend in häuslicher Pflege zu erfolgen hat.


Signatur:

Das ist kein juristischer Rat. Ich gebe nur meine Erfahrung weiter.

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